Arbeitszimmer - FA will Nachweis

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir ein Rat geben.
    Ich habe in der Steuererklärung 2016 ein Arbeitszimmer angegeben, dass Arbeitszimmer ist - so weis ich es mittlerweile - nicht durch eine Mauer getrennt, ist also ein "Arbeitszimmer" im Wohnzimmer, zwar "räumlich durch ein Sofa" getrennt, aber das zählt wohl nicht.


    Nun möchte das Finanzamt ein Nachweis darüber haben und ich muss diesen Nachweis in Steuererklärung 2017 abgeben.


    Wie soll ich mich verhalten? Muss ich dem Finanzamt über eine "Änderung" informieren?


    Danke und Gruß
    Maxiking

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in der Steuererklärung 2016 ein Arbeitszimmer angegeben, dass Arbeitszimmer ist - so weis ich es mittlerweile - nicht durch eine Mauer getrennt, ist also ein "Arbeitszimmer" im Wohnzimmer, zwar "räumlich durch ein Sofa" getrennt,

    Verstehe ich nicht. Es ist Dir erst jetzt aufgefallen, daß da keine Mauer ist, sondern nur ein Sofa? ?(

  • Verstehe ich nicht. Es ist Dir erst jetzt aufgefallen, daß da keine Mauer ist, sondern nur ein Sofa? ?(

    Hi Billy,


    als ich die Steuererklärung gemacht bzw. abgegeben habe war mir nicht klar, dass das Arbeitszimmer räumlich getrennt sein muss.
    Nach dem ich den Steuerbescheid mit dem Hinweis auf den Nachweis als Wohnungsgrundriss erhalten habe, habe ich mich darüber informiert und da wurde ich erst informiert darüber, dass das Arbeitszimmer räumlich getrennt sein muss.

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem ich den Steuerbescheid mit dem Hinweis auf den Nachweis als Wohnungsgrundriss erhalten habe,

    D.h. doch, daß sie dieses mal das Arbeitszimmer ohne weitere Prüfung anerkannt haben, für das nächste mal aber die Nachweise erwarten, damit es wieder anerkannt werden kann. Da wirst Du also auf jeden Fall das AZ nicht mehr zum Ansatz bringen können.
    Für dieses Jahr weiß ich nicht, ob und was man da machen muß. Ich würde da vermutlich beim FA anrufen.

  • Das kommt darauf an, ob der Bescheid 2016 unter Vorbehalt in dieser HInsicht steht. Wenn ja, kann das Finanzamt auch 2016 ändern, was es wohl auch tun, nachdem der BFH hier sehr eindeutig geurteilt hat.

  • Hallo zusammen und Danke für Eure Antworten.


    Im Bescheid der Steuererklärung steht unter Erläuterung : " Bitte reichen Sie mit der Einkommststeuererklärung 2017 folgende Unterlagen nach.. Grundriss der Wohnung und Berechnung der als Betriebsausgaben geleten gemachten kosten für das Arbeitszimmer"


    Erläuterung zu Ende


    Danach kommt nur noch der Standard Widerrufstext bzw. das man klagen kann usw.

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt darauf an, ob der Bescheid 2016 unter Vorbehalt in dieser HInsicht steht. Wenn ja, kann das Finanzamt auch 2016 ändern, was es wohl auch tun, nachdem der BFH hier sehr eindeutig geurteilt hat.

    Sehe ich ebenso und wird genau so in der Praxis gehandhabt. Mit etwas Glück schaut sich das Ganze dann auch noch jemand vor Ort an.


    Im Bescheid der Steuererklärung steht unter Erläuterung : " Bitte reichen Sie mit der Einkommensteuererklärung 2017 folgende Unterlagen nach.. Grundriss der Wohnung und Berechnung der als Betriebsausgaben geltend gemachten kosten für das Arbeitszimmer"

    Der Hinweis auf den Vorbehalt der Nachprüfung steht ganz vorne auf dem Bescheid, vor allem anderen.


    als ich die Steuererklärung gemacht bzw. abgegeben habe war mir nicht klar, dass das Arbeitszimmer räumlich getrennt sein muss.

    Womit Du zumindest fahrlässig falsche Angaben gemacht hast und im Prinzip eine Steuerverkürzung. Ich würde dann einmal zur Ehrlichkeit raten, natürlich mit ganz kleinlauten Worten.


    Wie soll ich mich verhalten? Muss ich dem Finanzamt über eine "Änderung" informieren?

    ja -> s.o.

  • Womit Du zumindest fahrlässig falsche Angaben gemacht hast und im Prinzip eine Steuerverkürzung. Ich würde dann einmal zur Ehrlichkeit raten, natürlich mit ganz kleinlauten Worten.

    Ich wollte dem TE ja noch keine "Angst" einjagen - aber wie immer: Unwissenheit ist keine Entschuldigung und die Folgen treffen ein unabhängig davon. Deshalb habe ich auf den Bescheid verwiesen - wenn dieser ohne Vorbehalt ist, hat der TE Glück gehabt, sonst wird im günstigsten Fall das Arbeitszimmer gestrichen. Bei vielen FÄ verbleibt es dabei - es kann aber auch weitere Folgen nach sich ziehen.