Umsatzsteuer als Gewinn 2016 nach PKW Kauf 2015

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich bin umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender und habe mir 2015 einen Firmen PKW bestellt welcher im Februar 2016 fertiggestellt sein sollte. Durch den Dieselskandal war er als Benziner schon im November da. Daraufhin habe ich ihn bezahlt und abgeholt.
    Die Umsatzsteuervoranmeldung des letzten Quartals wies also eine Rückzahlung des Finanzamtes aus, ich habe diese rechtzeitig vor dem 10.1.16 übermittelt. Beglichen wurde die Umsatzsteuerdifferenz seitens des Finanzamtes erst im Februar 16, da zunächst ein Beschwerdebrief über die ungewöhnliche Aktivität bei mir eintraf, obwohl ich bereits im Dezember das Finanzamt schriftlich über den Kauf informiert und die Rechnung angeheftet hatte.


    Nun wurde meine Steuererklärung für 2015 ohne Beanstandung bearbeitet, mein Umsatzsteuer Jahresabschluss lag bei 0, da ich ja die Umsatzsteuer auf das Fahrzeug im letzten Quartal verrechnet hatte.


    Jetzt erkennt aber das Finanzamt meine Steuererklärung für 2016 nicht an, da ich die im Februar 16 erhaltene Umsatzsteuer aus Q4 2015 für 2016 einen Gewinn darstellen würde und sich dieser dadurch um ca. 4000 € erhöht.
    Dies stellt mich vor erhebliche Probleme, da sich dadurch nicht nur die Einkommensteuer erhöht sondern ich auch unter die Gewerbesteuerpflicht falle und eine neue Steuererklärung erstellen müsste.


    Ist diese Vorgangsweise des Finanzamts korrekt oder besteht für mich noch Hoffnung?

  • Jetzt erkennt aber das Finanzamt meine Steuererklärung für 2016 nicht an, da ich die im Februar 16 erhaltene Umsatzsteuer aus Q4 2015 für 2016 einen Gewinn darstellen würde und sich dieser dadurch um ca. 4000 € erhöht.
    Dies stellt mich vor erhebliche Probleme, da sich dadurch nicht nur die Einkommensteuer erhöht sondern ich auch unter die Gewerbesteuerpflicht falle und eine neue Steuererklärung erstellen müsste.

    Das kommt darauf an. Machst du eine EÜR oder bilanzierst du? Bei einer EÜR (ich gehe anhand deiner Schilderungen einmal davon aus) wird die gezahlte Vorsteuer als Aufwand gebucht. Die Erstattung des Finanzamtes ist dann eine Einnahme im Monat/Jahr der Zahlung. Damit hätte das Finanzamt Recht.
    Wenn du bilnzierst, ginge das Ganze über Forderungen - dann wäre aber auch die Vorsteuer 2015 keine Ausgabe gewesen.

  • Jetzt erkennt aber das Finanzamt meine Steuererklärung für 2016 nicht an, da ich die im Februar 16 erhaltene Umsatzsteuer aus Q4 2015 für 2016 einen Gewinn darstellen würde und sich dieser dadurch um ca. 4000 € erhöht.
    Dies stellt mich vor erhebliche Probleme, da sich dadurch nicht nur die Einkommensteuer erhöht sondern ich auch unter die Gewerbesteuerpflicht falle und eine neue Steuererklärung erstellen müsste.

    Wie immer - Unkenntnis schützt nicht vor den Folgen! Du hättest dich über Folgen der Wahl zwischen Einnahmen-Überschussrechnung und Bilanzierung schlau machen müssen.