Steuerbescheid - erste gemeinsame Veranlagung

  • Liebe Forumsmitglieder,


    zwei Personen (verheiratet seit Juli 2016) haben nun ihren Steuerbescheid für 2016 erhalten. Somit wurde das erste mal die gemeinsame Veranlagung gewählt, genutzt wurde die vereinfachte Einkommenssteuererklärung. Beide haben Steuerklasse 4, da ähnliches Gehalt. Eine Person hatte das Jahr 2016 drei Arbeitgeber in im größten Zeitraum einen Firmenwagen als Außendienst, welcher mit 1 % bereits versteuert wurde. Die andere Person hatte 1 Arbeitgeber.


    Jetzt zur eigentlichen Frage, bei der Person mit 3 Arbeitgebern weist der Bruttolohn eine fast 50 % Erhöhung aus, dadurch entsteht auch eine Steuernachzahlung.


    Grds. dachte ich immer, dass das Finanzamt sich die Daten der jeweiligen Personen automatisch zieht. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt. Wie kommt dieser immense Fehler zustande, gibt es hierfür Gründe oder hat man bei der Einreichung etwas vergessen? Der Steuerbescheid lag heute in der Post. Wie sollte man nun am besten vorgehen?


    Ist es generell möglich, dass der Bruttolohn lt. Steuerbescheid vom Bruttolohn lt. Lohnsteuerbescheinigung abweicht? Was könnten hier die Gründe sein?


    Ich freue mich von Euch zu hören.

    • Offizieller Beitrag

    zwei Personen (verheiratet seit Juli 2016) haben nun ihren Steuerbescheid für 2016 erhalten.

    Und in welchem Verhältnis stehst Du zu diesen Personen?


    Jetzt zur eigentlichen Frage, bei der Person mit 3 Arbeitgebern weist der Bruttolohn eine fast 50 % Erhöhung aus, dadurch entsteht auch eine Steuernachzahlung.

    progressiver Steuertarif


    Grds. dachte ich immer, dass das Finanzamt sich die Daten der jeweiligen Personen automatisch zieht.

    So ist es auch.


    Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt. Wie kommt dieser immense Fehler zustande, gibt es hierfür Gründe oder hat man bei der Einreichung etwas vergessen?

    Was für ein Fehler bzw. welche Abweichung denn überhaupt?


    Der Steuerbescheid lag heute in der Post. Wie sollte man nun am besten vorgehen?

    Zum Telefon greifen!?


    Ist es generell möglich, dass der Bruttolohn lt. Steuerbescheid vom Bruttolohn lt. Lohnsteuerbescheinigung abweicht? Was könnten hier die Gründe sein?

    Ja; diverse.

  • Jetzt zur eigentlichen Frage, bei der Person mit 3 Arbeitgebern weist der Bruttolohn eine fast 50 % Erhöhung aus, dadurch entsteht auch eine Steuernachzahlung.

    Eine Ursache kann schon sein, dass keiner der drei Arbeitgeber einen Lohnsteuerausgleich im Programm machen konnte und damit die "reinen" Monatssteuertabellen angewendet wurden. Wenn dann noch unterschiedlich hohe Gehälter gezahlt wurden, ist man schnell in größeren Abweichungen.


    Auch hier - wie schon häufig - der Hinweis darauf, dass die monatlichen Abzüge nur eine Vorauszahlung darstellen und die tatsächliche Steuerschuld erst bei der Veranlagung ermittelt wird, wenn alle Besteuerungsgrundlagen vorliegen.


    Hast du bei der Erklärung dennn auch alle drei Lohnsteuerbescheinigungen eingegeben?

  • Zuerst einmal vielen Dank für Eure Antworten.


    Unser Hauptproblem ist eigentlich, dass wir nicht verstehen wie der Bruttoarbeitslohn laut den Lohnbescheinigungen der drei Arbeitgeber laut Steuerbescheid um 50% höher ist. Wie kann das sein?

  • Hast du bei der Erklärung dennn auch alle drei Lohnsteuerbescheinigungen eingegeben?

    Was genau meinst du mit "hast du bei der Erklärung auch alle drei Lohnsteuerbescheinigungen eingegeben?". Ich habe die Steuererklärung in Papierform gemacht. Dort habe ich meine eTIN laut Lohnsteuerbescheinigung eingegeben. Diese ist ja bei allen drei Lohnbescheinigungen die gleiche.

  • Und in welchem Verhältnis stehst Du zu diesen Personen?

    Ich bin einer der betroffenden Personen. Wollte es nur allgemeiner schreiben.
    Verstehe nicht warum eine Abweichung des Bruttolohns zwischen Steuerbescheid und Steuerbescheinigung auf den progressiven Steuertarif zurückzuführen ist?! Bitte um nähere Erläuterung?!
    Was für diverse Gründe gibt es, dass der Bruttolohn des Steuerbescheids vom Bruttolohn der Steuerbescheinigung abweicht? Kannst du uns hier bitte ein paar Beispiele nennen?

  • Wir verstehen nicht warum der Bruttolohn des Steuerbescheides nicht mit dem Bruttolohn der Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmt und um fast 50% höher ausfällt:-((((

    Hast du alle drei Lohnsteuerbescheinigungen addiert? Das war meine Frage, die du bislang nicht beantwortet hast. Du redest immer nur vonder Lohnsteuerbescheinigung, nicht von den Lohnsteuerbescheinigungen! Wenn dann immer noch Abweichungen vorhanden sind, musst du beim Finanzamt nachfragen.

  • Also nochmal, Sie haben 3 elektronische Lohnsteuerbescheinigungen sagen wir mal 3 x 25.000€ ergibt Gesamtbrutto 75.000 €
    Und jetzt haben sie den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt bekommen und da steht bei Ermittlung der Einkünfte ein Gesamtbrutto von 112.500 € ?

  • Also nochmal, Sie haben 3 elektronische Lohnsteuerbescheinigungen sagen wir mal 3 x 25.000€ ergibt Gesamtbrutto 75.000 €
    Und jetzt haben sie den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt bekommen und da steht bei Ermittlung der Einkünfte ein Gesamtbrutto von 112.500 € ?

    Genau so ist es!

  • Hast du alle drei Lohnsteuerbescheinigungen addiert? Das war meine Frage, die du bislang nicht beantwortet hast. Du redest immer nur vonder Lohnsteuerbescheinigung, nicht von den Lohnsteuerbescheinigungen! Wenn dann immer noch Abweichungen vorhanden sind, musst du beim Finanzamt nachfragen.

    Wo muss ich denn alle drei Lohnsteuerbescheinigungen addieren. Auf dem Formular gebe ich meine eTIN an und das Finanzamt zieht sich die Informationen selber. In der Vergangenheit hat dies auch immer funktioniert. Hier noch ein Auszug bzgl. eTIN vom Finanzamt: "Angaben, die in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, werden vomFinanzamt übernommen. Sie brauchen diese nicht in die Vordrucke zu über-tragen. Bitte übertragen Sie nur die sog. eTIN (sofern vorhanden) in dasdafür vorgesehene weiße Feld des Vordrucks. Sie nden die eTIN auf IhrerLohnsteuerbescheinigung. "

    • Offizieller Beitrag

    Aber wer soll Euch hier etwas dazu sagen, wenn Du/Ihr hier nur den halben Sachverhalt schildert? Hinsichtlich der Personen schreibst Du so herum, dass Du das Wesentliche vergisst und nicht beantwortest.


    Und in Bezug auf das Programm musst Du natürlich alle Besteuerungsgrundlagen vollständig eingeben, damit das Programm zutreffend rechnen kann. Bei abweichendem Ergebnis des FAs hilft dann eine Vergleichsberechnung oder Excel und man weiß ziemlich schnell, wo das Problem liegt oder sitzt.

    • Offizieller Beitrag

    Hätte ja sein können, dass es hier Betroffene gibt mit ähnlichen Problemen.

    Auch die können nur raten, das mit dem FA zu klären. Wenn die mit einem höheren Bruttoeinkommen rechnen als man selber erzielt hat und an Hand der Lohnsteuerbescheinigungen belegen kann, dann muß ein Fehler seitens des FA vorliegen. Dabei sei dahingestellt, ob sie Daten doppelt berücksichtigt haben oder ihnen falschen Daten vorliegen.

  • Wo muss ich denn alle drei Lohnsteuerbescheinigungen addieren. Auf dem Formular gebe ich meine eTIN an und das Finanzamt zieht sich die Informationen selber.

    Und wie kommst du dann zu der Aussage, dass das Finanzamt mit Bruttolöhnen rechnet, die 50% höher als in der Steuererklärung angegeben sind? Du kannst doch überhaupt nicht vergleichen. Allein der Firmenwagen hat ja schon Auswirkungen auf das Bruttogehalt.


    Nachzahlungen können schon - wie ich dir oben zu erklären versucht habe - dadurch entstehen, dass bei den drei Arbeitgebern unterschiedliche Gehälter gezahlt wurden und diese nicht mittels eines vom Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich verringert werden konnten. Zusätzlich Firmenwagen - da kann einiges die Steuerlast beeinflussen.


    Du rufst wirklich am besten am Montag beim Finanzamt an und fragst nach. Steht denn in den Erläuterungen zum Bescheid nichts?