Fahrtkostenabrechnung für Fahrten im Beruf mit privatem PKW

  • Hallo,
    ich hab da eine knifflige Frage. Zum Verständnis muß ich etwas ausholen:
    Ich arbeite in einem zahntechnischen Labor. Wir arbeiten mit Zahnärzten zusammen von denen wir die Arbeiten bekommen und somit auch abholen.
    Vor zwei Jahren haben wir einen neuen Zahnarzt bekommen. Seine Praxis ist 20 Kilometer westlich von mir, meine Arbeitstelle 35 Kilometer östlich. Ich wohne also ziemlich in der Mitte des Fahrtweges. Mein Chef hatte also die Idee, das ich morgens, bzw. abends in der Praxis vorbeifahre und Arbeiten abhole. Dazu bekam ich ein Auto gestellt.
    Das Ganze funktionierte also so. Ich fuhr mit meinen Privatwagen morgens zur Arbeit, abends nahm ich den Firmenwagen, fuhr zum Zahnarzt und dann nach Hause. Morgens mit dem Firmenwagen zur Arbeit. Dann Abends mit meinem Privatwagen nach Hause usw.
    Abgerechnet habe ich dann bei der Steuererklärung natürlich nur die Fahrten zur Arbeit mit meinem Privatwagen.
    Irgendwann schränkte mich das aber total ein, denn ich machte keine Privatfahrten mit dem Firmenwagen, brauchte ich mein Auto (Anhängerkupplung z.B.) fuhr ich erst wieder ins Labor und dann nach Hause. Das dauerte ewig, Überstunden wurden nicht bezahlt. Also völlig planlos das Ganze. Im letzten Jahr bin ich dann nur noch mit meinem Privatwagen gefahren.
    Jetzt meine Frage: Kann ich die beruflichen Fahrten zur Praxis abrechnen, ein Fahrtenbuch hab' ich geführt ?

  • Frage 1: Gesamt-KM der betrieblichen Fahrten (Dienstreisen)?
    Frage 2: Und der Chef gibt's nichts dazu ?
    Wenn nein, wird's schwierig, dem FA klar zu machen, dass Sie die Fahrten aus eigener Tasche bezahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Ganze funktionierte also so. Ich fuhr mit meinen Privatwagen morgens zur Arbeit, abends nahm ich den Firmenwagen, fuhr zum Zahnarzt und dann nach Hause. Morgens mit dem Firmenwagen zur Arbeit. Dann Abends mit meinem Privatwagen nach Hause usw.

    Was soll denn so ein Blödsinn? Sorry, aber das ist in meinen Augen wirklich eine Schnappsidee. Und was machst Du, wenn Du abends Privatfahrten machen möchtest? Nimmst Du den Firmenwagen und bist ggf. nicht versichert? Wie sollte man ggf. den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn besteuern? Ihr solltet das einmal mit einem Steuerberater besprechen und eine vernünftige Lösung für Euch finden.


    Irgendwann schränkte mich das aber total ein, denn ich machte keine Privatfahrten mit dem Firmenwagen, brauchte ich mein Auto (Anhängerkupplung z.B.) fuhr ich erst wieder ins Labor und dann nach Hause. Das dauerte ewig, Überstunden wurden nicht bezahlt. Also völlig planlos das Ganze.

    Genau planlos und absolut einseitig begünstigt.


    Jetzt meine Frage: Kann ich die beruflichen Fahrten zur Praxis abrechnen, ein Fahrtenbuch hab' ich geführt ?

    Wenn die ausschließlich durch die Auswärtstätigkeit veranlassten und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wirklich ausreichend abgegrenzt werden können, mag man dies lösen können. Wenn Du mitten auf Deiner normalen Strecke einfach anhältst und nur aussteigst/die Artikel einlädst, dann sehe ich da irgendwie keine Auswärtstätigkeit. Sieht dann eher wie eine Gefälligkeit aus. Musst Du einen Umweg fahren, wären eben diese Kilometer des Umwegs Auswärtstätigkeit und der Rest ganz normale Entfernungspauschale.


    Warum wird so etwas nicht gemeinsam mit einem Steuerberater besprochen, den doch zumindest das zahntechnische Labor in jedem Fall haben wird?

  • Wenn man das alles mal detailliert aufschreibt, sieht man schon wie bescheuert die ganze Sache ist. Da wurde aber auch ein gewisser Druck aufgebaut.


    Zitat von miwe4

    Wenn Du mitten auf Deiner normalen Strecke einfach anhältst und nur aussteigst/die Artikel einlädst, dann sehe ich da irgendwie keine Auswärtstätigkeit.

    Das stimmt. Es ist aber so, daß ich 20 Kilometer weiter fahre und dann wieder zurück nach Hause.


    P:S. Mein Ausstieg ist schon geplant. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt. Es ist aber so, daß ich 20 Kilometer weiter fahre und dann wieder zurück nach Hause.

    Dann würde ich diese Umwegstrecke als Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten mit den Kosten je gefahrenen Kilometer, ggf. 0,30€/gef, KM, in Ansatz bringen und alles andere, einschließlich fehlende AG-Erstattung, dem FA kurz erläutern.


    P:S. Mein Ausstieg ist schon geplant.

    Scheint vernünftig und nachvollziehbar. Insbesondere auch, weil:

    Da wurde aber auch ein gewisser Druck aufgebaut.

  • So, jetzt bin ich im "Steuer:Sparbuch 2017". In der Hilfe bin ich fündig geworden:


    Zitat von WISO-Hilfe

    Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug zwischen der Wohnung / Arbeitsstätte und dem Reiseziel


    Wenn ein eigenes Fahrzeug für eine Auswärtstätigkeit, eine Fortbildung (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - weitere Details...) oder ein Bewerbungsgespräch genutzt worden ist, dann können je nach Art der Fahrt (s. u.) die tatsächlichen Fahrzeugkosten geltend gemacht werden. Zur häufigen Verwirrung führt die Tatsache, dass die "tatsächlichen Fahrzeugkosten" ebenfalls mit einer fahrzeugabhängigen Kilometer-Pauschale angesetzt werden können, wenn diese über den tatsächlich ermittelten Fahrzeugkosten liegen.

    Okay, es liegt in meinem Fall eine Auswärtstätigkeit vor, das ich nicht nur Arbeiten bringe/abhole, sondern auch für eventuelle Korrekturen vor Ort zur Verfügung stehe.
    Die Frage ist nur: wo trage ich das ein, leider gibt es keine Hinweis in der Programm-Hilfe.....

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist nur: wo trage ich das ein, leider gibt es keine Hinweis in der Programm-Hilfe.....

    Die maßgeblichen (Umweg)kilometer werden bei Auswärtstätigkeiten doch ganz konkret abgefragt. ?(

  • So, jetzt noch eine kleine Frage.
    Welche Entfernung darf ich berechnen?

    Bild 1: Die Route von meiner Arbeit zur Praxis 1. Zur Hälfte fast identisch zu meiner Wohnung (roter Pfeil), von dort auf ca 21 km bis zur Praxis. Darf ich nur den Hinweg zur Praxis berechnen oder auch den Rückweg ?



    Bild 2: Route von der Arbeit zur Praxis 2 und von dort aus nach Hause. Ich denke 77,9 km abzgl. der 32 km meines normalen Heimwegs.


    Wäre das korrekt ?

  • So, nachdem ich mich erfolgreich zum Punkt der Abrechnung in der Software vorgearbeitet habe, jetzt noch eine Frage zur Abrechenbarkeit der gefahrenen Kilometer. Zwei Beispiele:


    Hier die Hauptstrecke. Der rote Pfeil ist mein Wohnort. Im Osten der Kunde und im Westen mein Arbeitsplatz. Situation 1: Ich fahre morgens zum Kunden und danach zur Arbeit. Situation 2: Ich fahre morgens zur Arbeit und nachmittags zum Kunden und dann nach Hause. Kann ich nur den Weg zum Kunden berechnen (so wie normalerweise auch nur den Weg zur Arbeit)?. Das würde heißen: Situation 1: 52,8 km (32 zur Arbeit + 20,8 zum Kunden).



    Beispiel 2: Fahre nach meiner Arbeit auf meiner Arbeitstelle zum Kunden und dann nach Hause. Würde heißen: 77,9 km abzgl. 32km (meines normalen Nachhauseweges) = 45,9 km.


    Sind meine Annahmen korrekt ?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte gemäß Forenregeln keine Doppelposts, von daher zusammengeführt. Und wenn sich niemand meldet kann man auch noch einmal nachfragen. Editieren sowieso.

  • Okay, leider kann ich dich nicht direkt erreichen. Das Thema ist als erledigt markiert. Wäre schön wenn man das rückgängig machen könnte. Sonst tut sich hier leider nichts.



    Edit:


    Das Problem hat sich erledigt. Ich kann den Hin-und Rückweg geltend machen.

    • Offizieller Beitrag

    Das kannst und solltest Du als Themenstarter immer selber machen. Ein Doppelklick in das Kästchen hinein reicht dafür. Zum Kennzeichen der Erledigung des Threads bzw. Setzen des Häkchens übrigens ebenso.