Trennungsgeld und Pendlerpauschale - Steuerprobleme?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage.


    Und zwar wurde ich (Beamter) für 3 Jahre an einen anderen Standort abgeordnet und möchte nun dorthin pendeln.


    Nun möchte ich hierfür Trennungsgeld beantragen.
    Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf die Pendler-Pauschale, also steuerlich gesehen?


    Wenn ja wie wirkt sich das aus? Kann man hier schon was berechnen, wie hoch überhaupt das Trennungsgeld wird, bzw. ob die Pendler-Pauschale geringer ausfällt?


    Informationen finde ich hierzu nicht. ?(



    Danke schon mal und Grüße! :)

  • Hallo,


    dies ist eine reine Frage zu einer Beratung. Dies dürfen wir hier nicht tun (siehe die Vorschriften des StBG). Ob und welche Folgen aus der Beantragung von Trennungsgeld steuerlich zu ziehen sind, kann dir möglicherweise dein Dienstherr sagen.


    Für die Frage des Ansatzes der Pendlerpauschale oder von Reisekosten ist der Reisekostenerlass eine gute Basis.


    Ich sehe allerdings einen Widerspruch in der Tatsache, Trennungsgeld zu beantragen (damit hättest du mindestens einen Wohnsitz am anderen Standort) und pendeln (was ja bedingt, dass du täglich zwischen deiner Wohnung und dem anderen Standort hin- und herfährst).

    • Offizieller Beitrag

    Das Trennungsgeld richtet sich nach Deinen persönlichen Verhältnissen und wird nach Maßgabe der entsprechenden Verordnung durch Deinen AG bzw. dessen Reisekostenstelle auf Antrag ausgezahlt. Die Zusage der TE wirst Du durch Deinen AG ja erhalten haben, dieser kann Dir dann auch entsprechend auch Angaben für deren Berechnung machen.


    Einkommensteuerlich ist das nach Reisekostengrundsätzen abzuwickeln bzw. nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung. Was in betracht kommt können wir nicht sagen, da Du Dich ansonsten ja nicht weiter geäußert hast.


    Steuergestalterische Tipps dürfen wir hier übrigens nicht geben.