Studium als Fortbildung - Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers

  • Liebe Gemeinde,


    ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung (>18 Monate) und studiere neben meinem Vollzeitjob an der Fernuniversität Hagen. Mein Studium hat nichts mit meiner Ausbildung zu tun, da ich gerne einen neuen Beruf erlernen möchte. Für meine Steuererklärung benutze ich (selbstverständlich) das WISO steuer:Sparbuch 2017


    Jetzt zu meiner Frage: Wie kann ich mein Häusliches Arbeitszimmer in der Software berücksichtigen?


    Unter "Ausbildungskosten" (=Sonderausgaben) lässt sich ein Arbeitszimmer super eintragen. Jedoch handelt es sich bei meinem Fall um eine Fortbildung (=Werbungskosten). Dort finde ich bei der Angabe der Kosten jedoch keinen entsprechenden Reiter in welchem ich mein Arbeitszimmer veranschlagen kann. Der Übergeordnete Reiter "Häusliches Arbeitszimmer" bezieht sich nur auf meine Arbeit - nicht auf die Fortbildung.


    Hat jemand einen Rat? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!


    Wesen



    PS: Mein Studium einfach als Sonderausgaben eintragen geht nicht, oder?

  • Jetzt zu meiner Frage: Wie kann ich mein Häusliches Arbeitszimmer in der Software berücksichtigen?

    Da wirst du auch eine Trennung des Arbeitszimmers machen müssen - zwei unterschiedliche Arbeitszimmer gibt es nicht. Und hier hat der BFH auch erst vor Kurzem entschieden, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro nur einmal pro Person gilt, aber auftgeteilt werden kann, wenn ein eindeutiger Aufteilungsschlüssel vorhanden ist. Zeitaufschriebe reichen hier nicht aus.

    Bei einem Zweitstudium handelt es sich um Werbungskosten, wenn diese mit einem zukünftigen Beruf in Zusammenhang stehen. Als Sonderausgaben geht dies nicht.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort! Für meine jetzige Arbeit ist kein "Häusliches Arbeitszimmer" erforderlich. Jedoch benötige ich ein solches für mein Fernstudium, da ich keine Präsenzveranstaltungen (bis auf Prüfungen) habe. Nun weiß ich nicht ob es ausreicht, das Arbeitszimmer für mein Fernstudium unter dem Reiter "Häusliches Arbeitszimmer" bei Werbungskosten anzugeben. Dort habe ich lediglich die Auswahl zwischen "Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der beruflichen / betrieblichen Tätigkeit" oder "für die berufliche Nutzung steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung" . Und ich weiß nicht, welche Option ich für meinen Fall auswählen soll, da sich beides auf "Arbeit" bezieht. Ich finde, dass dies unter "Ausbildungskosten" viel klarer strukturiert ist.


    Ich will mit meiner Entscheidung natürlich auch nicht den Finanzbeamten verwirren...


    Wesen

  • Nun, den Mittelpunkt deiner beruflichen/betrieblichen Tätigkeit bildet ja wohl die Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber, also kann es das nicht sein. Bei einem Studium hast du in der Regel keine Arbeitsplatz von der Uni, so dass diese Option die richtige ist. Damit ist auch die Begrenzung auf die 1.250 Euro automatisch gesetzt.


    Gib alle Daten unter dem Menüpunkt Verwaltung - Arbeitszimmer ein und als Zuordnung dort nichtselbständige Tätigkeit.
    Dann müsste der Betrag bei den Werbungskosten auftauchen. Eine kurze Erläuterung im Begleitschreiben zur Notwendigkeit während des Studiums ist immer hilfreich.

  • Hallo babuschka,


    vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich werde dies nun so in meiner Steuererklärung angeben und einen kleinen Text verfassen.


    Vielen Dank für deine Hilfe!


    Wesen

    • Offizieller Beitrag

    vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich werde dies nun so in meiner Steuererklärung angeben und einen kleinen Text verfassen.

    Dir ist aber schon klar, dass der Raum nahezu ausschließlich zu diesen Zwecken, also Selbststudium zuhause, genutzt werden darf? Es steht zumindest im Raum, dass bezweifelt wird, dass ein bisher zu anderen Zwecken genutzter Raum nunmehr nahezu ausschließlich zu Zwecken des Studiums genutzt wird. Da kann auch eine persönliche Inaugenscheinnahme vor Ort erfolgen, ggf. sogar unangekündigt.

  • Hallo miwe4,


    ja klar. Ich gebe das schon korrekt in der Steuererklärung an. Dieser Raum wurde bisher auch nicht für andere Zwecke verwendet (neue Wohnung). Von daher sehe ich kein Problem und dies darf auch gerne seitens der Finanzverwaltung überprüft werden. :)


    Wesen

  • Dieser Raum wurde bisher auch nicht für andere Zwecke verwendet (neue Wohnung). Von daher sehe ich kein Problem

    Wenn dir daneben noch genügend Platz für dein Privatleben bleibt, stimme ich dir zu. Das Finanzamt wird zumindest einen Lageplan anfordern und die Ausstattung des Raumes prüfen wollen.

  • Hallo Wesen,


    ich wollte mich gern erkundigen, wie es bei dir geklappt hat, dein Arbeitszimmer in dieser Weise in der Steuererklärung anzugeben. Wurde es akzeptiert oder erst bei Anpassungen (ggf. welche) in der Steuererklärung?


    (Ich mache neben steuerpflichtiger Anstellung in nicht-selbstständiger Arbeit auch ein Fernstudium als Zweitstudium).


    Danke für deine Antwort!

    • Offizieller Beitrag

    ich wollte mich gern erkundigen, wie es bei dir geklappt hat, dein Arbeitszimmer in dieser Weise in der Steuererklärung anzugeben.

    Das spielt doch keine Rolle. Es ist immer der Einzelfall zu beurteilen und etwaige Nachweise anzufordern steht im Ermessen des FA. Also alles wahrheitsgemäß erklären und abwarten.