Guten Tag liebe Mein Büro Nutzer,
es geht hier um die Verbuchung von Reverse Charge Buchungen, also Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, so wie sie in § 13b UStG geregelt ist.
Typische Beispiele solcher Buchungen sind ebay Gebühren und Amazon Verkaufsprovisionen.
Ich habe bereits von einem halben Jahr dem Support ausführlich über das Problem aufgeklärt. Mir wurde daraufhin versichert, dass der zuständige Steuerberater die Sache prüfen wird. Es ist jedoch nichts geschehen. Ich möchte deshalb hier meinen Kenntnisstand mit allen Nutzern teilen.
Fehler in MeinBüro in Zusammenhang mit § 13b UStG
1) Die MeinBüro/Orgamaxx-Anleitung für die Amazon-Provisionen ist FALSCH. Orgamax Anleitung auf Seite 208 und in bei MeinBüro Anleitung auf Seite 401 wird offenbar vorgeschlagen, die Amazon-Provision, auf 4760 Verkaufsprovision mit 0% zu buchen. Das ist nicht korrekt, denn es handelt sich um Reverse Charge.
Dies wurde z.B. hier bereits erläutert:
Amazon Abrechnung - ist das so richtig?
also bitte nicht an die Anleitung halten sondern auf 3123 (SKR03)/ 5923 (SKR04) buchen. Link zur falschen Anleitung: https://www.deltra.com/fileadm…ahlungen_durch_Amazon.pdf
Korrekt im SKR03 bucht man wie folgt:
: Amazon/ebay ---> Splitbuchung! Neue Einnahme/Ausgabe
1) 8400 Erlöse 19 % USt Betrag = Rechnungsbetrag (Überweisungsbetrag+AmazonGebühren)
2) 3123 ebay-Gebühr, Amazon-Gebühr 0 % USt
Der Vorteil ist, dass, hier direkt das konto mit automatischem
Ausweis von Umsatzsteuer und Vorsteuer (siehe auch hier)
angesprochen wird, sprich im Hintergrund wird die VSt. und die USt.
gebucht (Nullsummenspiel). Wenn ihr nun auf 4760 Verkaufsprovision
bucht, müsstet ihr danach ja eigentlich nochmal separat wie folgt buchen:
1577 . abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %
1787 . Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %