Hallo Zusammen,
ich bin IT-Freiberufler und betreibe seit 2016 einen Firmenwagen. Dabei führe ich ein übliches Fahrtenbuch, gemäß welchem ich bis zu 80% das Fahrzeug in 2016 für Betriebszwecke genutzt habe.
Mein Einsatzort liegt vorwiegend beim Kunden bzw. in dessen Projekt, was auch die meisten Kilometer im Fahrtenbuch ausmacht, da ich meistens lang laufende Projekte habe. Die täglichen Fahrtenbucheinträge sehen somit aus, wie Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte aus (obwohl ich ja in diesem Sinne selbständig bin und als "Arbeitsstätte" kann man ja das Kundenprojekt nicht bezeichnen. Oder?)
Beim Erstellen der EÜR gebe ich nun also alles als "Dienstfahrt" an und bin mir jetzt nicht sicher, ob es so korrekt ist.
Denn ich habe mir dabei von eine Broschüre "Geschäftswagen. Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln" zur Hilfe genommen. Darin gibt es einen Kapitel, wo so was steht: Zitat
"Angaben zu nicht betrieblichen Fahrten
4.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Diese Fahrten kommen nicht bei allen Selbstständigen vor. Sie spielen steuerlich eine Sonderrolle
und müssen daher getrennt erfasst werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
ist nämlich nur die Entfernungspauschale von € 0,30 je Entfernungskilometer als Betriebsausgabe
abziehbar. Die Anforderungen in Bezug auf die Eintragungen im Fahrtenbuch sind aber zum Glück
nicht so hoch: Weder braucht der Kilometerstand noch Reiseziel oder Geschäftspartner vermerkt zu
werden. Tragen Sie einfach die gefahrene Strecke ein und machen Sie im Feld Reisezweck einen Kurz-
vermerk, z. B. »FWB« als Abkürzung für »Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb«. ..."
Kann es sein, dass dieser Kapitel gerade für meine täglichen Fahrten zutrifft und ich nur 0,30 € als Pauschale (oder zusätzlich zu den ganzen KFZ-Kosten ?) absetzen kann?
Bitte um Hilfe.