Beschädigtengrundrente §31 BVG

  • Hallo zusammen,


    ich möchte meiner Freundin bei Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2016 helfen. Und zwar bekommt Sie vom Versorgungsamt
    eine sogennante Beschädigtengrundrente nach §31 BVG.


    Ist diese Rente steuerfrei oder steuerpflichtig und muss ich diese in der Steuererklärung angeben?


    Vorab vielen Dank für Eure Hilfe.


    MfG


    Michael

  • Ich fertige ja die Erklärung nicht an. Mir geht es ja lediglich um diesen einen Beleg, damit sie diesen in ihrer Erklärung würdigen kann.

  • Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII, die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen, und die Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem BVG nicht zu den Einkünften gehören. Also steuerfrei

    • Offizieller Beitrag