Hallo Zusammen,
bin ein WISO-Neuling. Muß nun meine Steuererklärung vor 2015 einreichen und zum einspielen der ELSTER-Daten eine Frage. Spielt ELSTER die Daten von 2015 ein oder immer die aktuellen, sprich 2016??
Danke und viele Grüße
Hallo Zusammen,
bin ein WISO-Neuling. Muß nun meine Steuererklärung vor 2015 einreichen und zum einspielen der ELSTER-Daten eine Frage. Spielt ELSTER die Daten von 2015 ein oder immer die aktuellen, sprich 2016??
Danke und viele Grüße
Spielt ELSTER die Daten von 2015 ein oder immer die aktuellen, sprich 2016?
Die WISO-Steuer-Software (welche benutzt Du überhaupt?) liest über den ELSTER-Belegabruf nur die für das jeweilige Steuerjahr relevanten Belege ein.
Hi Billy,
danke für die Rückmeldung. Steuer:Sparbuch 2016.
Musste mich bei ELSTER neu anmelden und da frage ich mich natürlich welche Daten er sich zieht. Aktuell oder automatisch die von 2015.
danke für die Rückmeldung. Steuer:Sparbuch 2016.
O.k., dann bitte auch zukünftig diese konkrete Bezeichnung verwenden. Eine Software "WISO 2016" gibt es nicht und es geht darum, daß dadurch die Forumssuche effektiv zu viele unbrauchbare Beiträge liefern würde, wenn jeder hier im Forum nur von WISO 2016 reden würde. Ich ändere den Threadtitel entsprechend ab.
Musste mich bei ELSTER neu anmelden und da frage ich mich natürlich welche Daten er sich zieht. Aktuell oder automatisch die von 2015.
Na ja, das kann man ja im Zweifelsfall einfach probieren - da sieht man, welche Daten geleifert werden. Aber natürlich wird hier das Steuerjahr als Parameter für die Abfrage mitgegeben. Man kann ja auch in ELSTER das Steuerjahr wählen, wenn man sich die Belege dort anschauen möchte. Alles andere wäre auch Murks.
Dankeschön!!
Schönen Tag
Es könnte natürlich sein, dass die Daten von 2015 nicht mehr auf dem Server der Finanzverwaltung verfügbar sind zum Abruf, aber versuchen kann man es.
Warum sollten die nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen? Die Finanzverwaltung arbeitet doch mit denselben Daten und muss ggf. auch noch in 10 oder 15 Jahren erstmalige Steuerfestsetzungen von Amts wegen durchführen können.
Warum sollten die nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen?
Eben. Habe es gerade noch mal mit dem Steuer-Sparbuch 2014 getestet und natürlich werden die Belege für 2013 ohne Probleme geliefert.