Abschreibung eines Notebook über 3 Jahre (Wiso markiert einen Fehler)

  • Hi Leute,


    ich möchte ein Notebook, Wert < 1000€ über 3 Jahre regulär abschreiben. Entsprechend unter dem Punkt "Anlagevermögen und Investitionsabzugsbeträge" - "Abschreibungen " - "Anschaffungen ab 2008" einen neuen Punkt angelegt.
    Da der Wert < 1000€ ist, kann man entweder einen Sammelposten bilden und über 5 Jahre abschreiben, oder eben eine reguläre Abschreibung über 3 Jahre durchführen.
    Soweit so gut. Wiso schreibt im Prinzip das selbe - aber nicht als Hinweis sondern als Fehler. ich könnte den Fehler jetzt auf Ignorieren setzen, frage mich aber, ob ich hier ggf. einen Denkfehler habe oder die falsche Maske verwende?


    Viele Grüße
    Pascal

    • Offizieller Beitrag

    frage mich aber, ob ich hier ggf. einen Denkfehler habe oder die falsche Maske verwende?

    Dann wäre es vielleicht nützlich, einen bereinigten Screen (oder mehrer) anzuhängen, woraus man erkennen kann, was wo eingetragen worden ist und wie der Programmhinweis lautet. Nur so kann es ggf. dann auch ein Dritter in einem Musterfall nachvollziehen.

  • Die erste Frage ist doch, ob das Notebook mehr als 410 Euro gekostet hat, entsprechend ist dann die Zuordnung. Unter den Anschaffungen ab 2008 hast du ja drei Möglichkeiten - Verteilung über die Nutzungsdauer (gilt für Güter, die mehr als 410 Euro kosten, denn GWG sind unter der dritten Möglichkeit (Schnellerfassung der geringwertigen Wirtschaftsgüter zu subsumieren) und der Sammelposten bis 1.000 Euro gehört in die zweite Rubrik.


    Das Notebook muss dann - falls mehr als 410 Euro - unter Zuordnung Computer und Zubehör, dann bekommst du die drei Jahre angezeigt, sobald du unter Nutzung als Wirtschaftsgut Notebook auswählst.

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch nur ein Hinweis auf Dein mögliches Wahlrecht. Ist doch gut und richtig, dass es das Programm so macht. Wenn Deine Wahl also die AfA ist, dann ein Klick hinein auf "ignorieren".

  • Ist doch nur ein Hinweis auf Dein mögliches Wahlrecht. Ist doch gut und richtig, dass es das Programm so macht. Wenn Deine Wahl also die AfA ist, dann ein Klick hinein auf "ignorieren".

    Meiner Meinung nach müsste es eine Warnung sein. Ich werd das mal an den Support weiter reichen.

  • Mir scheint es eher ein Hinweis darauf zu sein, dass du dein Wahlrecht für 2017 schon bei einem anderen Wirtschaftsgut ausgeübt hast und nun an diese Wahl für den Rest des Jahres gebunden bist. Sieh dir einmal deine Anlagenverwaltung für 2017 an - hast du hier schon etwas aktiviert (GWG oder Sammelposten prüfen).