Umsatzsteuer zu klein für Erstattung - Ausbuchen?

  • Hallo,


    aus (12/)2005 habe ich bzgl. der Umsatzsteuer eine Forderung gegenüber dem Finanzamt von 0,96 EUR. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für 2005 und der EBs für 2006 habe ich diesen Betrag jetzt auf dem Kto 1790 (USt. Vorjahr) im Soll stehen und erhalte nun vom Finanzamt den Bescheid für 2005, dass aufgrund der geringen Höhe der Betrag nicht ausbezahlt wird. Ok, jetzt die Frage: wo buche ich jetzt die 0,96 EUR hin? XXX an 1790? Ist doch richtig, dass die 0,96 EUR auf 1790 ausgebucht werden müssen, oder?


    Danke für die Hilfe!


    Gruß,
    Alex


  • Hallo Alex,


    SKR03 nimm Konto 4900 zum ausbuchen. Es sind Aufwendungen ;) die erledigt sind.

  • Danke Franco,...


    ABER :)


    wirkt sich diese Vorgehensweise nicht erfolgswirksam aus, sprich: so wird doch der Gewinn in 2006 um 0,96 EUR gemindert, was aber IMO nicht so sein sollte, oder doch?


    Mir ist klar, dass es nur ein marginaler Betrag ist, aber wissen möchte ich das trotzdem ;)


    Danke und Gruß,
    Alex


  • Hallo Alex,


    das ist "Staatsverordnet" ;) und ist so.
    Sprich mit der Finazverwaltung, dass hierdurch Dein Gewinn gemindert wird.