Telefonkosten (geschäftlich/privat) buchen

  • Hallo, ich habe ein Arbeitszimmer das ich beruflich (angstellt & selbständig) nutze.


    Ich stehe gerade vor der Frage wie ich die Telefon/Internetkosten korrekt buche.


    Wie folgt buche ich in der EÜR:

    • Volle Telefonkosten als Ausgabe an 4920 S
    • Geldkonto: Bank 1200 H

    Wie buche ich den nun den Privatanteil von 20% ?

    • 1. Als Freie Buchung an 8922 H (Priv. Tel.-Nutzung 19%) und dann an 1880 S (Unentg. Wertangaben)
    • oder
    • 2. Als Einnahme an 8922 H (Priv. Tel.-Nutzung 19%) und dann an 1880 S (Unentg. Wertangaben)

    Oder liege ich mit 1880 falsch und es muss was anderes dort stehen?



    Vielen Dank


    Gruß B!

  • Moin B,


    ja, so könntest Du buchen: erst die Ausgabe (incl. Abzug der gesamten Vorsteuer) und den Privatanteil per 1880 an 8922. Die Art der Buchung ist hier m. E. unwesentlich - hier ist allein die richtige Auswahl der Konten entscheidend, das Ergebnis müsste bei beiden Varianten identisch sein :)


    Bei manchen Programmen kann man ja auch in dem Ausgabe-Konto einen fixen Privatanteil eintragen, dann würde diese Buchung entfallen...


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    ich habe ein Arbeitszimmer das ich beruflich (angstellt & selbständig) nutze.

    Wie buche ich den nun den Privatanteil von 20% ?

    Hier dürfte der abgegrenzte Anteil m.E. erheblich zu niedrig sein. Die Kosten der nichtselbständigen Tätigkeit haben in der EÜR nichts zu suchen. Gleiches gilt ggf. für die USt (hier: Vorsteuer).

  • Vielen Dank für die Antworten.


    @miwe4
    Wie würdest Du das denn lösen?
    Ich nutze das Wiso Steuer Spar Buch.


    Ich kann natürlich auch in der Einkommensteuer als Werbungskosten / Telefon & Internet hier alles komplett eingeben. Hier hat man die Möglichkeit folgendes auszuwählen:
    #Für mehrere Einkunftsarten genutzt - - > Telefon & Internet gemischt genutzt - - > +Arbeitnehmer +Gewerbetreibender


    Und wie hoch schätzt Du denn den Privatanteil? Ich habe gelesen, das bei 20% Privatanteil das Finanzamt nicht unbedingt einen Einzelverbindungsnachweis haben möchte.
    Ähnliches habe ich für die Eintragung innerhalb der Einkommenssteuererklärung gelesen. Hier hätte das Finanzamt meistens einen Einzelverbindungsnachweis.


    Ich muss dazu sagen, das ich pauschal immer die Telefonrechnung in die EÜR eingetragen habe, hier aber gleich 50% abgezogen habe.
    Da ich das Telefon eben beruflich (Selbständig) nutze ist es für den Gewerbebetrieb doch eine Ausgabe.


    Gruß B!


    Edit: Ein langer Tag geht fast vorbei, bei dem ich überlegt und überlegt habe.
    Ich werde es einfach wieder so machen wie die Jahre davor. Hat ja immer geklappt. Die Rechnung des Telefons halbieren und entsprechend buchen. So bin ich auf der sicheren Seite. :)


    Danke und nice weekend. Topic schliesse ich als erledigt.

  • Ich habe gelesen, das bei 20% Privatanteil das Finanzamt nicht unbedingt einen Einzelverbindungsnachweis haben möchte.

    Verwechselst du das nicht mit dem 20%-Anteil berufliche Nutzung bei nichtselbständiger Tätigkeit? Gerade bei Nutzung für mehrere Einkunftsquellen solltest du einen repräsentiven Zeitraum nachweisen. Wenn du nicht nachweist, kann es nämlich passieren, dass das Finanzamt dir die gesamten Kosten streicht. Lies hierzu einmal die Anlage b zu H 12.1 EStR.

  • @nesciens
    Da hast Du sicherlich Recht. Nachweise zu erbringen ist ein wenig umständlich finde ich. Gerade weil ich von Zuhause aus eben: privat, beruflich und selbständig telefoniere.
    Gut, ich könnte jedes Telefonat dokumentieren über einen gewissen Zeitraum aber wer macht das schon? :)


    Aber vielleicht sollte ich das mal wirklich tun. ':)