Kann ich von mir gezahlten Unterhalt, steuermindernd geltend machen?

  • Hallo Forum,



    ich finde keine Eindeutige Anweisung oder Hinweis auf meine aktuelle Situation im Wiso-Steuersparbuch oder hier in Forum.


    Sicher weil mein Thema nicht steuerrelevant ist



    Zugegeben, ich bin absoluter Steuer- Laie und hoffe mein gesamtes Potential an "Absetz- Möglichkeiten" umsetzen zu können.


    Die Frage ist: Kann ich irgendwie meine finanzielle Unterstützung für meine Lebensgefährtin im gleichen Haushalt, die sich in der Elternzeit befindet, steuermindernd geltend machen.




    Situation wie folgt:


    Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin (unverheiratet, LSK1 + 0,5 Kind) und unserer gemeinsamen Tochter im gemeinsamen Haushalt.


    Meine Lebensgefährtin ist nicht erwerbstätig und seit Mai 2016 bekommt Sie auch kein Elterngeld mehr (bekommt nur das gesamte Kindergeld).


    In diesem Rahmen unterstütze ich sie natürlich auch finanziell und trage zusätzlich auch einen Großteil zu den laufenden Kosten bei.




    Die Frage ist:


    Was kann ich in diesem Zusammenhang von meinen finanziellen Leistungen steuermindernd geltend machen und wo muss ich das eintragen bzw. unter welchem Begriff formulieren?



    Gibt es einen Pauschalbetrag und wenn der geringer ist wie meine tatsächlich gezahlten Leistungen, kann ich meine Leistungen zusammenrechnen?



    Muss ich differenzieren zwischen meinen direkten finanziellen Leistungen für meine Lebensgefährtin (Überweisung wortwörtlich "Unterhalt") und den naturgemäß höheren Haushaltskosten durch das gemeinsame Kind?


    Wären meine Angaben für meine Lebensgefährtin steuerlich von Nachteil?




    Ich danke schon mal im Voraus.




    Liebe Grüße MI und Ko.




    WISO steuer:Sparbuch 2017


    Programm-Version 24.09 (Build 1801)
    ELSTER-Version 25.8 (27.07.2017)

    • Offizieller Beitrag

    Was kann ich in diesem Zusammenhang von meinen finanziellen Leistungen steuermindernd geltend machen und wo muss ich das eintragen bzw. unter welchem Begriff formulieren?

    Unterhalt an bedürftige Personen und die Masken eine nach der anderen ausfüllen.


    • Offizieller Beitrag

    Einfach einmal das Stichwort Naturalunterhalt in die Programmsuche/-hilfe eingeben oder auch einfach hier im Forum einmal dazu nachlesen:
    https://www.buhl.de/wiso-softw…earch/?q=Naturalunterhalt

    • Offizieller Beitrag

    Für ein Kind Jahrgang 2000 können schlicht und einfach keine Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG berücksichtigt werden, weil für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Vielleicht auch einmal die Programminfos lesen oder auch nur in die maßgebliche gesetzliche Vorschrift schauen.

  • Die Programminfos lese ich schon aber verstehen tue ich sie nicht.


    Also hätte ich nur für meine Lebensgefährtin einen Betrag steuermindernd geltend machen können.
    Da sie aber mehr als 15.500,-€ Vermögen hat, geht das bei mir auch nicht.