Abrechnung Mieter im Spannungsfeld der WEG Abrechnungsrichtlinien

  • Hallo Kollegen,


    ich wüsste gerne Eure Meinung oder Vorgehensweise.


    Nach WEG Recht muss ich ja periodenbezogen die Ein+ Ausgaben verbuchen, und kann maximal bei der Heizkostenabrechnung Abgrenzungen vornehmen.


    Die Mieterabrechnung muss aber leistungsbezogen sein.


    Beispiel:
    * die WEG zahlt an die Stadtwerke monatlich Abschläge für Strom + Wasser, z.B. 200.- Euro = 2400.- Euro im Jahr
    * im Februar der Folgejahres kommt die Abrechnung: Guthaben von 150.- Euro


    Die WEG Abrechnung muss also für das Konto Wasser/Strom 2400.- Euro ausweisen.


    Nun zieht einer der Mieter am 5.1. des Folgejahres aus. Aus seiner Sicht müsste sein Anteil x/2250 sein...der Vermieter hat aber x/2400 für die Wohnung in seiner Abrechnung vom Verwalter stehen (wenns der richtig gemacht hat).


    Wie geht man damit um ?


    Es gibt ja noch etliche andere Beispiele ... z.B. ein Eigentümer zahlt das Hausgeld für Januar schon am 30.12. des Vorjahres, da der Dauerauftrag seitens der Bank extrem pünktlich ausgeführt werden sollte damit das Geld am 1. auf dem Konto ist...usw.


    Oder, aktuell vor mir: der Energieversorger rechnet im Januar 2017 das Vorjahr ab. In seiner Abrechnung hat er alle Abschläge aus 2016 UND den ersten 2017er Abschlag (vom 5.1.17) mit aufgenommen. Als Verwalter darf ich diesen ersten 2017er Abschlag aber nicht in die Berechnung mit aufnehmen...und dann sind die Abschlagszahlungen auch noch für 3 Kostenbestandteile - Strom, Wasser, Abwasser. Aufteilen soll ich das auch noch ...?? Oh Mann....
    die Buchung als "Bilanz" ist irgendwie deutlich logischer...


    Danke für Eure Hinweise !!

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

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  • Du kannst m.E. auch die Mietnebenkosten nach dem Abflussprinzip abrechnen, zumindest dann, wenn der Mieter das ganze Jahr über dort gewohnt hat. Wenn er dann auszieht, würde ich mich mit ihm gütlich zu einigen versuchen, denn eine Mietverwaltung mit korrekter Abgrenzung kostet Dich m.E. mehr als Du Feinem Mieter entgegenkommen kannst.
    Ach so: wenn Du selber verwaltest mit WISO Hausverwalter, ist der Zusatzaufwand für die Nebenkostenabrechnung mit richtiger Abgrenzung nach Leistungszeitraum ja überschaubar. Nur musst Du immer warten, bis die letzte Rechnung für‘s Vorjahr da ist.