Instandhaltungsrücklage nicht im Kaufvertrag

  • Hallo, ich hoffe jemand kann einen Tipp geben. Ich habe eine Wohnung
    gekauft, die ich vermiete. In dem Kaufvertrag beim Notar habe ich die
    Instandhaltungsrücklage aufgeführt, da diese Summe vom Kaufvertrag
    abgezogen werden muss. Damit habe ich bei der Grunderwerbssteuer
    gespart.
    Meine Schwester hat auch eine Wohnung gekauf, die sie auch
    vermietet. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage hat sie von dem
    Verkäufer erfahren und diese Summe wurde vom Verwalter bestätigt. Meine
    Schwester hat die Instandhaltungsrücklage aber nicht in den Kaufvertrag
    eintragen lassen und auch nicht vom Kaufvertrag abgezogen.



    Jetzt meine Frage:



    Wird das Finanzamt darauf dringen, dass sie die Instandhaltungsrücklage aufführt (z. B. bei der Steuererklärung)?



    Meines Erachtens nach, muss es doch angegeben werden, da die
    Instandhaltungsrücklage vom Kaufvertrag abgezogen werden muss. Dies hat
    doch auch Auswirkungen auf die Abschreibungshöhe.



    Vielen Dank für die Hinweise.

    • Offizieller Beitrag

    Maßgeblich sind die im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen, nach denen sich auch die AfA berechnet. Gleiches gilt übrigens für die Grunderwerbsteuer, die dann bei Deiner Schwester entsprechend höher ausgefallen ist. Dafür hat Sie im Zeitpunkt des Abflusses ggf. Werbungskosten, ohne dafür selber einen Cent aus eigenen Mitteln aufgebracht zu haben.


    Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen die aufgelaufenen Rücklagen eben einfach auf den neuen Eigentümer über.