Hallo, ich hoffe jemand kann einen Tipp geben. Ich habe eine Wohnung
gekauft, die ich vermiete. In dem Kaufvertrag beim Notar habe ich die
Instandhaltungsrücklage aufgeführt, da diese Summe vom Kaufvertrag
abgezogen werden muss. Damit habe ich bei der Grunderwerbssteuer
gespart.
Meine Schwester hat auch eine Wohnung gekauf, die sie auch
vermietet. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage hat sie von dem
Verkäufer erfahren und diese Summe wurde vom Verwalter bestätigt. Meine
Schwester hat die Instandhaltungsrücklage aber nicht in den Kaufvertrag
eintragen lassen und auch nicht vom Kaufvertrag abgezogen.
Jetzt meine Frage:
Wird das Finanzamt darauf dringen, dass sie die Instandhaltungsrücklage aufführt (z. B. bei der Steuererklärung)?
Meines Erachtens nach, muss es doch angegeben werden, da die
Instandhaltungsrücklage vom Kaufvertrag abgezogen werden muss. Dies hat
doch auch Auswirkungen auf die Abschreibungshöhe.
Vielen Dank für die Hinweise.