WISO steuer:Sparbuch 2017 - Abschreibung Ferienwohnung

  • Guten Tag zusammen,


    ich bin aktuell über der Einkommenssteuererklärung 2016, mit Hilfe der neuesten Version von WISO steuer.
    Bis dahin alles selbsterklärend wie immer. Für 2016 muss ich jedoch erstmals Einnahmen aus einer Fewo angeben.
    Hierzu gibt es im Programm die Sparte Immobilien mit den entsprechenden Untergruppen.


    Hintergrund: Ich habe über mehrere Jahre ein Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses ausgebaut,
    bei welchem ich Miteigentümer bin und mir die Nutzung des Obergeschosses zufällt. Entstanden sind zwei
    Wohnungen, eine für mich und eine als Fewo. Nun möchte ich die Herstellungskosten der Fewo natürlich
    abschreiben und geltend machen. Leider ist das so explizit im Programm nicht darstellbar. Es wird bei keiner
    Eingabevariante eine monetäre Abschreibung ausgewiesen. Ich habe den Weg über "selbstgenutzte Immobilien (auch bei
    teilweiser Vermietung)" gewählt. Wobei sich mir nicht erschließt, wozu ich detailliert privaten Wohnraum
    schildern sollte, wo ich ohnehin kaum bzw. nichts an Kosten ansetzen kann.


    Wäre es nun besser, lediglich die Fewo als einzelnes Objekt in der Maske zu erfassen und gewerblich zu behandeln?


    BG Sven

    • Offizieller Beitrag

    Es wird bei keiner Eingabevariante eine monetäre Abschreibung ausgewiesen.

    Das Programm kann ja auch nur rechnen, wenn Du vollständige (zutreffende) Angaben tätigst. Ohne die Vorgehensweise durch bereinigte Screens nachvollziehen zu können, sind auch wir relativ gehemmt zu antworten. ?(


    Ich habe den Weg über "selbstgenutzte Immobilien (auch bei teilweiser Vermietung)" gewählt. Wobei sich mir nicht erschließt, wozu ich detailliert privaten Wohnraum schildern sollte, wo ich ohnehin kaum bzw. nichts an Kosten ansetzen kann.

    Mir auch nicht. Was soll denn die eine Wohnung mit der anderen zu tun haben, außer, dass sie Dir eben beide gehören. Wie ist dieses Wohn- und Geschäftshaus denn bewertet? Da gibt es gemischtgenutztes Grundstück bewertet? ggf. mit Sondernutzungsrecht, Wohn-/Teileigentum etc. . Aber selbst wenn jeder Wohnung für sich bewertet wird, gibt es doch Berechnungsgrundlagen aus dem gesamten Objekt, die ggf. für die AfA-Bemessungsgrundlage (anteilig) berücksichtigt werden müssen.


    Wäre es nun besser, lediglich die Fewo als einzelnes Objekt in der Maske zu erfassen und gewerblich zu behandeln?

    FeWo als Vermietung und Verpachtung oder als Gewerbebetrieb hängt doch von ganz anderen Dingen ab und hat mit der AfA-BMG erst einmal gar nichts zu tun. Darüber regelt sich doch nur die Einkunftsart.


    Du solltest vielleicht einmal überlegen, die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen.

  • bei welchem ich Miteigentümer bin und mir die Nutzung des Obergeschosses zufällt.

    Das riecht mir aber schwer nach einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften! Wenn hier nicht gerade der/die Partner/in der/die weitere Eigentümer/in ist, sollte dies in Erwägung gezogen werden. Ansonsten kann ich mich nur miwe4s Rat anschließen und einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate zu ziehen, zumindest für das erste Jahr. Dann stehen die Grundlagen ja und können in den Folgejahren übernommen werden.