Guten Tag zusammen,
ich bin aktuell über der Einkommenssteuererklärung 2016, mit Hilfe der neuesten Version von WISO steuer.
Bis dahin alles selbsterklärend wie immer. Für 2016 muss ich jedoch erstmals Einnahmen aus einer Fewo angeben.
Hierzu gibt es im Programm die Sparte Immobilien mit den entsprechenden Untergruppen.
Hintergrund: Ich habe über mehrere Jahre ein Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses ausgebaut,
bei welchem ich Miteigentümer bin und mir die Nutzung des Obergeschosses zufällt. Entstanden sind zwei
Wohnungen, eine für mich und eine als Fewo. Nun möchte ich die Herstellungskosten der Fewo natürlich
abschreiben und geltend machen. Leider ist das so explizit im Programm nicht darstellbar. Es wird bei keiner
Eingabevariante eine monetäre Abschreibung ausgewiesen. Ich habe den Weg über "selbstgenutzte Immobilien (auch bei
teilweiser Vermietung)" gewählt. Wobei sich mir nicht erschließt, wozu ich detailliert privaten Wohnraum
schildern sollte, wo ich ohnehin kaum bzw. nichts an Kosten ansetzen kann.
Wäre es nun besser, lediglich die Fewo als einzelnes Objekt in der Maske zu erfassen und gewerblich zu behandeln?
BG Sven