Hallo zusammen,
wir sind mit unserern Erklärungen einige Jahre hinterher, was sonst kein Problem war (wir sind nicht verpflichtet).
Nun hat unsere Finanzbeamtin uns mitgeteilt, dass wir durch den Erhalt von Erstattungszinsen nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
Aus besagtem Passus werde ich allerdings nicht schlau
.de/gesetze/estg/46-veranlagung-bei-bezug-von-einkuenften-aus-nichtselbstaendiger-arbeit
Bedeutet das nicht, dass es die 4-Jahres-Frist gar nicht geben kann, da man da ja immer die Zinsen bekommt?
Wenn mich da jemand erhellen könnte, wäre ich extrem dankbar , ich kapier es einfach nicht.