Progressionsvorbehalt - Abweichender Steuersatz (Grundtarif) zwischen WISO vs. FA

  • Hallo Forumsmitglieder,


    ich benötige einen Tipp zum Thema Progessionsvorbehalt: WISO gibt 28,4515 % an - das Finanzamt berechnet mir 34,988 %


    Nach Rückfrage im Servicecenter, bekam ich als Antwort es wäre alles exakt der Elster Überspielung übernommen worden, also keine Änderungen meiner Daten durch das Finanzamt



    Hat jemand ein Tipp, wie ich hier die Richtigkeit prüfen kann, in Wiso habe ich hierzu leider noch nichts gefunden, denke für einen Einspruch benötige ich mehr Hintergrund Info's als nur den Prozentsatz.



    Könnte hier auch ein Programmfehler in WISO vorliegen ?



    Danke vorab für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    ich benötige einen Tipp zum Thema Progessionsvorbehalt: WISO gibt 28,4515 % an - das Finanzamt berechnet mir 34,988 %


    Nach Rückfrage im Servicecenter, bekam ich als Antwort es wäre alles exakt der Elster Überspielung übernommen worden, also keine Änderungen meiner Daten durch das Finanzamt

    Das sollte sich doch problemlos aus einem Vergleich der Programmberechnung und des Steuerbescheides ablesen lassen.


    Hat jemand ein Tipp, wie ich hier die Richtigkeit prüfen kann, in Wiso habe ich hierzu leider noch nichts gefunden, denke für einen Einspruch benötige ich mehr Hintergrund Info's als nur den Prozentsatz.

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    • Offizieller Beitrag

    Könnte hier auch ein Programmfehler in WISO vorliegen ?

    Nein, in "WISO" kann kein Programmfehler vorliegen. Wenn Du damit das Programm "WISO steuer:Sparbuch" meinst: in jedem Programm können Programmfehler vorliegen und tun das meistens auch. Aber wie miwe4 schon hinwies: aus der Glaskugel können wir nichts weiter entnehmen.
    Der Steuersatz ergibt sich aus allen Eingaben und nur wenn diese 1:1 in Programm und FA-Bescheid übereinstimmen, rechnet eine der beiden Seiten falsch, wenn da am Ende etwas unterschiedliches herauskommt.

    • Offizieller Beitrag

    Alle Daten sind gleich - WISO vs Finanzamt.

    Also bei gleichen Daten 2 unterschiedliche Prozentsätze !

    Das möchte ich ganz stark bezweifeln.


    Einfach einmal im Bescheid und der Steuerberechnung bei den Beträgen nach dem zu versteuernden Einkommen schauen (Steuerberechnung und -festsetzung) und auch die Erläuterungen der Software zur Ermittlung nach § 32b EStG (Progressionsvorbehalt hinzuziehen und mit den Erläuterungen zum ESt-Bescheid des Finanzamtes vergleichen.


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  • WISO gibt 28,4515 % an - das Finanzamt berechnet mir 34,988 %

    Vergleichst du denn auch die gleichen Werte? Es sieht mir fast so aus, dass du den Durchschnittststeuersatz aus WISO ???? mit dem Durchschnittsteuersatz für den Progressionsvorbehalt vergleichst. Diese weichen aber voneinander ab, da beim Progressionsvorbehalt die "steuerfreien" Einkünfte mit in den Steuersatz einbezogen werden.

  • buhl.de/wiso-software/wcf/index.php?attachment/18424/Also zuerst einmal Dank an Alle für Euer Feedback.


    Also ich habe hier die automatische Steuererklärung genutzt: - Belegabruf vom Finanzamt anschließend Belege automatisch übernommen.


    Habe nun auch nochmal alle Werte geprüft, WISO vs Steuerbescheid inklusive. zu versteuerndem Einkommen --- die Zahlen sind identisch !!!


    WISO zeigt mir bei der Steuererklärung den Prozentsatz mit 28,4515 % lt Grundtarif

    Das Finanzamt gibt bei gleichem zu versteuernden Einkommen 34,4988 % laut Grundtarif an.



    Wo könnte ich die Grundtabelle finden bzw. was ist laut Grundtarif der korrekte Prozentsatz ?



    Danke vorab für Eure Geduld und einen event. Lösungsansatz.


    Gruß Honnes

    • Offizieller Beitrag

    Da ohne bereinigte Screens eine sinnvolle Hilfe nicht möglich ist und diese, trotz mehrfacher Nachfrage, bisher nicht eingestellt worden sind, bin ich jetzt hier raus.

  • Der Prozentsatz beim zu versteuernden Einkommen ergibt sich ja nach der Berechnung der Progression. miwe4 hat Recht - du solltest auch die entsprechenden Daten des Finanzamtes hier angeben. Und ohne Kristallkugel ist es schwierig ....

  • Hallo Honnes,


    im Erläuterungsteil des Steuerbescheides vom Finanzamtes müsste sinngemäß folgender Satz stehen:

    "Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von x.xxx € [für den Ehemann/für die Ehefrau] wurden mit x.xxx € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG)."


    Stimmt der dort angegebene Wert denn mit den eingegebenen Werten in der Software überein?

  • Das kann ja so auch sein - aus deinem Zitat ist nicht zu ersehen, dass das FA mit einem abweichenden Steuersatz für die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt gerechnet hat. Du gibst nur die Beträge an, nicht den Prozentsatz. So wie ich das sehe, ist 34,4988% der Satz auf dein zu versteuerndes Einkommen und eben gerade nicht der Satz für den Progressionsvorbehalt.

  • Hallo together,


    Sorry wenn ich mit meinen obigen Info's keine klaren Angaben gemacht habe, hoffe mit nachfolgender Ergänzung wird mein Thema etwas klarer.


    Ich habe nochmals alle Zahlen/ Belege geprüft - wie oben erwähnt basiert meine Einkommenssteuererklärung auf dem online Belegabruf mit Datenübernahme -


    Alle Werte wurden vom Finanzamt angenommen


    D.h. das zu versteuernde Einkommen ist in WISO als auch auf dem Bescheid exakt gleich.


    Die Abweichung, welche ich versuche zu klären, sind die Nachkommastellen beim Progressionsvorbehalt,

    • WISO rechnet mit einem Steuersatz von ..,2682 %
    • das FA mit ..,4988 %

    exact diese Diff. ist auch die Abweichung der Nachzahlung an das FA.


    Weshalb rechnet WISO mit den Nachkommastellen von ..,2682 % das FA aber mit ..,4988 % bei exakt gleichen Werten ???


    Werde dies nächste Woche versuchen mit dem FA zu klären.


    Danke nochmals für Eurer Feedback.



    Gruß Honnes

  • Das wird dir das Finanzamt nicht sagen können, weil sie nicht wissen, was WISO als Basis genommen hat.


    Das zu versteuernde Einkommen ist hier auch nicht relevant, sondern das fiktiv zu versteuernde höhere Einkommen aufgrund der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften. Hier müsstest du den Unterschied suchen - dieser Betrag der steuerfreien Einkünfte erhöht ja für die Ermittlung des Progressionssatzes zunächst das zu versteuernde Einkommen, darauf wird die Steuer gerechnet und der Prozentsatz auf das fiktive höhere zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dann wird dieser Prozentsatz auf das "echte" zu versteuernde Einkommen gerechnet.


    Also musst du die Abweichung suchen bei den steuerfreien Einkünften, die höchstwahrscheinlich nicht über Elster abrufbar waren.

  • Hallo together,


    wollte nochmal kurz Feedback geben, der Fehler ist gefunden.


    Das FA hat für einen Teil des Jahreseinkommens diese Regelung nicht berücksichtigt, und dies ist exakt die Abweichung.




    Lösung die Fünftelregelung.



    Im FA Service Center in Mainz, wurde mir nach Schilderung des Sachverhaltes und Prüfung direkt am FA PC, erklärte mir der FA Servicemitarbeiter, das hier die E-Daten nach meiner Abgabe nicht korrekt bearbeitet wurden. Bei Lohnersatzleistungen für mehrere Jahre muß das FA hier noch manuell eingreifen, geschieht dies nicht, greift auch die Fünftelregelung nicht.

    Nun paßt alles und meine Nachzahlung fällt nicht so hoch aus :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Honnes05 () aus folgendem Grund: Ergänzung Gesprächsnotiz mit dem FA Servicecenter vor Ort