Wo und wie die Abfindung eintragen?

  • Hallo,
    ich stehe grade vor der Frage wo und wie ich die Abfindung am besten im WSS eintrage. Evtl. kann mir jemand helfen. Gelesen hatte ich von der 5er Regel, aber auch, dass die Abfindugn am besten im selben Jahr wie die anderen Bezüge ausgezahlt wurde. Die Situation ist wie folgt. Nach Mutterschaft wurde der Arbeitsplatz wegrationalisiert und ein neuer angeboten oder aber eine Abfindung XY. Die Abfindung wurde gewählt und Jan 2016 ausgezahlt. Die letzten Bezüge waren 2015. Steuerklasse 5 + Selbstständigkeit in 2016. Ich habe eine "normale" Lohnsteuerbescheinigung für den Jan inkl. einbehaltener Lohnsteuer erhalten. Sehe ich das nun richtig und das ich die 5er Regel hier nicht anwenden kann und die volle Abfindung als extra "Job" unter den Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen werden muss?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 zu übernehmen.


    Ansonsten bitte einfach einmal zur Fünftelregelung über die erweiterte Forumssuche nachlesen: https://www.buhl.de/wiso-softw…h/?q=F%C3%BCnftelregelung


    Du wirst dann sehen, dass nicht jede Abfindung nach der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG begünstigt sind. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, wobei hier u.a. nur einmal das Kriterium der Zusammenballung von Einkünften zu erwähnen ist, welches ich, zumindest nach Deinen bisherigen Sachverhaltsschilderungen, als nicht gegeben ansehe. M.E. hat der AG dies wohl zu recht als ganz normalen Arbeitslohn behandelt und in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen.