Buchung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

  • Hallo zusammen,


    im Rahmen einer Außenprüfung hat das Finanzamt den Ort der selbstständigen Betriebsstätte beanstandet und nicht mein Home-Office akzeptiert, sondern die Betriebsstätte dort definiert, wo mein Hauptkunde sitzt.
    Bisherige Buchungen für "Verpflegungsmehraufwendungen für Unternehmer" muss ich jetzt korrigieren und stattdessen als "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte".


    Jetzt stehe ich da leider etwas auf dem Schlauch, was ich wo buchen muss. :( :(
    Nach Recherchen bei Google stehen da scheinbar die Konten 1880, 4678, 4679 und 4680 im Raum.
    Es gibt ja offensichtlich abziehbare und nicht abziehbare Anteile; mein PKW ist als Dienstwagen eingetragen und wird für Privatfahrten nach der 1-Prozent-Regel behandelt.


    Welche Buchungssätze muss ich jetzt wohin buchen (Stichwort: 0,03-Prozent-Regel; geldwerter Vorteil, etc)?


    Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe!! :D

  • Ah, OK - hab´s gefunden, vielen Dank!


    Es ist also erforderlich die Zeilen 62 und 63 manuell im Steuerformular für die EUR auszurechnen und einzutragen, da dies keine betrieblichen Vorgänge sind und somit vom Programm nicht automatisch übernommen werden können (so steht es in der Online-Hilfe).
    Macht es denn trotzdem Sinn, die Konten 4678, 4679 und 4680 mit diesen Daten zu bebuchen, auch wenn die nicht autom. in der EÜR auftauchen?


  • Macht es denn trotzdem Sinn, die Konten 4678, 4679 und 4680 mit diesen Daten zu bebuchen, auch wenn die nicht autom. in der EÜR auftauchen?

    Es macht nicht nur Sinn, sondern du musst auch - wie willst du sonst in einigen Jahren noch nachweisen, was du hier eingetragen hast? Allerdings hast du die falschen Konten hier angegeben. Bei Privatnutzung eines betrieblichen Pkw handelt es sich um Umsätze, und diese werden der EÜR zugewiesen. Sieh dir einmal die Konten 8600ff. genauer an - hier gibt es gesonderte Konten für die Privatnutzung von betrieblichen Pkw.

  • Die Konten 4678, 4679 und 4680 haben aber alle drei die Bezeichnung "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte..."; und genau darum geht es in meinem Fall ja auch.
    Warum sollten diese Konten dann die falschen sein?


    P.S.: Außerdem habe ich inzwischen festgestellt dass - entgegen der Angaben in der Online-Hilfe - sehr wohl die Werte autom. in die EÜR übernommen werden...

  • Die gelten aber nur, wenn du deinen privaten Pkw dienstlich nutzt. Du aber hast einen dienstlichen Pkw (also im Betriebsvermögen), dann sind diese Fahrten Entnahmen, die über Umsatz zu buchen sind. Die Kosten buchst du ja über die Klasse 45 ein.

  • Hallo,


    ich selber Nutze derzeit auch die 1 % Regelung für mein Betrieblichen PKW.


    Ich buche immer z.B. bei 160 EUR Monatlich
    1880 (Unentgeldliche Wertabgaben) an 8921 (Verwendung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens 19% USt) Netto 128,00 Brutto 152,32
    1880 (Unentgeldliche Wertabgaben) an 8924 (Verwendung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens ohne USt) Netto 32,00 Brutto 32,00


    Ohne Ust deshalb weil 20% der "Entnahme" ohne Gebucht werden da nicht auf allen Kosten des KFZ Vorsteuer anfallen (Steuern/Versicherungen).


    Das Finanzamt hat das bisher nicht beanstandet.

  • Das Finanzamt hat das bisher nicht beanstandet.

    ist j auch richtig so - ich habe steuerzahler_xy ja nur darauf hingewiesen, dass er/sie hier nicht im Bereich der Ausgaben buchen darf.