Hallo zusammen,
im Zusammenhang von Deutschkursen für Ausländer sehe ich immer wieder, dass diese im Normalfall nicht als Werbungskosten absetzbar sind da diese natürlich auch der privaten Kommunikation bzw. Integration dienen.
Um jedoch als Arzt in den Deutschland arbeiten zu dürfen, muss ein bestimmtes Deutsch-Niveau nachgewiesen werden (abhängig vom Bundesland, mindestens jedoch "B2", meistens "C1"). Dies ist eine Grundvorraussetzung für den Erhalt einer Berufserlaubnis und Approbation im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung (Check ob die im Ausland erworbene fachliche Qualifikation der deutschen gleichwertig ist), mindestens für Nicht-EU-Ausländer.
Meine Frage: Rechtfertigt dies evtl. eine Berücksichtigung bei den Werbungskosten oder ist dies ebenfalls kein legitimier Grund?
Viele Grüße
Thomas