Anbau an Mehrfamilienhaus - Afa nachträgliche Herstellungskosten

  • Guten Tag zusammen,


    folgender Sachverhalt :
    Haus gekauft mit 3 Wohnungen. (2013)
    Eine Selbstgenutzt und zwei vermietet.
    AFA für das Haus ist berechnet - Steuererklärung soweit auch klar.


    Letztes Jahr dann einen großen Anbau angefangen - der dieses Jahr fertiggestellt wird.


    Meine Fragen:


    AFA muss ja dann neu berechnet werden für das gesamte Haus und darf erst ab nächstes Jahr angegeben werden, richtig ?
    Was mache ich mit den Rechnungen von Handwerker usw. vom Steuerjahr 2016? Kann ich die dieses Jahr ansetzen? Wenn ja, als was ? Normal ist es ja Herstellungsaufwand also richtung AFA. Aber AFA erst aber dem Jahr der Fertigstellung oder?


    Ich hoffe, man konnte mein Problem verstehen.
    Vielen Dank !
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Normal ist es ja Herstellungsaufwand also richtung AFA. Aber AFA erst aber dem Jahr der Fertigstellung oder?

    So ist es.


    Ich hoffe, man konnte mein Problem verstehen.

    Was für ein Problem? Es heißt ja nicht umsonst AfA.


    Ich würde Dir dringendst zu einem Steuerprogramm raten, gleich welchen Herstellers. Nach der Art der Fragestellung wäre jedoch wohl vielleicht sogar eher der Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe angeraten, da Du ansonsten vielleicht an der falschen Stelle gespart hättest.

  • Hallo,


    vielen Dank erstmal für die Antwort.


    Keine Sorge, die Grundsetzlichen Sachen sind mir klar.


    Problem: AFA ist erst ab dem Jahr der Fertigstellung absetzbar oder?
    Aber 2016 war der Anbau NICHT fertiggestellt. Also kann ich keine AFA dafür ansetzen.


    Oder sehe ich das falsch?
    Aber was mache ich mit den Rechnungen?
    In 2018 erst angeben ? Dann wäre aber das Zu und Abflussprinzip gestört ?

  • Ich kann mich hier nur miwe4 anschließen - z. B. auch wegen dem Stichwort Anbau ein Mitglied der steuerberatenden Berufe zu konsultieren. Es kann sich hier um ein selbständig zu aktivierender Teil handeln - muss nicht, können wir anhand deiner Angaben aber auch nicht beurteilen.


    Grundsätzlich hast du Recht - AfA erst ab "Inbetriebnahme", also frühestens mit Fertigstellung.

  • Der Anbau vergrößert die bereits vorhandenen Wohnflächen und ist nicht getrennt zu begutachten.


    Mich interessiert ja nur, wo ich z.B. eine Rechnung über Fenster i.H.v. 30000 Euro eintrage?
    Klar , Herstellungsaufwand - AFA.


    Aber AFA erst bei Inbetriebnahme.
    Inbetriebnahme 2017
    Rechnung 2016

  • Unabhängig davon -


    Auch bei getrennter AFA hätte ich das Problem !


    Ich möchte ja nur wissen, wie man Rechnungen in dem Vorjahr der Fertigstellung behandelt.
    Dazu kein Tipp?


    Bezüglich Fachmann -
    ich schaue was in meiner nähe möglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte ja nur wissen, wie man Rechnungen in dem Vorjahr der Fertigstellung behandelt.
    Dazu kein Tipp?

    Schön sorgsam in einem Ordner abgeheftet für die Erklärung des Jahres der Fertigstellung aufbewahren. ;)


    An so einem Projekt hängen doch vielleicht noch ganz andere steuerliche Dinge, an die Du so womöglich noch gar nicht gedacht hast. Von daher eben der Rat mit dem Fachmann.

  • Vielen Dank !
    Das ist mal eine konkrete Aussage!


    Somit habe ich dieses Jahr eigentlich keine AFA neu zu berechnen
    und die Rechnungen nicht anzugeben.


    Somit könnte ich den Steuerberater für nächstes Jahr sehr gut gebrauchen.
    Für dieses Jahr gibt es vielleicht andere Wege.


    Aber dieses Jahr ist dann eindeutig.
    AFA für das bestehende Gebäude ist bekannt und
    Werbungskosten etc. ebenfalls.


    Vielen Dank für die Hilfe !

    • Offizieller Beitrag

    Aber dieses Jahr ist dann eindeutig. AFA für das bestehende Gebäude ist bekannt und Werbungskosten etc. ebenfalls.

    Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher. Glaube mir, ich spreche aus Erfahrung. Ich würde den Weg kurzfristig gehen. Aber es ist Dein Geld und Deine Entscheidung. Wir dürfen nur warnen, aber nicht beraten.

  • Ok, dann muss ich mich da informieren bezüglich Steuerberater.


    Hätte dieses Jahr aus Geldgründen dann Lohnsteuerverein - Gewerkschaft oder sonstiges gefragt.


    Aber wenn das nicht reicht, dann gehe ich direkt zum Steuerberater.


    Trotzdem VIELEN DANK !

    • Offizieller Beitrag

    Gewerkschaft darf ebensowenig wie wir. Lohnsteuer-Hilfeverein kommt es auch auf den Umfang der Vermietungseinkünfte oder auch andere Einkünfte an, ob er darf oder nicht. Musst Du dort erfragen, ob es in deren Zulässigkeit liegt.


    Lass mal von Dir hören, was bei dem einen oder anderen herausgekommen ist.

  • Okay ... dabei haben wir vor kurzem erst eine Broschüre bekommen ...


    War von der IG Metall.
    Habe gerade nochmal draufgeschaut. Steht "Beratungsstelle der IG Metall für ihre Steuererklärung"


    Dann erkundige ich mich und werde in diesem Thread dann schreiben, was dabei rausgekommen ist.


    Vielleicht ist ein Steuerberater auch sinnvoller, denn nächstes Jahr könnte ich dann zum selben gehen.


    Vielen Dank !
    PS: Kann man hier eigentlich "Daumen hoch" , Like, oder ähnliches vergeben ?

    • Offizieller Beitrag

    PS: Kann man hier eigentlich "Daumen hoch" , Like, oder ähnliches vergeben ?

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    Habe gerade nochmal draufgeschaut. Steht "Beratungsstelle der IG Metall für ihre Steuererklärung"

    Dann haben die sich u.U. in einen Lohnsteuer-Hilfeverein eingekauft.