Guten Tag zusammen,
folgender Sachverhalt :
Haus gekauft mit 3 Wohnungen. (2013)
Eine Selbstgenutzt und zwei vermietet.
AFA für das Haus ist berechnet - Steuererklärung soweit auch klar.
Letztes Jahr dann einen großen Anbau angefangen - der dieses Jahr fertiggestellt wird.
Meine Fragen:
AFA muss ja dann neu berechnet werden für das gesamte Haus und darf erst ab nächstes Jahr angegeben werden, richtig ?
Was mache ich mit den Rechnungen von Handwerker usw. vom Steuerjahr 2016? Kann ich die dieses Jahr ansetzen? Wenn ja, als was ? Normal ist es ja Herstellungsaufwand also richtung AFA. Aber AFA erst aber dem Jahr der Fertigstellung oder?
Ich hoffe, man konnte mein Problem verstehen.
Vielen Dank !
Gruß