Verbuchung Geschäftsfahrt Fahrtenbuch

  • Ein Hallo in die Runde :)


    nachdem ich das halbe Internet auf den Kopf gestellt habe und zu meiner Frage absolut nix gefunden habe, probiere ich es einmal hier. Folgendes Problem:


    Ich bin dabei mir ein zweites Standbein aufzubauen. Habe einen Gewerbeschein für: Fotografie und Outdoor Aktivitäten sowie eine dazu gehörige Steuernummer bekommen. Ich gestalte und Verkaufe Landschaftskalender und Aufnahmen. Meine Frage ist: Wenn ich jetzt mit dem PKW der auf mein Geschäft zugelassen ist und wo ich ein Fahrtenbuch führe, zum fotografieren neuer Aufnahmen in die Natur fahre, wie oder kann ich diese Fahrt als Geschäftsfahrt verbuchen? Das Problem dabei ist, es gibt da natürlich keinen Geschäftspartner den ich angeben kann. Anderseits brauche ich die Bilder, um neue Kalender zu gestalten oder Einzelaufnahmen zu verkaufen. Eine Geschäftsfahrt soll oder muss ja dem zweck dienen, Umsatz bzw. Gewinn zu generieren. Was ja hier auch der Fall ist. Nur das ich halt keinen Geschäftspartner in dem Sinne habe, den ich angeben kann im Fahrtenbuch.


    Weiß jemand von Euch ob das möglich ist und wie ich den Eintrag entsprechend vornehmen kann im Fahrtenbuch, dass das bei einer eventuellen Kontrolle auch sattelfest ist?


    Vielen Dank schon mal mim Voraus :)

  • Hallo zurück,


    die Fahrten kannst du überhaupt nicht gesondert buchen. Du hast doch sämtlich Kosten des Pkw in den Kraftfahrzeugkosten (Klasse 45 in SKR 03), was willst du denn noch für Fahrtkosten ansetzen? Im Gegenteil: du musst deine private Nutzung über Umsatz "vereinnahmen". Ist hier schon zigmal besprochen worden.


    Im Fahrtenbuch (hoffentlich finanzamtssicher) gibst du den Ort an, an den du gefahren bist und als Zweck z. B. Naturfotografien. Diese hast du ja dann auf dem Film bzw. Speicher und kannst nachweisen, dass du Aufnahmen gemacht hast. Die Fotos solltest du natürlich aufbewahren (haben ja heute alle Datums- und Uhrzeitstempel).

  • Hallo @nesciens,


    erst mal Danke für Deine schnelle Antwort :)


    Du hast mich sicher etwas falsch verstanden in Absatz 1. Ich führe mein Fahrtenbuch korrekt und auch streng getrennt nach Privat- und Geschäftsfahrten. Selbstverständlich auch was die anteilige Berechnung der Fahrzeugkosten angeht.


    Es ging mir lediglich darum zu wissen, ob ein Ort als Zielpunkt ausreicht, weil ja ein Ort kein Geschäftspartner in dem Sinne ist. So wie Du sagst kann ich das also so angeben, supi. Ich will hier auch nichts erfinden. Es geht tatsächlich um diese Fahrten dahin und es werden dann auch entsprechende Fotos entstehen die gespeichert bleiben. Auch auf dem Ort bezogen wo ich hin gefahren bin selbstverständlich. Wenn das bei einer eventuellen Kontrolle ausreicht die Fotos mit zeit- und Datumsstempel vorzulegen, dann ist das ja so perfekt :)


    Danke Dir noch mal und hier ist "fast" Sommerwetter heute ;)


    Viele Grüße von Maik