WISO-Steuersparbuch 2017 - Falsche Berechnung aufgrund Altersvorsorgebeitrag?

  • Hallo zusammen,
    für die EKSt-Erklärung 2016 habe ich das Programm WISO steuer Sparbuch 2017 verwendet. Gegenüber dem elektronischen und Papierbescheid vom FA (beide sind zu fast 100% deckungsgleich) hat das Programm eine massive Abweichung bei der Berechnung.
    Nachdem alle Daten eingegeben wurden, hat das Programm eine Einzelveranlagung vorgeschlagen. War auch im letzten Jahr so, obwohl da der Bescheid auch stark von der Programmberechnung abgewischen ist und ich nach jahrelanger Zusammenveranlagung sehr skeptisch war. Nachdem ich jetzt auch den Papierbescheid vorliegen habe, war ich erneut enttäuscht, da wieder gegenüber der Programmberechnung etwas schief gegangen ist. Interessanterweise stimmt bei einem Ehepartner die Berechnung 1:1 (also auf den Cent genau), auch wenn einzelne Zwischensummen beim Bescheid bzw. der Prüfung nicht von Relevanz sind und die Bescheidprüfung Differenzen aufzeigt.
    Beim zweiten Ehepartner wurden scheinbar die Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente) vom FA anders berechnet. Als Kommentar wurde im Bescheid folgendes aufgeführt: "Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG) in Höhe von xxx € kommt nicht in Betracht, weil der nach ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch in Höhe von xxx € günstiger ist."
    Hat das Programm hier einen generellen Fehler bei der korrekten Verwendung / Berechnung der Altersvorsorgebeiträge (Differenzierung nach Günstigerprüfung)? Haben auch andere Abweichungen nur wegen dieses Punktes?
    Nachdem auch letztes Jahr schon die Hauptabweichung an den Altersvorsorgebeiträgen und den Unterscheidungen der Grenzen Sonderausgabenabzug vs. Zulageanspruch die Ursache war, fehlt mir die Übersicht ob dadurch u.U. sogar eine falsche Auswahl bei der Abgabe (Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung) getroffen wird.
    Wäre schön, wenn jemand Tipps hätte, ob bzw. wo der Fehler liegen könnte und ob an dieser Stelle ein Einspruch sinvoll sein könnte oder eher nicht.
    Vielen Dank!
    G. Müller

  • Siehe meine Antwort in deiner anderen Frage - ohne Angabe der Zulagenberechtigung im Programm kommt eben etwas anderes heraus als wenn man dies angibt.

  • Hallo in die Runde.


    ich habe ein ähnliches Problem.

    Ich habe kürzlich meinen Steuerbescheid 2017 erhalten und habe eine Frage in der Hoffnung dass mir jemand helfen kann.

    Das Programm WISO Steuersparbuch 2017 errechnet anhand meiner Eingaben eine höhere Steuererstattung als das Finanzamt.

    Konkret geht es in meinem Fall um die Berücksichtigung von Kinderzulagen bei der Günstigerprüfung zwecks Sonderausgabenabzugs bei der Riesterrente.

    Meine Frau und ich (verheiratet) haben beide einen Riesterrentenvertrag und sind unmittelbar zulagenberechtigt. Wir haben gemeinsam 2 vor 2007

    geborene Kinder. Damit stehen uns grundsätzlich Grundzulagen von 154€ sowie 300€ Kinderzulage für jedes Kind zu, also insgesamt 754€.

    Ich habe alle Daten zu den Riesterverträgen in die Steuersoftware eingegeben. Zu den Kindern habe ich folgende Angaben gemacht:



    Bei der Abgabe der Steuererklärung habe ich die vom Programm vorgeschlagene Einzelveranlagung von Ehepartnern gewählt.

    Ich habe nun den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten und bei der Prüfung im Programm fällt auf, dass das FA meine geleisteten 2100€ Riesterrentenbeiträge für den Sonderausgabenabzug im Rahmen der Günstigerprüfung nicht berücksichtigt hat.

    siehe hier:




    Die Begründung des Finanzamts in den Erläuterungen ist die folgende:




    Das Finanzamt geht bei der Prüfung offensichtlich, anders als das WISO Sparbuch, von den vollen Zulagen (Grundzulage + Kinderzulage) aus.

    Da die Kinderzulagen auf den Riestervertrag meiner Frau laufen, wurden bei ihr ebenfalls die vollen Zulagen von 754€ (Grund + Kinderzulage) berücksichtigt.

    In ihrem Steuerbescheid steht in den Erläuterungen demzufolge genau der gleiche Satz.


    Ich habe nun beim FA nachgefragt und mir wurde gesagt, dass aufgrund der gewählten Einzelveranlagung immer bei beiden Ehepartnern der volle Zulagenanspruch berücksichtigt wird.


    Es stellt sich mir nun die Frage, ob es richtig ist, dass das FA die Kinderzulage bei beiden Ehepartnern immer voll berücksichtigt, obwohl uns

    doch die Kinderzulage (egal ob einzeln oder zusammen veranlagt) nur einmal zusteht? Demnach müssten doch eigentlich die Kinderzulagen bei meiner Frau

    voll und bei mir eben nur die Grundzulage berücksichtigt werden. Damit käme der Sonderausgebnabzug bei mir wieder in Betracht, so wie es das WISO Sparbuch berechnet hat.

    Hat das Programm oder das FA hier einen Fehler gemacht? Gibt es eine gesetzliche Regelung dafür?

    Sollte ich Einspruch einlegen?


    Falls sich jemand auskennt oder Erfahrungen damit hat, würde ich mich über die Beantwortung einer meiner Fragen sehr freuen.

    Über Rückmeldungen bedanke ich mich vorab.


    Grüße

    Raik

  • Hallo Raik,


    grundsätzlich ist deine Erwartung korrekt. Anspruch auf die Kinderzulagen hat deine Frau, vorausgesetzt sie ist unmittelbar zulageberechtigt und ihr habt keine Übertragung an dich beantragt. Bei getrennter Veranlagung werden diese Kinderzulagen, wie auch die Grundzulage deiner Frau, bei dir nicht berücksichtigt. Diesen einfachen Fakt sollte auch das Finanzamt kennen. Insofern kann ich mir die telefonische Auskunft nicht erklären. Möglicherweise habt ihr am Telefon aneinander vorbei geredet. Auch Fehler bei der Übermittlung der Daten kommen vor. Eventuell kannst du vor Ort mit deinem Sachbearbeiter die Sache aufklären.


    Wenn das nicht hilft, solltest du dir professionelle Hilfe (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater) holen. Für einen Einspruch solltest du an die Einspruchsfrist denken.


    Viele Grüße

    Rautka

  • Hallo Rautka,


    vielen Dank für Deine Rückmeldung und Deine Einschätzung. Das hilft mir schonmal.

    Genau das dachte ich ja eben auch, gerade weil meine Frau unmittelbar zulagenberechtigt ist und wir KEINE

    Übertragung beantragt haben. In so fern wäre die Berechnung des WISO Steuersparbuchs korrekt.


    Ich denke ich rufe nochmal beim FA an und lasse mir genau erklären, wie das zu Stande kommt.


    Schöne Grüße.

    Raik

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke ich rufe nochmal beim FA an und lasse mir genau erklären, wie das zu Stande kommt.

    Und die Mitleser dann bitte insoweit auch auf dem Laufenden halten.

  • Hallo zusammen,


    ich habe genau jetzt das identische Problem mit meinem Finanzamt. Auch bei mir gibt es große Abweichungen (3 Kinder). Die Begründung des Finanzamts ist auch identisch.

    Für mich wäre es jetzt interessant zu wissen ob es Neuigkeiten diesbezüglich gibt. Vielleicht kann slniky sich kurz melden, ob es diesbezüglich schon Neuigkeiten gibt. Gibt es vielleicht auch jemanden, der sicher Bestätigen kann, dass es sich hierbei um keinen Fehler bei WISO handelt bzw. der Bestätigen kann, dass sich das Finanzamt in diesem Punkt irrt?


    Viele Grüße


    Franz

  • Hallo zusammen,


    ich habe es leider versäumt hier nochmal reinzuschauen, sonst hätte ich etwas früher schonmal was Neues zu dem Fall geschrieben.


    Also ich hatte nochmals beim FA angerufen und den Fall ausführlich beschrieben (siehe oben).

    Die Mitarbeiterin am Telefon war sehr freundlich und hat sich das dann nochmals genauer angeschaut.

    Also es ist tatsächlich so, dass das Finanzamt hier falsch gerechnet hat.

    Die Kinderzulage steht uns nur einmal zu und sollte bei der Günstigerprüfung auch nur bei einem Ehepartner berücksichtigt werden,

    in der Regel ist das bei der Ehefrau. Beim anderen Ehepartner sollte die Günstigerprüfung demzufolge nur die Riester Grundzulage enthalten.

    Die Berechung ist auch unabhängig davon ob wir Zusammen- oder Einzelveranlagung wählen.

    Das WISO Steuer Sparbuch hat somit korrekt gerechnet.


    Ich habe daraufhin fristgerecht Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt woraufhin der Steuerbescheid geändert und mir eine höhere Erstattung gutgeschrieben wurde.


    Ich hoffe meine Beschreibung ist für ähnliche Fälle hilfreich.

    Falls es noch Fragen dazu gibt, bin ich gern behilflich.


    Viele Grüße

    Raik