Finanzierung Wohnungskauf (vermietet) mit Bausparvertrag als Sicherheit

  • Hallo, gerne würde ich einen Tipp zu folgendem Sachverhalt bekommen:


    Ich habe eine Wohnung gekauft (die auch vermietet wird). Diese habe ich durch ein Bank-Darlehen finanziert. Mit der Bank habe ich mich verständigt, als zusätzliche Sicherheit noch zwei Bausparverträge abzuschließen. Um die erforderliche Substanz den neu abgeschlossenen Bausparverträgen zu geben, habe ich eine Einzahlung von 9000 Euro und 10000 Euro in die Bausparverträge eingezahlt. Natürlich zahle ich monatlich eine Summe in beide Bausparverträge ein um anzusparen. Diese zwei Bausparverträge stehen nun als Sicherheit in dem Darlehensvertrag mit dem ich die Wohnung bezahlt habe. Nun frage ich mich, ob ich die Gebühr (2 x 480 Euro sowie 2 x 5,40 Vertragsentgelt, da es zwei Bausparverträge sind) als Geldbeschaffungskosten von der Steuer (in der Anlage V) absetzen kann? Die Zinsertäge aus diesen Bausparverträgen (2 x 7,20 Euro) muss ich dann ja auch als Ertrag aus Vermietung und Verpachtung (in der Anlage V) angeben, oder?


    Vielen Dank im Voraus für die Tipps ?(

  • Auch wenn du dich mit der Bank auf den Abschluss von Bausparverträgen als Sicherheit "verständigt" hast, es bleiben private Verträge. Die Zinsen daraus sind nach meiner Meinung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erklären. Entsprechend sind die Gebühren nicht abzugsfähig (geht ja bei Kapitalvermögen schon lange nicht mehr).

    • Offizieller Beitrag

    Nun frage ich mich, ob ich die Gebühr (2 x 480 Euro sowie 2 x 5,40 Vertragsentgelt, da es zwei Bausparverträge sind) als Geldbeschaffungskosten von der Steuer (in der Anlage V) absetzen kann?

    Ja, das kannst Du.


    Die Zinsertäge aus diesen Bausparverträgen (2 x 7,20 Euro) muss ich dann ja auch als Ertrag aus Vermietung und Verpachtung (in der Anlage V) angeben, oder?

    Genau so ist es richtig.


    Auch wenn du dich mit der Bank auf den Abschluss von Bausparverträgen als Sicherheit "verständigt" hast, es bleiben private Verträge. Die Zinsen daraus sind nach meiner Meinung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erklären. Entsprechend sind die Gebühren nicht abzugsfähig (geht ja bei Kapitalvermögen schon lange nicht mehr).

    Da hier zweifelsfrei ein konkreter zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Bausparverträge mit dem der Einkunftserzielung dienenden Objekt besteht, ist es so wie von peterkleinschell vermutet zu handhaben.