Hallo Ihr lieben,
ich habe folgenden Informationsstand:
Ein Kleinunternehmer kann bei Ebay seine USt-ID hinterlegen und erhält von Ebay dann Gebührenrechnungen ohne Umsatzsteuer. Dieser Kleinunternehmer muss nun die Umsatzsteuer per Umsatzsteuervoranmeldung - obwohl der Kleinunternehmer ist - anmelden und an das Finanzamt abführen. Die sonst übliche "Gegenbuchung" ist nicht möglich da Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Hier in liegt ein Nachteil in der Kleinunternehmerregelung.
Ist dies so korrekt?
Meine Frage nun:
Wenn ich die Umsatzzsteuer auf diesem Weg an das Finanzamt abführe, handelt es sich dann bei dieser an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer auf die Ebaygebühren um Betriebsausgaben die entsprechen in der EÜR gebucht werden können, oder nicht?
Liebe Grüße
Jack