Umsatzsteuer auf Ebaygebühren = Betriebsausgaben

  • Hallo Ihr lieben,
    ich habe folgenden Informationsstand:
    Ein Kleinunternehmer kann bei Ebay seine USt-ID hinterlegen und erhält von Ebay dann Gebührenrechnungen ohne Umsatzsteuer. Dieser Kleinunternehmer muss nun die Umsatzsteuer per Umsatzsteuervoranmeldung - obwohl der Kleinunternehmer ist - anmelden und an das Finanzamt abführen. Die sonst übliche "Gegenbuchung" ist nicht möglich da Kleinunternehmer nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Hier in liegt ein Nachteil in der Kleinunternehmerregelung.
    Ist dies so korrekt?
    Meine Frage nun:
    Wenn ich die Umsatzzsteuer auf diesem Weg an das Finanzamt abführe, handelt es sich dann bei dieser an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer auf die Ebaygebühren um Betriebsausgaben die entsprechen in der EÜR gebucht werden können, oder nicht?
    Liebe Grüße


    Jack

  • Jeder Einkauf ist von umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern brutto zu bezahlen, ohne die Möglichkeit des Vorsteuer-Abzuges.


    Die umsatzsteuerliche Nicht-Behandlung von Kleinnunternehmern nach §19 UStG ist nicht so gedacht, dass sie den betreffenden von der Steuerzahlung freistellt. Das Gegenteil ist der Fall.
    Die Erleichterung liegt im geringen bürokratischen Aufwand.
    Finanziell lohnt sie sich hauptsächlich bei Dienstleistern und Handwerkern, bei denen die Wertschöpfung im wesentlichen in der eigenen Arbeitsleistung besteht. Zusätzlich muß allerdings auch der Kapitaleinsatz (Anlagegüter, also Maschinen, Autos, Computer, ...) relativ gering sein, da sämliche genutzten Güter mit dem Bruttopreis (Endverebraucherpreis) bezahlt werden. Vorsteuerabzugsberechtigte erhalten, wie die Bezeichnung sagt, den Umsatzsteueranteil im Preis gutgeschrieben, kaufen daher "billiger" ein.
    Der Vorteil für die Kleinunternehmer liegt darin, dass sie den Betrag, der der Kunde ihnen bezahlt, in voller Höhe einbehalten dürfen.
    Sie sind dabei bei der Preisgestaltung gegenüber Endverbrauchern in der Lage, billiger anzubieten, als andere Unternehmer.


    Mich wundert, dass ein Kleinunternehmer nach §19 eine USt-ID hat bzw. einsetzt. Das dürfte m.E. problematisch sein.


    Zu Deiner Frage: es sind betrieblich bedingte Aufwendungen, genauso wie die in anderen Bruttopreisen enthaltenen Steuerb.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Klar, es macht wohl finanziell keinen Unterschied ob ein Kleinunternehmer eine USt-ID einsetzt oder nicht. Hat man keine, erhält man von Ebay die Gebührenrechnung plus Umsatzsteuer. In diesem Fall kann man sich diese Umsatzsteuer eben nicht wie andere Unternehmer als Vorsteuer zurück holen. Setzt man die Ust-ID ein erhält man die Gebührenrechnung ohne Umsatzsteuer und muss die Umsatzsteuer hier an das FA abführen ohne sie - wie bei allen anderen - durch die Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurück holen zu können da der Kleinunternehmer ja nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist.


    Insofern hast Du recht - es macht wohl kaum Sinn als Kleinstunternehmer eine UstID zu beantragen - auch wenn dies nach meinen Infos durchaus möglich wäre. Es macht wohl gerade deshalb keinen Sinn weil der bürokratische Aufwand damit auch für einen Kleinstunternehmer größer werden würde ohne dabei einen nutzen zu bringen.


    Meine Frage hat mich auch mehr informativ interessiert und ist jetzt auch gut beantwortet. Danke.