Steuererklärung bei Umzug ins Ausland / Steuererklärung nur für 3 Monate

  • Hallo,


    ich muss für 2016 nur für ein paar Monate eine Steuererkläung in D abgeben, da ich ins Ausland gezogen bin. (ich war zuvor als Grenzgänger in die Schweiz und bin jetzt permanent dort ansässig. Das FA hat die Tatsache und den Termin bereits anerkannt bzw. die üblichen Vorauszahlungen nur für die Zeit in D berechnet; jetzt muss ich diese letzte Steuererklärung in D abgeben)


    Wo gebe ich das im Wiso-Programm ein?


    Danke

  • In den Angaben zur Person gibst du die Dauer deiner Wohnung in Deutschland an und bei der Frage nach dem aktuellen Wohnsitz natürlich ein nein, weil du ja in der Schweiz wohnst. Du hattest 2016 schon einen Wohnsitz in der Schweiz, also auch diese Frage entsprechend mit ja beantworten.
    In der Anlage N gibst du dann die Dauer der Bezüge in Deutschland entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers ein bzw. die Anlage N-GRE. Der Rest gehört in die Anlage N-AUS.

  • Besten Dank! Hat offenbar geklappt.


    Jetzt kommt eine weitere Frage auf: Mein Einkünfte in der "noch deutschen Zeit", als Grenzgänger - erfasse ich da die gesamten Jahreseinkünfte, oder nur die entsprechenden Monate? Im Formular N-GRE scheine ich den Zeitraum nicht eingeben zu können?
    Ich habe nur eine nur eine Steuerbescheinigung über das gesamte Jahr vom Arbeitgeber. Den hatte ich ja nicht gewechselt, nur den Wohnsitz. Wenn ich die Einkünfte teile (also zB 3 Monate als N-GRE, 9 Monate N-AUS (9 Monate muss ich der Schweiz voll versteuern), lege ich z.B. den Bonus, der in den "schweizer Monaten" gezahlt wurde prozentual aufs ganze Jahr um, oder wird der voll in der Schweiz versteuert (was auf Grund des niedrigeren Steuersatzes besser wäre)?

  • In den Angaben zur Person gibst du die Dauer deiner Wohnung in Deutschland an und bei der Frage nach dem aktuellen Wohnsitz natürlich ein nein, weil du ja in der Schweiz wohnst. Du hattest 2016 schon einen Wohnsitz in der Schweiz, also auch diese Frage entsprechend mit ja beantworten.
    In der Anlage N gibst du dann die Dauer der Bezüge in Deutschland entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers ein bzw. die Anlage N-GRE. Der Rest gehört in die Anlage N-AUS.

    Vielen Dank für diesen Beitrag! Das ist vor allem gut zu wissen, wenn man selbst einen Umzug nach Luzern plant und vor einem ähnlichen Problem steht.

  • Das ist vor allem gut zu wissen, wenn man selbst einen Umzug nach Luzern plant und vor einem ähnlichen Problem steht.

    Die Auskunft, wonach bei einem dauerhaften Wegzug aus Deutschland der nach dem unterjährigen Wegzug im Ausland erzielte Arbeitslohn in der

    Anlage N-AUS zu erklären ist, ist allerdings falsch. Die ausländischen Einkünfte sind in der Anlage WA-ESt zu erklären. Möglicherweise gab es diese

    Anlage 2016 noch überhaupt nicht.