Hallo zusamen,
eine Frage an die Experten.
Folgender Fall:
Die Grundsteuer 2016 wird zwar für das ganze Jahr erhoben, die Zahlungen erfolgen jedoch vierteljährlich. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer unterjährig, so in Q3-2016, erfolgen also zwei Zahlungen im Quartal.
Im konkreten Fall ist der Mieter nur noch einen Monat in Q3-2016 an den Nebenkosten beteiligt, da der Vertrag mit dem Monat Juli 2016 endet.
Die Grundsteuer wird entsprechend der Zahlweise als Quartalszahlung gebut. Dem Mieter werden also anteilsmäßig die Kosten für einen Monat aus Q3-2016 (reguläre Grundsteuer + Erhöhung) in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist nun der Meinung, diese Berechnung ist nicht korrekt.
Wer hat hier Recht?
Danke+Grüße