Abrechnung der Grundsteuer bei vierteljährlicher Zahlweise bei Mietvertragsende

  • Hallo zusamen,


    eine Frage an die Experten.
    Folgender Fall:
    Die Grundsteuer 2016 wird zwar für das ganze Jahr erhoben, die Zahlungen erfolgen jedoch vierteljährlich. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer unterjährig, so in Q3-2016, erfolgen also zwei Zahlungen im Quartal.
    Im konkreten Fall ist der Mieter nur noch einen Monat in Q3-2016 an den Nebenkosten beteiligt, da der Vertrag mit dem Monat Juli 2016 endet.
    Die Grundsteuer wird entsprechend der Zahlweise als Quartalszahlung gebut. Dem Mieter werden also anteilsmäßig die Kosten für einen Monat aus Q3-2016 (reguläre Grundsteuer + Erhöhung) in Rechnung gestellt.
    Der Mieter ist nun der Meinung, diese Berechnung ist nicht korrekt.


    Wer hat hier Recht?


    Danke+Grüße

  • Die Betriebkosten gelten als Jahresbetrag und werden dann anteilig auf die Monate verteilt, also z.B. Personen x Tage.

    Nur Heizkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauch ermittelt werden.


    Die Grundsteuer ist ja auch ein Jahresbetrag, wird aber in Raten eingezogen.


    Das Gleiche würde dann auch für den Schornsteinfeger gelten, der seine Rechnung einmal im Oktober stellt.

    Warum sollte nur der aktuelle Mieter die Kosten komplett tragen?


    Deshalb sollte die Abrechnung auch erst nach ablauf des Jahres erstellt werden, wenn eventuelle Nachforderungen eingeflossen sind und die Schlussrechnungen vorliegen.


    Eine Zwischenabrechnung muss man nach Gesetz eben nicht erstellen!

  • Hallo,

    ich weiß immer noch nicht so richtig was du meinst, was du gemacht hast.


    Wenn dein Abrechnungsjahr vom 1.1.-31.12. eines Jahres geht, dann buchst du in dem Jahr alle Ein- und Ausgaben. Egal ob du in einer Summe oder laut Abbuchung, z.B. bei der Grundsteuer, quartalsmäßig machst.

    Wenn dann ein Mieter wechselt, musst du doch nur die Zählerstände im Programm dokumentieren, mehr nicht.


    Wenn im neuen Jahr alle Belege und Verbrauchszahlen vorliegen, machst du die Jahresabrechnung Vorjahr. Und dann bekommt jeder Mieter, auch der der im Jahr aus- oder eingezogen ist, SEINE Abrechnung. Das Programm errechnet taggenau und wird dies auch beim Mieterwechsel durchführen.


    Prüf das doch einmal, und wenn Fragen sind, melde dich. Aber bitte nicht unterjährig (im ARZ) eine Nebenkostenabrechnung machen, das sieht der Gesetzgeber nicht vor.

  • Ganz eindeutig muss der Mieter 7/12 der ERHÖHTEN Grundsteuer bezahlen. Der Zahlungszeitpunkt der Abschläge geht ihn überhaupt nichts an.

    Es ist ein Jahresbeitrag, die Erhöhung betrifft auch den Jahresbeitrag. Und daran hat er seinen leistungsbezogenen Anteil, das sind hier 7/12.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P