Hallo Community,
ich setzte mich seit einigen Tagen mit einem Problem bei Erstellung der Einkommenssteuererklärung meiner Partnerin auseinander wobei hier eine etwas originelle Konstellation zustande kommt. Sie ist Grenzgängerin und wir wohnen in BaWü. Sie muss deshalb die Anlage N-GRE abgeben (die "normale" Anlage N wird vom Finanzamt nicht akzeptiert).
Sie hat für das Jahr Arbeitslohn :
- aus nicht selbständiger Arbeit die nach DBA in Deutschland zu versteuern sind
- weiteren Arbeitslohn aus einem anderen Arbeitsverhältnis der nach DBA im anderen Land zu versteuern ist / wurde (öffentlicher Dienst, Staatskassenprinzip) der jedoch in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegt
Ich habe also unter "Löhne, Gehälter..." > "Sonstige Angaben zum Arbeitslohn" das Element "Grenzgänger" aktiviert und habe den in Deutschland zu versteuernden Arbeitslohn eingetragen. Dieser erscheint auch korrekter Weise in der Anlage N-GRE.
In der N-GRE gibt es die Zeilen 26-29 wo der Steuerfreie Arbeitslohn nach DBA einzutragen ist und wonach eine Anlage N-AUS beizufügen ist.
Die Zeile 29 ist auf das Element "Steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ" verlinkt. Wenn ich das Element aktiviere und ausfülle wird korrekter Weise eine Anlage N-AUS erstellt aber es wird eine leere Anlage N ebenfalls angelegt wo auf die N-AUS (Zeilen 21 bis 24) verwiesen wird.
Eigentlich hätten nur die Zeilen 26 und 29 der N-GRE ausgefüllt werden sollen und die N sollte eigentlich wegfallen.
Weiß jemand wie man die Software "überreden" kann keine N anzulegen und die N-AUS mit der N-GRE zu verknüpfen ?
Vorab sehr herzlichen Dank und ein schönen Feiertag (für die die nicht heute arbeiten) !