Anlage N-GRE und N-AUS

  • Hallo Community,


    ich setzte mich seit einigen Tagen mit einem Problem bei Erstellung der Einkommenssteuererklärung meiner Partnerin auseinander wobei hier eine etwas originelle Konstellation zustande kommt. Sie ist Grenzgängerin und wir wohnen in BaWü. Sie muss deshalb die Anlage N-GRE abgeben (die "normale" Anlage N wird vom Finanzamt nicht akzeptiert).


    Sie hat für das Jahr Arbeitslohn :
    - aus nicht selbständiger Arbeit die nach DBA in Deutschland zu versteuern sind
    - weiteren Arbeitslohn aus einem anderen Arbeitsverhältnis der nach DBA im anderen Land zu versteuern ist / wurde (öffentlicher Dienst, Staatskassenprinzip) der jedoch in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegt


    Ich habe also unter "Löhne, Gehälter..." > "Sonstige Angaben zum Arbeitslohn" das Element "Grenzgänger" aktiviert und habe den in Deutschland zu versteuernden Arbeitslohn eingetragen. Dieser erscheint auch korrekter Weise in der Anlage N-GRE.
    In der N-GRE gibt es die Zeilen 26-29 wo der Steuerfreie Arbeitslohn nach DBA einzutragen ist und wonach eine Anlage N-AUS beizufügen ist.



    Die Zeile 29 ist auf das Element "Steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ" verlinkt. Wenn ich das Element aktiviere und ausfülle wird korrekter Weise eine Anlage N-AUS erstellt aber es wird eine leere Anlage N ebenfalls angelegt wo auf die N-AUS (Zeilen 21 bis 24) verwiesen wird.



    Eigentlich hätten nur die Zeilen 26 und 29 der N-GRE ausgefüllt werden sollen und die N sollte eigentlich wegfallen.


    Weiß jemand wie man die Software "überreden" kann keine N anzulegen und die N-AUS mit der N-GRE zu verknüpfen ?


    Vorab sehr herzlichen Dank und ein schönen Feiertag (für die die nicht heute arbeiten) !

  • Die Anlage N kann nicht entfallen, da sie die Basis ist für die Anlage N-GRE und N-AUS (du hast ja selber die Zeile 24 oben angegeben!). Die Anlage N-GRE wird dann in Zeile 25 angesprochen. Ohne Anlage N keine Anlagen N-GRE und N-AUS, so einfach ist das.

  • Vielen Dank für deine Antwort. Eventuel bin ich auch von der Mitarbeiterin des Finanzamts die ich am Telefon hatte, schlecht informiert worden (oder ich habe es falsch verstanden). Ihrer Aussage nach muss die N-GRE alleine abgegeben werden wenn keine inländischen Arbeitslöhne vorliegen (was hier der Fall ist). Die Anlage N-AUS müsste jedoch immer in Verbindung mit einer N oder N-GRE abgegeben werden.
    Also Fazit N+N-AUS oder N-GRE+N-AUS (alle drei wenn z.B inländische, grenzgänger und steuerfreie Einkommen vorliegen).


    Ich habe mal versucht einfach nur den Arbeitslohn anzugeben der in Deutschland zu versteuern ist (nur Grenzgänger Einkommen) und die Software erstellt mir tatsächlich nur die N-GRE ohne N.



    In der N-GRE kann man in der Zeile 29 eine N-AUS "anknüpfen".


    Wenn ich die N-AUS aktiviere, komme ich wieder in die Ausgangssituation meiner ersten Nachricht : N-GRE und N+N-AUS.


    Nach längerer Suche habe ich folgenden Eintrag in der Hilfe gefunden :

    Zitat

    Unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Ausland eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben und steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Auslandstätigkeitserlass (ATE) oder aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen haben, müssen die Anlage N-AUS ausfüllen und der Steuererklärung beifügen.


    Grenzgänger aus Baden-Württemberg nutzen bitte weiterhin den landesspezifischen Vordruck N-GRE.


    Hinweis: Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen beziehen oder deren Arbeitslohn auf der Grundlage verschiedener Sonderregelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen zu versteuern ist, machen die notwendigen Angaben zur Besteuerung bitte formlos.

    So wie ich den Hinweis verstehe ist diese besondere Konfiguration mit steuerfreien DBA-Arbeitslohn der aber aus einer Grenzgängertätigkeit hervorkommt nicht abgedeckt.