EÜR - Abschreibungen als Kleinunternehmer, anders als Gewerbetreibender ohne Kleinunternehmerregelung?

  • Hallo,


    ich würde Sie gerne Fragen, in wie weit sich die Betriebsausgaben zum Absetzen, von denen Unterscheidet dich sich der Kleinunternehmerregelung nicht annehmen.


    Als Beispiel. Investitionen, bzw. Anschaffungen die über 410€ kosten, kann man ja nicht im Anschaffungsjahr voll Absetzen. Man schreibt die ja auf eine Gewöhnliche Nutzungsdauer ab. Ist das bei der Kleinunternehmerregelung und der EÜR ebenfalls der Fall? Oder gelten hier andere Regeln?


    Zum anderen würde ich gerne wissen, da ich zurzeit erst die Gewerbesache plane, ob jetzige Anschaffungen Abrechnungsfähig / Absetzungsfähig sind, oder ob eine solche Vorhabe erst mit dem Besitz des Gewerbescheins einhergeht.


    Letztens, würde ich gerne noch den Unterschied zwischen Betriebsausgabe und Anschaffung klären.


    Wenn ich nun als Betriebsausgabe den Einkauf von Ware X als 1000€ habe, und diese für 2000€ veräußere, darf ich das so in der EÜR abgeben? Sprich Einkauf 1000€ Verkauf 2000€ somit Gewinn Netto=Brutto von 1000€? Falls ja, wie Unterscheidet man dann nötige Anschaffung sprich Equipment, Anlagen, und Co von der Betriebsausgabe die man wieder verkauft? Weil sonst könnte ich eine Anschaffung ja auch als Betriebsausgabe Einkauf 800€ buchen, aber keinen Gewinn erzielen, da diese Ware eben dann als "Ladenhüter" fungiert und nicht verkauft wird. Wieso weiß das Finanzamt ja erstmal nicht, kann ja sein, dass zum Beispiel der Plan war diese Sache zu verkaufen, aber bisher kein Interessent gefunden ist.


    Und wäre es als Kleinunternehmer schon Ratsam einen Steuerberater miteinzubeziehen, wenn dies nur Nebenberuflich gestaltet wird? Oder könnte man das noch bequem selbst erledigen?


    Vielen Dank für die Aufklärung

    • Offizieller Beitrag

    Und wäre es als Kleinunternehmer schon Ratsam einen Steuerberater miteinzubeziehen, wenn dies nur Nebenberuflich gestaltet wird?

    Bei Deinem Kenntnisstand würde ich doch dringendst dazu raten. Ansonsten musst Du hier im Forum vielleicht auch einmal über die erweiterte Forumssuche Suchen und Lesen. Ansonsten sind die gesetzlichen Regelungen für alle, die diese Gewinnermittlungsart anwenden dürfen, gleich.


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