Softwaredesign für spätere Aktivierung buchen

  • Hallo,
    ich habe zwar einen Steuerberater für unserer GbR Steuerangelegenheiten und Jahresabschulß für 2016 ist schon abgegeben, möchte jedoch meinen Horizont erweitern. Deshalb habe ich mir WISO steuer Sparbuch 2017 gekauft und versuche nachzuvollziehen, wie eine Jahreserklärung zu machen ist. Ich hänge jedoch bei einem Punkt.


    Wir entwickeln eine Software (ist noch nicht am Markt) und hierfür haben wir eine Werbeagentur beauftragt (und EUR900 gezahlt) uns mit dem Design zu helfen. Der Steuerberater hat gemeint, das wird als Herstellungskosten gegen das Einlagenkonto eines der mehreren Gesellschafters verbucht und scheint somit in der Abschreibung erst auf, wenn die Software aktiviert wird.


    Mein Versuch war nun die Kosten in der EÜR auf Konto 486 (Nachträgliche Herstellungskosten zu Wirtschaftsgütern) zu buchen. Ist das richtig? Wie verbuche ich es GEGEN das Einlagenkonto eines Gesellschafters?


    Wenn ich jedoch dann die EÜR in die Feststellungserklärung übernehme, habe ich unter "Anlage EÜR -> Einnahmen-Überschuss-Rechnung -> Verzeichnis der Wirtschaftsgüter" eben diesen Designposten stehen mit AfA. Einzigen Weg dies zu korrigieren, habe ich nur mit Löschen gefunden.
    Ich kann hier dann einzelnen Gesellschaftern Sonderbetriebsausgaben zuordnen, womit die Gesellschafter Zuordnung wohl auch geschaffen wäre, aber geht das nicht schon in der EÜR irgendwie. Sorry, ich kann es nicht finden, falls ja.


    Vielen Dank fürs Wissen teilen :D

  • Der Steuerberater hat gemeint, das wird als Herstellungskosten gegen das Einlagenkonto eines der mehreren Gesellschafters verbucht und scheint somit in der Abschreibung erst auf, wenn die Software aktiviert wird.

    Was ja auch stimmt, allerdings sollte es gleich aufgeteilt werden auf alle Gesellschafter, denn diese tragen die Kosten ja gemeinsam.

    Es gibt ein Konto "unfertige Erzeugnisse" innerhalb des Warenbestandes, auf diesem werden die Kosten gesammelt, bis die Software fertig ist und vermarktet werden kann (unter Umständen müsst ihr sogar zum Jahresende eine Bewertung machen).

    Mein Versuch war nun die Kosten in der EÜR auf Konto 486 (Nachträgliche Herstellungskosten zu Wirtschaftsgütern) zu buchen. Ist das richtig? Wie verbuche ich es GEGEN das Einlagenkonto eines Gesellschafters?

    Ihr wollt das Programm doch verkaufen, damit geht es in das Umlaufvermögen ein, nicht in das Anlagevermögen. Einzige Möglichkeit wäre, hier ein selbst erstelltes immaterielles Wirtschaftsgut, geht aber steuerlich nicht! Ansonsten siehe oben.

    Der Buchungssatz ist doch immer "per Soll an Haben". Damit ist das "gegen" das Habenkonto.


    Wenn ich jedoch dann die EÜR in die Feststellungserklärung übernehme, habe ich unter "Anlage EÜR -> Einnahmen-Überschuss-Rechnung -> Verzeichnis der Wirtschaftsgüter" eben diesen Designposten stehen mit AfA.

    Wenn du es in das Umlaufvermögen buchst wie oben beschrieben, entfällt das Verzeichnis der Anlagegüter (= Anlagenspiegel), dieser vermindert oder erhöht aber nicht deine EÜR, sondern ist eine Pflichtanlage zur EÜR.

    Ich kann hier dann einzelnen Gesellschaftern Sonderbetriebsausgaben zuordnen, womit die Gesellschafter Zuordnung wohl auch geschaffen wäre, aber geht das nicht schon in der EÜR irgendwie. Sorry, ich kann es nicht finden, falls ja.

    Wenn du für jeden Gesellschafter ein Konto anlegst, kannst du durch Split buchen und dann die Konten sauber zuordnen.

  • Was ja auch stimmt, allerdings sollte es gleich aufgeteilt werden auf alle Gesellschafter, denn diese tragen die Kosten ja gemeinsam.

    Ein Gesellschafter hat außer Arbeit auch Geld eingebracht und uns wurde gesagt, dass erst die Ausgaben gegen seine Einlagen gebucht werden.


    Es gibt ein Konto "unfertige Erzeugnisse" innerhalb des Warenbestandes, auf diesem werden die Kosten gesammelt

    Es tut mir leid, aber ich finde so ein Konto in WISO Sparbuch nicht. Was ich gefunden habe war unter "Wareneingangs- und Bestandskonten", das Konto 3165 (Leist. Par. 13b Ustg ohne VS, Fremdleistung und Wahreneinsatz). Aber das scheint nicht wirklich zu passen. Suche nach "unfertige" oder "Erzeugnisse" hat auch Nichts ergeben. Muss ich es erst anlegen? Gibt es da eine Standardnummer?

    Wenn du für jeden Gesellschafter ein Konto anlegst, kannst du durch Split buchen und dann die Konten sauber zuordnen.

    Meinst du ich soll statt gegen das Bankkonto der Firma, diesen Posten gegen ein neu angelegtes Privateinlagen Konto vom Gesellschafter buchen? Oder kann ich auch eine Privateinlage vom Gesellschafterkonto auf Bank machen und das Programm glaubt es dann auseinander. Mathematisch und Steuerlich sollte es das gleiche sein, nur ist es mit Bankkonto sauberer und entspricht der realität.


    Danke . ... und bitte etwas schönes Wetter schicken! :)

  • nesciens meinte die Konten 7000 ff. aus dem DATEV SKR 03 - die gibt es aber im Steuer:sparbuch nicht (da Bestandskonten). Es bleibt dir daher wohl nur übrig, die Ausgaben auf einem Zwischenkonto zu "parken" als nicht betriebsrelevant (da keine Bilanz, ist der Bestand für dich unwichtig). Die Lizenzeinnahmen werden dann ganz normal als Umsätze gebucht.


    Zum Rest wird hoffentlich nesciens noch Stellung nehmen - nach seinem letzten Beitrag zum Forum allgemein kann es etwas dauern (

    Dashboard)

  • nesciens meinte die Konten 7000 ff. aus dem DATEV SKR 03 - die gibt es aber im Steuer:sparbuch nicht (da Bestandskonten). Es bleibt dir daher wohl nur übrig, die Ausgaben auf einem Zwischenkonto zu "parken" als nicht betriebsrelevant (da keine Bilanz, ist der Bestand für dich unwichtig). Die Lizenzeinnahmen werden dann ganz normal als Umsätze gebucht.


    Zum Rest wird hoffentlich nesciens noch Stellung nehmen - nach seinem letzten Beitrag zum Forum allgemein kann es etwas dauern (

    Dashboard)

    Entschuldigung, aber wie mache ich ein nicht betriebsrelevantes Konto? Gibt es da schon eine Vorlage?


    Gibt es noch bitte Hilfe bei meinen andren Fragen von 10. Oktober 2017. Ich weiß, ich habe es etwas vernachlässigt, aber bin jetzt wieder dabei weiter zu lernen.

  • Du könntest z. B. das Konto 1792 nehmen und kopieren und dann für diese Fälle nutzen.

    was ist das Konto 1792. Ich habe so ein Konto nicht zur Verfügung. Babuscka schrieb dann etwas über Konten 7000. Wenn ich das neue Konto erstelle, was wäre die beste Nummer und der beste Name, damit ich es vielleicht mal mit einer erweiterten Version weiter verwenden kann?



    Geht das irgendwie, dass man Ausgaben sowohl dem Bankkonto, als auch einem von mehreren Gesellschaftern zuschreibt, oder geht es etnweder mit

    • virtuellen Konten (die gemeinsam ein Bankkonto ergeben)
    • Ein Bankkonto, wo man dann manuell die Zuordnung machen muss

    Danke schön für eure Zeit

  • Hallo Kamika,


    sprechen wir vom gleichen Programm und dem gleichen Modul? Dein Bildschirmfoto sieht vollkommen anders aus als im Modul Einnahmenüberschuss im WISO steuer:sparbuch. Dort findest du in der Kontenverwaltung das Konto 1792 und kannst dann mittels der Button unten kopieren.

  • Hallo babuschka,

    ja wir reden vom selben. Habe auch den Unterschied gefunden. Ich habe den Kontoplan rechts verwendet, wo anscheinend nur die aktiven Koten verwendet werden. Über den Weg, den Du aufgezeigt hast, habe ich das Konto gefunden. Was wäre die beste Nummer für das neue Konto? Irgendwas mit 7xxx?





    Ich schätze auch, dass eine Zuteilung von Ausgaben zu dem Gesellschafter, der eingezahlt hat, nicht möglich ist, es sei denn ich führe kein gemeinsames Bankkonto, sondern getrennte, virtuelle Gesellschafter Konten. Richtig?