Privat weitergeführte Betriebliche Altersvorsorge (BAV) in Steuererklärung aufnehmen?

  • Hallo Zusammen,


    Die Frage prägnant vorweg: Sollte/Kann man eine privat fortgeführte BAV mit BU in die Steuererklärung aufnehmen?


    Hintergrund:
    ich habe eine 2011 BAV mit BU (Standard Life Freelax DV aufgeschobene Rentenversicherung) abgeschlossen. Bis Ende 2014 habe ich diese BAV (samt Entgeldumwandlung) über meinen damaligen Arbeitgeber laufen lassen.


    Von 2015 bis 2016 habe ich ein Vollzeitzweitstudium (MBA) absolviert und war breitragsfrei gestellt. Ab Mitte Februar 2016 habe ich dann einen neuen Job angenommen. Die BAV/BU konnte ich aber nicht auf meinen neuen Arbeitgeber übertragen, weswegen ich in der Folge seit dem privat ~350€ monatlich zahle. Diese Zahlung taucht entsprechend auch nicht auf meiner Lohnabrechnung auf.


    Ich frage mich nun, ob ich diese Ausgaben in meine Einkommenssteuererklärung 2016 aufnehmen soll/kann oder nicht. Wenn ja, wo im "WISO steuer Sparbuch 2017"? Unter "Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherungen - Rürup"?



    Bin für jeden Tipp dankbar.



    Viele Grüße

  • Du musst doch von der Versicherung eine Bescheinigung erhalten haben, wenn die Beiträge den Vorschriften für Riester/Rürup entsprochen haben. Alternativ kannst du über den Abruf deiner Daten per Elster prüfen, ob hier Meldungen von der Versicherung erfolgt sind.


    Entsprechend der Bescheinigung oder des Abrufs kannst du dann die Daten in die Steuererklärung übernehmen (oder auch nicht, wenn die Voraussetzungen nicht (mehr) gegeben sind.