Wie buche ich eine ausgehende Zahlung mit Gutscheinen, die ich zuvor gekauft hatte?

  • Hallo liebe Forengemeinschaft,


    ich habe folgende Situation:


    Im Rewe gab es eine Aktion, in der man Toys'R'us-Einkaufsgutscheine mit einem Wert von 25 Euro für nur 20 Euro kaufen konnte. Damit habe ich mich eingedeckt. Auf dem Rewe-Kassenbon sind die Gutscheine mit 0%-Umsatzsteuer vermerkt.


    Später bin ich zum Toys'R'Us und habe dort Spielzeug als Wareneinkauf für meine Firma gekauft. Bezahlt habe ich dort an der Kasse mit den Einkaufsgutscheinen. Diese wurden mit je 25 Euro angerechnet. Auf dem Beleg vom Toys'R'Us ist der Verkauf der Spielwaren mit 19%-Umsatzsteuer vermerkt.


    Wie verbuche ich nun den Einkauf der Einkaufsgutscheine beim Rewe?
    Wie verbuche ich den damit bezahlten Wareneinkauf bei Toys'R'Us?


    Neugierige Grüße aus dem Westerwald!

  • Da nutze bitte die Suchfunktion Stichwort Gutschrift. Da gibt es zuviel unterschiedliche Ansichten, wie damit umzugehen ist.

    Das habe ich bereits getan und keine annähernd adäquate Antwort gefunden.
    Es handelt sich ja auch nicht um eine Gutschrift, die mir ein Händler gegeben hat, sondern um einen Einkaufsgutschein, den ich käuflich erworben habe. Und der dann noch mit einem anderen Wert eingesetzt wurde.


    Ich bitte weiterhin um Hilfe aus dem Forum!

  • Auf jeden Fall seht man hier, warum der genannte Spielzeughändler wirtschaftliche Probleme hat.


    Warenwert VK netto bei denen: 21,01 (25,- Brutto)

    Du hast bei Rewe 20,- bezahlt, hast eine Steuergutschrift in Höhe von 3,99, zahlst also netto 16,01.

    Auch wenn sich der Toyshop die Differenz mit Rewe teilen würde (was ich nicht glaube, ich kann mir ncht vorstellen, dass Rewe das umsonst tut), geben sie von ihrer kalkulierten Marge satt etwas ab.


    So viel zum Kaufmännischen auf Seite deiner Lieferanten.

    (ich lasse hier mal offen, ob es bei den Gutscheinen eine Einschränkung gab, dass diese nur privat genutzt werden dürfen).


    Nun zu deiner Frage.

    Ich denke mal, dass du nicht bilanzierst, sondern dein Geschäftsergebnis per EÜR ermittelst.

    Dann sind Ausgaben und Einnahmen relevant.

    Ausgaben hattest Du in Höhe von x mal 20,-.

    Faktisch erhältst Du dann eine Gutschrift in Höhe von x mal 5,- Euro (brutto), also ein Geschenk vom Spielzeughändler, die du als zusätzliche Einnahme buchen kannst.

    Dann gibst Du 25,- Euro (brutto) aus (5,- geschenkt und 20, bei Rewe abgegeben).

    Toys bescheinigt Dir, dass sie x mal 3,99 an das Finanzamt zahlen, die du erstattet bekommen kannst.


    So sollte es gehen.


    Dabei wäre es wohl das genaueste, du würdest die jeweils 5,- als Gutschrift mit Zugang auf dem Verrechnungskonto zuordnen.

    Bei der Ausgabe der 20,- mußt du entscheiden, wie du verfährst. Genau hast du das Geld (Bar bezahlt oder bei Rewe mit Karte?) ja schon zu einem früheren Zeitraum ausgegeben. Dann würde ich auch hier das Verrechnungskonto als Gegenkonto verwenden und dann abschließend die komplette Ausgabe vom Verrechnungskonto.

    Das alles vorbehaltlich, dass da vielleicht Fehler drin stecken und unter Ablehnung jeder Haftung im Fall einer Prüfung.


    Hamich

  • Du hast bei Rewe 20,- bezahlt, hast eine Steuergutschrift in Höhe von 3,99, zahlst also netto 16,01.

    Auf dem Rewe-Kassenbon sind die Gutscheine mit 0%-Umsatzsteuer vermerkt.

    Falsch gerechnet. Der Einkauf bei TRU wäre 25,00 € - 19% MwSt = 21,00 €, gekostet haben die Gutscheine 20,00 € netto.

    Die Ersparnis hält sich dann mit unter 5% (21,00 - 4,76% = 20,00) ja noch in Grenzen, es sei denn, der TO ist Kleinunternehmer. ;)


    Ich würde die Gutscheine einfach mal nur als andere Form von Geld sehen, also ähnlich wie die Portokasse bei der Post.

    Von daher würde ich also den Einkauf der Gutscheine (sind die vom Bankkonto bezahlt worden, oder aus der Kasse?) zunächst als Umbuchung aufs Verrechnungskonto und dort dann den Einkauf bei TRU buchen. Wenn du die Gutscheine gar aus der "Hosentasche" bezahlt hast, dann entfällt die Umbuchung und du buchst den Einkauf bei TRU direkt im Verrechnungskonto.

  • Erstmal bis hierhin vielen Dank für die beiden Rückmeldungen, Hamich und Heiko66.


    Als Info für die weitere Diskussion:

    Nein, Ich bin kein Kleinunternehmer.

    Ja, ich mache EÜR.

    Die Gutscheine sind per EC-Karte vom Geschäftskonto bezahlt worden.



    Erste Anschlussfrage:

    Wenn ich das bisher richtig sehe, ist das Verrechnungskonto der Schlüssel zum Glück...

    Der erste Schritt wäre also, den Kauf der Gutscheine als Bank gegen das Verrechnungskonto zu buchen.

    Wenn der zweite Schritt nun wäre, die Toys'R'Us-Rechnung auch gegen das Verrechnungskonto zu buchen, was ist dann mit der Diskrepanz von Gutscheinkosten (je 20 Euro) und eingelöstem Wert (je 25 Euro)?



    Und als zweite Anschlussfrage:

    Falsch gerechnet. Der Einkauf bei TRU wäre 25,00 € - 19% MwSt = 21,00 €, gekostet haben die Gutscheine 20,00 € netto.

    Die Ersparnis hält sich dann mit unter 5% (21,00 - 4,76% = 20,00) ja noch in Grenzen, es sei denn, der TO ist Kleinunternehmer. ;)

    Das kann ich nur bedingt nachvollziehen.
    Ich hab 20 € netto pro Gutschein bezahlt.

    Ich lös jeden Gutschein für 25 € brutto ein.

    Das entspricht dann zwar nur 21.01 € netto, aber die kompletten 3,99 € kann ich doch als Vorsteuer geltend machen, oder nicht?


    Lieben Gruß,

    Sven



    P.S.:

    Auf jeden Fall seht man hier, warum der genannte Spielzeughändler wirtschaftliche Probleme hat.

    Das wiederum kann ich voll nachvollziehen! Seh ich genauso. Zum Glück ist das nur einer von mehreren Lieferanten.

    Aber ich freu mich schon, auf den Abverkauf, wenn die demnächst schließen müssten. ;)

  • @ Heiko66,


    ich sehe das wie der TE, beim Kauf der Gutscheine keine Vorsteuer, das ist richtig.

    Beim Kauf der Spielwaren bekommt er dann die volle Steuer bescheinigt und kann sie vom Fiskus einfordern.

    Gezahlt hat er 20,-, abzüglich der zu erstattenden 3,99 bleiben bei ihm 16,01.

    Dafür erhält er bei TrU Ware im Netto-Verkaufswert von 21,01, Das macht für den Händler glatte 5,- Wenigererlös.

  • Das kann ich nur bedingt nachvollziehen.
    Ich hab 20 € netto pro Gutschein bezahlt.

    Ich lös jeden Gutschein für 25 € brutto ein.

    Das entspricht dann zwar nur 21.01 € netto, aber die kompletten 3,99 € kann ich doch als Vorsteuer geltend machen, oder nicht?

    Ok, da hab ich wohl auf dem Schlauch gestanden. ;)

    Du kaufst für 21,01 netto Ware ein, für die Du per Gutschein nur 20,00 € bezahlst = 1,01 € Ersparnis. Aber die MwSt in Höhe von 3,99 € kannst Du selbstverständlich als Vorsteuer geltend machen und hast dann tatsächlich 20% gespart. Aber ob TRU deswegen pleite geht, wage ich zu bezweifeln - zumindest nicht solange der Handel mit Handelsspannen rechnet, die sich im 3-stelligen Bereich bewegen. ;)


    :beer:

  • Das wären dann nach meinem Verständnis Aufschläge ....

    Mir doch egal, Hauptsache, wir verstehen uns. :beer:

    Ich hab euch ja auch alle lieb... :love:;)<3

    ...aber können wir noch mal kurz zurück zu meiner Frage? :S:)

    ->

    Wenn ich das bisher richtig sehe, ist das Verrechnungskonto der Schlüssel zum Glück...

    Der erste Schritt wäre also, den Kauf der Gutscheine als Bank gegen das Verrechnungskonto zu buchen.

    Wenn der zweite Schritt nun wäre, die Toys'R'Us-Rechnung auch gegen das Verrechnungskonto zu buchen, was ist dann mit der Diskrepanz von Gutscheinkosten (je 20 Euro) und eingelöstem Wert (je 25 Euro)?

  • Wenn der zweite Schritt nun wäre, die Toys'R'Us-Rechnung auch gegen das Verrechnungskonto zu buchen, was ist dann mit der Diskrepanz von Gutscheinkosten (je 20 Euro) und eingelöstem Wert (je 25 Euro)?

    Du mußt dir das so vorstellen, als würdest Du 20 Euro vom Bankkonto in deine Hostentasche packen. Nun bezahlst Du die Ware bei TRU wieder aus deiner Hostentasche. Die Hostentasche ist in MB halt das Verrechnungskonto und letztlich sind die beiden Buchungen jeweils ne Privatentnahme und dann wieder ne Privateinlage. Über die Differenz würde ich mir jetzt keine Gedanken weiter machen, da es ja bei einer EÜR prinzipiell völlig egal, wo das Geld herkommt, da letztlich nur Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt werden.

  • was ist dann mit der Diskrepanz von Gutscheinkosten (je 20 Euro) und eingelöstem Wert (je 25 Euro)?

    Steht oben in meinem Beitrag #4.

    Mit Gutschrift hab ich gemeint, dass du dir auf dem Verrechnungskonto die jeweils 5,- (auch gerne alle als eine Summe) "gutschreibst".

    Das kannst du über eine manuelle Buchung machen. Bin kein Steuerrechtsexperte, aber entweder du setzt die Kategorie auf "nicht betriebsrelevant" (nach Lesen des Beitrags von Heiko: "Privateinlage" ginge auch oder du nimmst hier "Erlöse". Im zweiten Fall erhöht sich damit dein betrieblicher Ertrag ( -> Einkommensteuer). Ich würde das für den formal korrekteren Weg halten.


    Wenn du es so machst, wie Heiko es beschreibt, bleibt am Ende ein Minussaldo auf dem Verrechnungskonto. Geht auch. Wenn Du das nicht willst, gleichst du das Verrechnungskonto beim Jahresabschluß aus (Buchhalter mögen keine offenen Salden ;)), dann ist das eine Privateinlage (du steckst eben nochmal 5,- in die Hosentasche, woher die kommen, ist deine Privatsache).

  • Jungs, gestern klang das alles noch so einfach, aber heute, wenn ich es tatsächlich buchen will, ist alles wieder schrecklich kompliziert. 8|:/


    Nochmal zur Ausgangslage [SKR03 | EÜR | Ist-Versteuerung | Mein Büro 365]:

    Zunächst habe bei Rewe Gutscheine gekauft für 1.520 €, bezahlt mit EC-Karte vom Geschäftskonto.

    Rewe hat für diese 1.520 € 0% USt verlangt.

    Die Gutscheine haben bei TRU einen Einkaufswert von 1.900 €.

    Dann habe ich bei TRU für 1.900 € Waren eingekauft. In den 1.900 € stecken 19% USt.

    Den Einkauf habe ich mit den Gutscheinkarten bezahlt.


    Kann ich nun beim Verbuchen so vorgehen?

    1. Bankvorgang Geschäftskonto (-1.520 €): 1360 Verrechnungskonto

    2. Eingangsrechnung anlegen: Toys'R'US: (1.900 €): 3400 Wareneingang 19% Vorsteuer

    3. (Verrechnungskonto): NEU AUSGABE [F10] -> Bezahlung Eingangsrechnung, Betrag 1.900 € -> eben erstellte Rechnung zuordnen

    4. zurück zu Eingangsrechnungen: Rechnung als vollständig bezahlt markieren


    Wenn bis hierher keine Einwände kommen:

    Was mach ich dann mit den 540 € Diskrepanz? Als was erfasse ich die wo?

  • Punkt 3 lässt du weg, wenn du es per Rechtsklick wie unter Punkt 4 machst, sonst wäre die Eingangsrechnung nämlich doppelt bezahlt.


    Die Differenz kannst du einfach ignorieren, oder legst halt im Verrechnungskonto eine Ausgleichsbuchung als Privatentnahme an. Müssen muss man das aber nicht.

  • Punkt 3 lässt du weg, wenn du es per Rechtsklick wie unter Punkt 4 machst, sonst wäre die Eingangsrechnung nämlich doppelt bezahlt.

    Wenn ich den Punkt 3 weg lasse, woher weiß das Programm dann, dass es die Bezahlung der Rechnung auf das Verrechnungskonto beziehen soll?

    (Und nebenbei gefragt: Warum wird unter FINANZEN -> ZAHLUNGEN BANK/KASSE -> VERRECHNUNG nichts angezeigt? Müsste da nicht der Schritt 1 (Bankvorgang Geschäftskonto (-1.520 €): 1360 Verrechnungskonto) zu sehen sein?)

  • Punkt 4 ist obsolet, weil da schon "vollständig bezahlt" steht, wenn ich Schritt 1 bis 3 ausgeführt habe.
    Ist das dann so alles richtig?

    So ists richtig.


    Automatische Buchungen werden im Verrechnungskonto übrigens nicht angezeigt. Du kannst das aber übers Buchungsprotokoll kontrollieren. ;)

  • Punkt 3 lässt du weg, wenn du es per Rechtsklick wie unter Punkt 4 machst, sonst wäre die Eingangsrechnung nämlich doppelt bezahlt.


    Die Differenz kannst du einfach ignorieren, oder legst halt im Verrechnungskonto eine Ausgleichsbuchung als Privatentnahme an. Müssen muss man das aber nicht.


    Der Tipp kannn aber gaaaaaaanz böse nach hinten losgehen.

    Ein Verrechnungskonto muss spätestens zum Jahresabschluss immer auf 0 stehen und sei es durch Umbuchung auf ein Übrtragskonto.

    Privat entnahme -> zu versteuern ausserdem wäre es ja dann eine Einlage da er ja Geld mitbringt....




    Nach meiner Ansicht korrekt wäre im Verrechnungskonto -> neue Einnahme über 380,- mit dem Buchungskonto 3736 (Erhaltene Skonto 19%Vorsteuer)


    Hilfsweise 3730 (erhaltene Skonto ohne Vorsteuer)


    Gruß Chris

  • Ein Verrechnungskonto muss spätestens zum Jahresabschluss immer auf 0 stehen und sei es durch Umbuchung auf ein Übrtragskonto.


    Privat entnahme -> zu versteuern ausserdem wäre es ja dann eine Einlage da er ja Geld mitbringt....

    Nu mach mal den TO nicht konfus. Steuerlich ist mit Erfassen der Eingangsrechnung alles korrekt abgebildet.

    Ein Verrechnungskonto ist ein Transferkonto und alle Einnahmen oder Ausgaben, welche dort getätigt werden und keinem betrieblichen Konto (Bank, Kasse) zugeordnet werden können, sind automatisch Privateinlagen oder eben -entnahmen. Da muß man nichts ausbuchen oder "nullen" - allerdings kann man das gerne zum Jahresende machen, wenn man das denn unbedingt der feinen runden Null zuliebe tun will. Immerhin reden wir hier von einer EÜR, da gibt's kein Nullen und keinen Eröffnungssaldo - lediglich alle Einnahmen und alle Ausgaben werden am Jahresende gegenübergestellt und feddich is der Lack.


    Nur sollte man bedenken, dass das Verrechnungskonto in der Ansicht unter "Zahlungen Bank/Kasse" eben gerade nicht alle Buchungen aufzeigt und man dann eigentlich die SuSa zu Hilfe nehmen müßte, um es auszugleichen. Mit anderen Worten: eine runde Null wirst Du nie im Verrechnungskonto angezeigt bekommen und dann kann man es auch gleich so lassen wie es ist.


    So und nun noch ein Wort zur Privatentnahme oder -einlage:

    1. Wenn der TO die Eingangsrechnung per Verrechnungskonto begleicht, ist das eine Privateinlage, weil er ja Geld mitbringt - logisch.

    2. Der Einkauf der Gutscheine ist einfach nur ein Transfer von Geld vom Bankkonto oder Kasse ins Verrechnungskonto.

    3. Da nun eine Differenz zwischen dem Gutscheinwert und der tatsächlichen Eingangsrechnung besteht, ist das - wenn man das Verrechnungskonto ausgleichen will - eine Privatentnahme, weil durch die Ausgleichsbuchung die vorher vorgenommene Privateinlage beim Bezahlen der Eingangsrechnung ja nicht nochmal durch eine Einlage, sondern ausschließlich durch eine Entnahme ausgeglichen werden kann.


    Rechenweg:


    Umbuchung Bank -> Verrechnungskonto 1000,00 für Gutscheine

    Zahlung Eingangsrechnung per Verrechnungskonto -> 1200,00 € (die Differenz zur Umbuchung ist eine Privateinlage)

    Buchung zum Ausgleich der Differenz zwischen Gutschein und Eingangsrechnung um das Verrechnungskonto zu Nullen = Privatentnahme


    :thumbsup: