Abzug des Hotelfrühstücks von Verpflegungsmehraufwandpauschalen eines Selbständigen

  • Hallo,


    Von der Verpflegungsmehraufwandpauschale eines Selbständigen muss meines Wissens 20% für ein Hotelfrühstück abgezogen werden, das der Kunde gezahlt hat. Korrekt? Wenn ja, wo trägt man diesen Abzug um 20% ein? Mir gelingt es bisher nur, VMA-Pauschalen in vollem Umfang als Betriebsausgabe einzutragen.


    Ich mache die Einkommensteuer 2016 mit steuerMac 2017 und befinde mich im Programm hier:


    Meine Steuererklärung > Daten erfassen > Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Freiberufliche und selbständige Arbeit > 1. Freiberufliche Tätigkeit - Laufende Einkünfte > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben > Reisekosten und doppelter Haushalt


    Es geht um Reisen im In- und Ausland als Tourmusiker, bei denen die Hotelübernachtung inkl. Frühstück vom Veranstalter getragen wurde.


    Danke!