Lohnsteuerfreibetrag Ehefrau 2018

  • Hallo zusammen,


    wir würden gerne für meine Frau einen Lohnsteuer Freibetrag beantragen und fragen uns, ob das geht aufgrund der folgenden Umstände:

    Ich bin Klasse 3, meine Frau Klasse 5. Meine jährlichen Werbungskosten belaufen sich bedauerlicherweise auf max 500€, so dass bei mir grundsätzlich der Pauschalbetrag von 1000€ greift.


    Meine Frau hat allein schon aufgrund der Entfernung deutlich mehr als 1000€ Werbungskosten pauschale:

    Einfache Entfernung 28km x 0,30 € x 200 Arbeitstage = 1680€ allein schon aufgrund der Fahrkosten pauschale. Dazu kommen dann noch weitere Werbungskosten, wir haben das mal grob überschlagen und denken, insgesamt wird meine Frau bei ~2100 € liegen.


    Jetzt die spannende Frage - können wir das für sie beantragen, oder geht das evtl nicht, da wir zusammen veranlagt werden und meine Werbungskosten zu gering sind? Können wir das überhaupt schon machen, da sie ja erst seit dem 01.01.2017 beschäftigt ist?


    Vielen Dank vorab

  • Da der Freibetrag für jeden einzeln beantragt wird, geht das m. E. nach durchaus. Die Werbungskosten des Ehemannes wirken sich ja bei der Ehefrau nicht aus!


    Aber: wollt Ihr das für 2017 oder erst für 2018?

    • Offizieller Beitrag

    kann man den Rückwirkend das ganze auch noch für 2017 beantragen?

    Ja, siehe: § 39a Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag

  • Hallo nochmal in die Runde - da ich beruflich ein wenig zu tun hatte, komme ich erst jetzt wieder dazu was zu schreiben.


    Weiss jemand, ob ich mit dem WISO Steuer Sparbuch:


    1) Die Lohnsteuerermässigung für 2018 Beantragen kann ? Ich bin der Meinung, die Frist dafür läuft bis 30.11 und ich müsste warten, bis WISO Steuer Sparbuch 2018 zum Kau verfügbar ist

    2) Kann ich mit der oben genannten Software auch meine reguläre Einkommenssteuererklärung für 2017 machen?


    Danke vorab

  • Hallo Florian,

    1. Du kannst mit dem steuer:Sparbuch 2018 den Antrag für 2018 stellen, das ist bis 30.11.2018 möglich. Wenn ihr das noch für 2017 machen wollt, dann könnt ihr bis zum 30.11.2017 tun (entweder mit dem Sparbuch 2017 oder einen Antrag ausfüllen und zum FA schicken/bringen). Da ihr das erstmalig macht, reicht der vereinfachte Antrag nicht.
    2. Ja, mit dem Sparbuch 2018 kannst Du die Einkommensteuererklärung für 2017 erstellen. Leider ist auf der Webseite von Buhl noch keine Leistungsübersicht für diese Version zu finden, aber bezüglich Deiner Frage reicht auch die Leistungsübersicht für das Steuersparbuch 2017.
      Noch ein Hinweis: Sollten noch die Steuererklärungen für die Jahre vor 2017 offen sein, dann braucht ihr die entsprechenden Versionen vom Sparbuch, das geht nicht mit dem Sparbuch 2018.

    da wir zusammen veranlagt werden

    Das würde ich erst nach Eingabe aller Daten im Programm entscheiden, dort gibt es den Punkt "Abschließende Wahl der Veranlagung":



    Gruß

    entejens

    • Offizieller Beitrag

    1) Die Lohnsteuerermässigung für 2018 Beantragen kann ? Ich bin der Meinung, die Frist dafür läuft bis 30.11 und ich müsste warten, bis WISO Steuer Sparbuch 2018 zum Kau verfügbar ist

    Abo-Kunden bekommen das steuer:Sparbuch peu à peu schon über das Kundenkonto zum Download angeboten. Ich habe es z.B. schon über diesen Kanal. Davon abgesehen gibt es auch die kostenlose WISO Lohnsteuer-Ermäßigung.

    Kann ich mit der oben genannten Software auch meine reguläre Einkommenssteuererklärung für 2017 machen?

    Ich weiß jetzt nicht genau, welche Du damit meinst, aber Du brauchst das steuer:Sparbuch 2018 dafür.

  • Danke für die Rückmeldung und den Hinweis mit der Kostenfreien Software - damit habe ich sehr schnell die jeweilien Formulare ausgefüllt und bringe den Antrag morgen direkt zum Finanzamt - mal gucken ob und wieviele Belege die anfordern (u.a. Kinderbetreuung, Schulgeld für eine Privatschule etc.)


    Für die normale Steuererklärung würde ich dann - wie gewohnt - WIso Steuer Start 2018 (für das Steuerjahr 2017) oder das Sparbuch nehmen.