Buchungen storniert: Wie berichtigte Umsatzsteuererklärung abgegeben?

  • Hallo,

    ich habe in den ersten beiden Quartalen diesen Jahres jeden Monat eine falsche Buchung durchgeführt. Dies habe ich erst jetzt bemerkt und daher jede Buchung durch das Programm storniert. Diese waren ja bereits festgeschrieben und wurden auch für die jeweiligen Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das Programm mir automatisch die berichtigte Umsatzsteuererklärung vorschlägt oder anzeigt. Weiß jemand wie ich hier vorgehen muss? Muss ich jetzt eine berichtigte Erklärung für Q1 und Q2 abgeben oder fließt die Berichtigung automatisch am Jahresende in die gesamte Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2017?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe!

  • Moin,


    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass das Programm mir automatisch die berichtigte Umsatzsteuererklärung vorschlägt

    Egal, mit welchem Programm Du nun genau arbeitest, automatisch wird Dir kein Programm eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung vorschlagen. Eine Umsatzsteuererklärung machst Du erst beim Jahresabschluss.

    Es bleibt Dir überlassen, ob Du eine berichtigte UVA für das jeweilige Quartal abgibst. Auf jeden Fall werden die Differenzen aber in der Jahresumsatzsteuererklärung mit einfliessen und gehen nicht "verloren".

    Eine berichtigte UVA solltest Du abgeben, wenn die berichtigte/stornierte Buchung eine sehr große und auffällige Differenz ergibt.

    Aber diese Entscheidung kann und wird Dir niemand in diesem Forum abnehmen.


    LG Chris

  • Für alles, was die Kleinbetragsregelung übersteigt, sollte eine berichtigte UStVA abgegeben werden. Manche Finanzämter reagieren hier sehr "pikiert", wenn sich in der UStE herausstellt, dass eine UStVA hätte abgegeben werden müssen bis hin zu einer Außenprüfung!

  • Hallo, danke für Eure Antworten. Ich nutze das WISO Steuer Sparbuch 2017. Also geht ihr davon aus, dass die stornierten Buchungen in die Umsatzsteuererklärung am Jahresende eingehen und sich somit die Beträge für die beiden ersten Quartale berichtigen? Es waren pro Monat 65 € Versicherungskosten. Ist also kein hoher Betrag. Ich finde es außerdem nicht abwägig, dass man davon ausgehen könnte, dass das Programm den Vorschlag zur Berichtigung selbst generiert sobald es stornierte Buchungen erkennt. Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Es waren pro Monat 65 € Versicherungskosten.

    Also geht ihr davon aus, dass die stornierten Buchungen in die Umsatzsteuererklärung am Jahresende eingehen und sich somit die Beträge für die beiden ersten Quartale berichtigen?

    Warum sollten sie? Hast Du Dir einmal die Thematik Versicherungskosten und Umsatzsteuer angeschaut?

  • Moin,


    schau Dir einfach mal Deine Versicherungsrechnungen genauer an, dann wirst Du sehen, wieviel Umsatzsteuer da ausgewiesen ist. ;)

    (Dürfte gegen Null gehen, hehe)

    Dann hättest Du Dir diese Frage nicht stellen müssen.

    Aber so weisst Du wenigstens grundsätzlich Bescheid, wie das mit berichtigten oder vergessenen Rechnungen und der UVA, bzw UStErklärung läuft.


    LG Chris

  • Oh nein, wie peinlich! ;) Ich habe nur an die falschen Buchungen gedacht und gar nicht darauf geachtet, dass es sich ja um Versicherungskosten handelt. Bitte entschuldigt. Aber ob das Programm eine Berichtigung am Jahresende automatisch vorschlagen wird, weiß ich jetzt immer noch nicht. Aber da werden ja nochmal alle Buchungen zusammengefasst und ich gehe davon aus, dass das Programm Stornierungen berücksichtigt. Vielen Dank nochmal für die Antworten!

  • Nein, das wird nicht am Jahresende vorgeschlagen. Du musst in dem Monat, in dem du änderst, die Berichtigung selber anstoßen und abgeben (sofern die Kleinbetragsgrenzen überschritten sind). Hier ist dann ja wohl nichts notwendig, aber das FA will in der Regel eine Berichtigung sofort und nicht erst am Jahresende.