Nebenkosten Ausnahme / Wohnungsgröße ändern

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe mal wieder zwei Fragen:

    1. Ich habe hier einen Mieter mit einem ganz ganz alten Mietvertrag. In diesem Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter bei den Nebenkosten nur Wasser, Abwasser und Müll abgerechnet werden. Sämtliche Nebenkosten die beim Rest des Hauses nach Quadratmetern abgerechnet werden muss er gar nicht bezahlen. Wie kann ich das im Hausverwalter organisieren? In den Reiter "Abweichende Verteilung für die Wohnung" habe ich schon einmal einen alternativen Schlüssel für angegeben, aber das gewisse Nebenkosten für die Wohnung gar nicht berücksichtigt werden habe ich bisher nicht hinbekommen. Kann mir jemand helfen?


    2. Nachdem ich eine Wohnung renoviert habe und sie eine Dachterrasse dazubekommen hat, hat sich die Quadratmeterzahl der Wohnung selbstverständlich erhöht. Bei einer Gewerbeeinheit wollte ein Mieter eine Lagerhalle nicht mit mieten, weshalb sich die Quadratmeterzahl der Einheit verringert hat. Bisher habe ich noch keine Möglichkeit gefunden Änderungen in der Quadratmeterzahl zu erfassen. Jemand eine Idee?


    Ich freue mich schon auf eure Antworten und Tipps


    Viele Grüße

  • Zu 1)

    Stammdaten - Wohnungen - Abrechnungsrelevante Angaben: Keine Fläche (Wohnfläche) eingeben.

    Bei "Anteile der der Wohnung/Einheit an den Umlageschlüsseln" erscheint dann unter "Wohnfläche" keine Zahl und es werden dadurch auch keine Kosten mit dem Schlüssel "Wohnfläche" auf diesen Mieter umgelegt.


    Zu 2)

    Bei "Anteile der der Wohnung/Einheit an den Umlageschlüsseln" zum Schlüssel Gewerbefläche gehen. Dort gibt es ein Auswahlfeld "Hat sich der Schlüssel geändert etc" - "ja" anklicken, es öffnet sich ein Fenster: Gewerbefläche - gültig ab - m²

    Dort die entsprechenden Eintragungen machen.

  • 2. Nachdem ich eine Wohnung renoviert habe und sie eine Dachterrasse dazubekommen hat, hat sich die Quadratmeterzahl der Wohnung selbstverständlich erhöht. Bei einer Gewerbeeinheit wollte ein Mieter eine Lagerhalle nicht mit mieten, weshalb sich die Quadratmeterzahl der Einheit verringert hat. Bisher habe ich noch keine Möglichkeit gefunden Änderungen in der Quadratmeterzahl zu erfassen. Jemand eine Idee?

    Nun, die Antwort ist zwar bereits erfolgt, doch was geschiet mit den "weggefallenen" Flächen? Dadrauf wird doch anteilig die Grundsteuer (soll nur ein Beispiel sein) berechnet, wie machst du das, wer trägt die Kosten für die Lagerhalle? Ist diese von dem eigendlichen Gewerbe getrennt?

    Wenn Gewerbe und "normale" Wohnungen in einem Gebäude existieren, muss vorab der Anteil Gewerbe abgezogen werden, danach dann die Restsumme auf die WE verteilen.

    Das was du machen willst bzw. wie die Antwort von TTF ist, da sehe ich keine korrekte Abrechnung. Bitte mal in der Hilfe des Programms nachschauen, da stehen Tipps drin.


    Und wenn mich nicht alles täuscht, dann musst du deine Mieter (alle!) informieren, dass die Wohnfläche sich vergrößert hat, denn die Fläche der Terrasse erhöht die Gesamtwohnfläche, das muss stimmen. Auch hier meine ich, dass dies den Mietern mitgeteilt werden muss.

    Hast du bei der Terrassengröße die Vorgaben beachtet? Es dürfen max. die Hälfte der Fläche als Wohnfläche dazugenommen werden.

  • bzw. wie die Antwort von TTF ist

    Verstehe ich nicht ganz. Du hast ja mit Deinen Ausführungen recht, all das muss unser Kollege Fjorel berücksichtigen.

    Mir ging es aber nur darum, ihm den Weg aufzuzeigen, wie er Änderungen bei der Wohnfläche und bei der Gewerbefläche in das Programm einpflegen kann.

  • Mir ging es aber nur darum, ihm den Weg aufzuzeigen

    Das habe ich auch so gemeint, nur ich bin in diesem Zusammenhang etwas weiter gegangen, denn die Möglichkeit dies in den HV einzubringen ist das eine, nur muss man auch an das denken, was darauf folgt bzw. beachtet werden muss.

  • Hallo,


    die Änderungen die ihr vorgeschlagen habt, haben nicht ganz so funktioniert wie ich es mir vorgestellt hatte. Zur Zeit ist es so, dass die Nebenkosten die der Mieter für Grundsteuer, Straßenreinigung etc. zu zahlen hätte, von mir getragen werden. Wenn ich den Anteil der Wohnung an dem Umlageschlüssel Wohnfläche auf 0 setze, dann wird der auf die Wohnung anfallende Anteil für bspw. Grundsteuer den anderen Wohnung zugerechnet. Das wollte ich eigentlich nicht. Ich werde jetzt erstmal mit dem Mieter reden und schauen ob er sich überzeugen lässt den Mietvertrag anzupassen.


    Ich habe noch nicht davon gehört, dass alle Mieter benachrichtigt werden müssen wenn sich etwas an der Wohnfläche ändert. Gerade in meinem Fall verschlechtert sich die Situation ja für niemanden. Anteile die nicht mehr vom Mieter getragen werden, weil er bspw. eine Lagerhalle nicht mit gemietet hat, werden von mir übernommen. Trotzdem danke für den Tipp, dann muss ich mich da nochmal informieren.


    Viele Dank für eure Antworten, sie haben mir sehr weiter geholfen. Jetzt werde ich mich mal mit "Offenen Posten" beschäftigen. Also bis bald ;)


    Viele Grüße

  • Ich habe einen ähnlichen Fall und habe das so gelöst:

    -Nach Wohnfläche wird abgerechnet was die neuen Verträge zahlen sollen

    -Nach Heizfläche wird abgerechnet was die alten Verträge zahlen sollen

    alles zuordnen, das wars.

  • Man kann auch beliebige neue Umlageschlüssel anlegen und die dann zum Beispiel "Wohnfläche ohne Lagerhalle" oder "Wohnfläche für Kostenart XY" nennen. Geht im Gebäudeeintrag unter "Umlageschlüssel". (Wichtig ist, daß man hier nicht den Typ "Wohnfläche", sondern "anteiliger Schlüssel" nimmt, da bin ich auch schon mal drauf reingefallen, der wird anscheinend für was anderes gebraucht.)

    Jedenfalls kann man alle nichtbeteiligten Wohnungen in den neuen Flächenschlüsseln dann auf 0 m² setzen, alle anderen auf die echten m². Und wenn als Teiler trotzdem die Gesamtfläche gelten soll und nicht der addierte m²-Wert aus den beteiligten Wohnungen, gibt's auch einen Trick: Beim Anlegen des neuen Flächenschlüssels unten in den "Zusatzinformationen" den Basiswert eintragen. Dann wird alles korrekt berechnet und es sieht vielleicht auch hübscher auf der Abrechnung aus, als wenn man nur mit Wohn-/Gewerbe-/Heizfläche arbeitet.