Wo den Anschaffungspreis eines PKW eintragen?

  • Hallo,


    ich mache gerade die Einnahmenüberschussrechnung 2016. Ich bin selbständig mit einem Gewerbebetrieb und nutze das Auto größtenteils betrieblich.

    Ich habe letztes Jahr knapp 10.000 Euro für einen gebrauchten PKW gezahlt (sofort ohne Ratenzahlung).

    Wo trage ich denn nun das Auto und den Preis ein?


    Kann ich den Betrag für das Auto unter "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Gewerbebetriebe > Laufende Einkünfte des 1. Betriebs > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben > Weitere Betriebsausgaben" angeben?

  • Moin,


    miwe4 hat Dir das entsprechende Stichwort doch geliefert; das Gegen-/Geldkonto ist frei wählbar - also, wie in diversen Beiträgen besprochen, als Finanzierung oder eben gleich/bar bezahlt. Was genau ist Dir unklar?


    Gruß

    Maulwurf

  • Sorry wenn ich nochmal blöd nachfragen muss :(


    Ich bin grade in diesem Menü: Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Gewerbebetriebe > Laufende Einkünfte des 1. Betriebs > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsvermögen > Betriebsfahrzeuge >


    Hier befinden sich in der Spalte der Eingabemaske folgende Felder: Anschaffung, Fahrzeug, Kosten, Abschreibung. Hier habe ich alle Werte korrekt eingegeben, lediglich unter "Kosten" steht der Betrag von 0 Euro den ich gerne ändern möchte. Wo kann ich diesen Betrag editieren? Ich habe dort schon alles angeklickt und kann nix finden wo ich den Anschaffungspreise eingeben kann. Vermutlich muss ich dies in einem anderen Menü tun? Ich kann aber kein anderes Menü finden, außer den Menüpunkt "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Gewerbebetriebe > Laufende Einkünfte des 1. Betriebs > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsausgaben > Fahrzeugkosten"


    Doch hier gebe ich ja nur die Kosten für Fahrten ein und nicht den Anschaffungspreis.


    I need help please!

  • Wenn Du die von Dir genannten Felder komplett ausgefüllt hast, gibt es doch nichts weiter einzutragen? Wie Billy schon schrieb: beim Anlagevermögen ist es doch so, dass der Wert des Anlagegutes über die Jahre "verteilt wird und - für das Ergebnis laut EÜR - sich lediglich die Abschreibung auswirkt (und natürlich die laufenden Kosten wie Benzin, Reparaturen usw).

  • maulwurf23

    Ich denke jetzt habe ich das verstanden. Es wirkt sich also nur die Abschreibung auf die Nachzahlung/Rückerstattung aus. Ich hatte gedacht, ich kann zusätzlich den Anschaffungswert direkt eintragen, so dass es erheblichere Auswirkungen auf die Rückerstattung/Nachzahlung gibt ;)


    P.S.: Eine kleine Frage: In diesem Menüpunkt: Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Gewerbebetriebe > Laufende Einkünfte des 1. Betriebs > Einnahmen-Überschuss-Rechnung > Betriebsvermögen > Betriebsfahrzeuge > 1. VW Golf > Abschreibungen

    gibt es das Feld "anschaffungskosten ohne abzugsfähige vorsteuer" - Muss man hier den Nettopreis oder den Bruttopreis des Autos eintragen? Für mich klingt das ganz klar nach Netto, doch wenn ich auf das kleine Fragezeichen daneben klicke und mir die Beispiele durchlese, dann steht dort: " In den häufigsten Fällen sind die Anschaffungskosten identisch mit dem Rechnungsbetrag eines Gegenstandes"


    Der Rechnungsbetrag beinhaltet aber die MwSt. Jetzt bin ich etwas verwirrt.... soll dort nun der Netto- und Bruttobetrag rein?

  • Dein Gefühl trügt Dich nicht - also Nettowert :)


    Ich arbeite nicht mit dem Steuersparbuch und kenne die Hilfetexte nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass hiermit gemeint ist, dass eher selten z. B. zusätzliche Bezugs-/Nebenkosten anfallen, die ebenfalls zu aktivieren (zum Anlagevermögen zuzubuchen) sind.


    Hier etwas (längere) Lektüre - der erste Satz ist aber entscheidend :search:

    https://www.rechnungswesen-por…n/Anschaffungskosten.html

    • Offizieller Beitrag

    Dein Gefühl trügt Dich nicht - also Nettowert

    Er hat aber nichts davon gesagt, ob er die Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 Absatz 1 UStG anwendet oder aber Regelbesteuerung macht.


    gibt es das Feld "anschaffungskosten ohne abzugsfähige vorsteuer" - Muss man hier den Nettopreis oder den Bruttopreis des Autos eintragen? Für mich klingt das ganz klar nach Netto, doch wenn ich auf das kleine Fragezeichen daneben klicke und mir die Beispiele durchlese, dann steht dort: " In den häufigsten Fällen sind die Anschaffungskosten identisch mit dem Rechnungsbetrag eines Gegenstandes"


    Der Rechnungsbetrag beinhaltet aber die MwSt. Jetzt bin ich etwas verwirrt.... soll dort nun der Netto- und Bruttobetrag rein?

    Die vereinfachte EÜR des WISO steuer:Sparbuch geht davon aus, dass jemand, der hier bucht, wohl regelmäßig unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG fällt. Unternehmer, die auch eine USt-Anmeldung erstellen müssen, wenden i.d.R. das gesonderte EÜR-Modul der Software an.

  • Die vereinfachte EÜR des WISO steuer:Sparbuch geht davon aus, dass jemand, der hier bucht, wohl regelmäßig unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG fällt. Unternehmer, die auch eine USt-Anmeldung erstellen müssen, wenden i.d.R. das gesonderte EÜR-Modul der Software an.

    Okay, berechtigter Hinweis - das war mir so nicht bewusst :thumbup: