Hallo,
ich wollte für das Jahr 2014 den Unterhalt für meine Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ich habe das über die Anlage "Unterhalt" versucht, zu realisieren.
Dabei handelt es sich um einen Betrag , der sich aus 9.600 Euro Unterhalt + die Krankenversicherung für meine Lebensgefährtin zusammensetzt.
Ich habe vom Finanzamt die Antwort bekommen, daß Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar sind, den ich mit den Kosten für meine Kranken- und Pflegeversicherung aber bereits ausgeschöpft habe. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, Vorsorgeaufwendungen abzusetzen. Das Finanzamt hat sich dabei auf das Bürgerentlastungsgesetz berufen.
Lange Rede kurzer Sinn: Das Finanzamt hat den Unterhalt für meine Lebensgefährtin aus diesem Grund komplett abgelehnt.
Ich hätte verstanden, wenn die Kosten für die Krankenversicherung nicht anerkannt worden wären, aber auch die 9600 Euro Unterhalt wurden gestrichen. Ein Unterhalt/Haushaltsgeld ist doch keine Vorsorgeaufwendung !!??
Habe ich das zu akzeptieren oder kann ich noch etwas dagegen unternehmen !!??
Vielen Dank für die Hilfe