Instandhaltungsrücklage in der Abrechnung ausweisen

  • Hallo, wie bekomme ich in der Abrechnung für 2017 die IHR in die nicht umlegbaren Kosten bei der Hausgeldabrechnung? In den letzten Jahren war diese immer Betandteil der Kosten, neben Verwaltergebühren, Großreparaturen...

    Nun wird sie hier nicht mehr, sondern extra ausgewiesen. Kann ich das irgendwie abändern?

  • Warum willst Du das? Die Instandhaltungsrücklage gehört nicht zu den Betriebskosten.

    Soweit ich feststellen konnte, hat sich die Abrechnung 2017 in diesem Punkt auch nicht gegenüber den Abrechnungen der Vorjahre geändert.

  • in den Vorjahren und auch bei den Abrechnungen unserer Privatwohnungen, die extern verwaltet werden, gab es bei den nicht umlegbaren Kosten immer die Zuführung/Bildung zur IHR. Das ist mir ehrlich gesagt auch lieber, weil es in der von mit vor 2 Jahren übernommenen Verwaltung keinen Beschluss zur Bildung der IHR gibt und ich diese aus den laufenenden Hausgeldern bilden möchte. So allerdings muss ich das laufende Hausgeld aufsplitten in lfd + IHR, damit die Abrechnung richtig erfolgt und auf Seite 1 der Abrechnung keine Forderungen IHR ausgewiesen werden.

    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Kann auch gerne beide Abrechnungsbesipiele per mail schicken.

  • weil es in der von mit vor 2 Jahren übernommenen Verwaltung keinen Beschluss zur Bildung der IHR gibt und ich diese aus den laufenenden Hausgeldern bilden möchte.

    Da arbeitet Ihr aber nicht gesetzeskonform. Die Bildung und damit die Höhe der Zuführung zur IHR muss gesondert beschlossen und auch gesondert erhoben werden. Sie darf nicht mit dem Hausgeld, das nur für die laufenden Kosten bestimmt ist, verrechnet werden.

    Die Zuführung darf auch nicht in den nicht umlegbaren Kosten auftauchen - sondern muss gesondert in der Rubrik Instandhaltungsrücklage erscheinen. Die Entnahmen gehen dann in die Instandhaltungskosten ein - auch steuerlich.

  • Da arbeitet Ihr aber nicht gesetzeskonform. Die Bildung und damit die Höhe der Zuführung zur IHR muss gesondert beschlossen und auch gesondert erhoben werden. Sie darf nicht mit dem Hausgeld, das nur für die laufenden Kosten bestimmt ist, verrechnet werden.

    sehe ich genauso