Unterschied EÜR und Steuer-Auswertungen

  • Hallo zusammen,


    Bin gerade dabei, meine Steuerklärung zu machen.

    Setze seit 2016 Mein Büro ein, d.h. das ist das erste mal, dass ich für die EÜR Mein Büro einsetze.


    Ich bin Kleinunternehmer (§19), leiste keine Vorsteuer, im Programm ist das soweit auch eingestellt (Steuereinstellungen), Eingegangene Zahlungen von Kunden verbuche ich in der Rechnungsansicht mit "Zahlungseingang zur Rechnung hinterlegen" mit der Auswahl Gkonto als Herkunft. Eingangsrechnungen von Lieferanten/Händlern etc. gebe ich von Hand ein über "Neue Eingangsrechnung", Das Bankkonto habe ich als Offlinekonto eingegeben.

    Wenn ich über Finanzen > Rechnungs- und Buchhaltungslisten > Einnahme-Überschuss-Rechnung > 2016 auswähle, wird die EÜR korrekt angezeigt mit korrektem Ergebnis.

    Einnahmen unter Konto 8195 mit Vermerk "Erlöse als Kleinunternehmer...." und Ausgaben mit den entsprechend Kont-Nr. (z.B. 1576 Anrechenbare Vorsteuer 19%).

    Soweit, so gut.


    Wenn ich mir aber dann über Finanzen > Steuer-Auswertungen > Einnahmeüberschussrechnung > "Aus Buchungen ermitteln" die amtliche EÜR erstellen lasse, sind nur die Einnahmen eingetragen; und diese auch als Gewinn. Die Betriebsausgaben werden gar nicht eingetragen.

    Gehe ich über "nicht aus Buchungen ermitteln", wird gar nichts eingetragen.


    Was mache ich falsch?

    Wie komme ich einfach zu einer korrekten, amtlichen EÜR?


    Vielen Dank vorab für Tips und Hilfe.


    Gruß


    Tom

  • Moin Tom,


    ich arbeite nicht mit MB und kann daher zur Anwendung nichts hilfreiches Beiträgen; was mir aber auffällt: Du nennst beispielhaft für eine Ausgabe das Konto 1576 (Vorsteuer) - damit hast Du als Kleinunternehmer aber doch "nichts am Hut" ? ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • und Ausgaben mit den entsprechend Kont-Nr. (z.B. 1576 Anrechenbare Vorsteuer 19%).

    Dies ist definitiv falsch - du hast als Kleinunternehmer keine anrechenbare Vorsteuer, sondern die in den Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer gehört zu deinen Ausgaben und wird in der EÜR eigentlich als gezahlte Vorsteuer ausgewiesen.


    Wenn ich mir aber dann über Finanzen > Steuer-Auswertungen > Einnahmeüberschussrechnung > "Aus Buchungen ermitteln" die amtliche EÜR erstellen lasse, sind nur die Einnahmen eingetragen; und diese auch als Gewinn. Die Betriebsausgaben werden gar nicht eingetragen.

    Hier fehlen die Zuordnungen der Zahlungen zu den Lieferanten. Nur gezahlte Beträge werden in die amtliche EÜR übenommen. Du musst analog zu den Ausgangsrechnungen die Zahlungen den Eingangsrechnungen zuordnen. Wenn du das Modul für die Eingangsrechnungen nicht hast, musst du die Zahlbeträge den Ausgabekonten zuordnen, nicht den Lieferanten. Und - wie gesagt - das Konto 1576 darf bei dir nicht erscheinen, da Kleinunternehmer.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ergänzend:

    Als Kleinunternehmer muss man selber darauf achten, dass die Ausgaben mit 0 % MWST (umsatzsteuerfrei) ausgewiesen werden.
    Gehe zur dahinterstehenden Buchung. Dort hast Du sicherlich Umsatzsteuer 19 % versehentlich stehen gelassen.

    > FINANZEN > Rechnungs und Buchungslisten > EÜR

    Hier findest du auch die fehlerhaften Einträge von Ausgaben mit MWST als Kleinunternehmer.


    Wenn ich mir aber dann über Finanzen > Steuer-Auswertungen > Einnahmeüberschussrechnung > "Aus Buchungen ermitteln" die amtliche EÜR erstellen lasse, sind nur die Einnahmen eingetragen; und diese auch als Gewinn.

    okay

    Gehe ich über "nicht aus Buchungen ermitteln", wird gar nichts eingetragen.

    ...aber die alten Werte bleiben stehen.

    Wenn ich mir aber dann über Finanzen > Steuer-Auswertungen > Einnahmeüberschussrechnung > "Aus Buchungen ermitteln" die amtliche EÜR erstellen lasse, sind nur die Einnahmen eingetragen; und diese auch als Gewinn. Die Betriebsausgaben werden gar nicht eingetragen.

    Da stimmt was nicht. Die Eingangsrechnungen müssen als bezahlt markiert werden. Gehe über Modul > Finanzen: Zahlungen Bank Basse Verrechnung

  • Hallo zusammen,


    also erst mal Danke an alle für die Tips und Ratschläge.


    Das mit den 19% hab ich erfolgreich behoben.

    War ein Usability-Fehler (Denkfehler) von mir. In meinem alten Programm konnte ich das stehen lassen, weil als Kleinunternehmer eingestellt, da hat es das Feld gar nicht beachtet in der Buchhaltung.


    Wenn ich irgendwo was online bestelle oder bar einkaufe, buche ich das über "Eingangsrechnungen > neu. Trage alle Lieferantendaten ein bzw hol mir das aus den Stammdaten und wähle unten in Kategorie dann z.B. "Waren, Roh-u. Hilfss...." aus; dann änder ich noch den Steuerschlüssel von "vorsteuer 19%" auf "Umsatzsteuerfrei (Einkauf) und wähle bei Kosten-/Erlösart und Verwendung noch Wareneinkauf aus.

    Wenn die Rechnung dann eingegeben und bezahlt (bar beim Kauf oder Überweisung bei online), markiere ich diese dann als "Eingangsrechnung auf vollständig bezahlt setzen".

    Soweit so gut; denke ich.


    Das mit den Betriebsausgaben 2016 stimmte aber noch nicht.


    Ich weiß jetzt aber, hoffe ich, wieso.


    Ich hatte/habe vor, meinen letzten Jahre ebenfalls, quasi Rückwirkend einzutragen.

    Zwecks Auswertungen etc.

    Das ist grundsätzlich möglich.

    Man trägt wie normal Eingangs- und Ausgangsrechnungen ein.

    Alle Rechnungen müssen "bezahlt" markiert werden, aber:


    Bei den Ausgangsrechnungen trägt man dann bei "Zahlungseingang zur Rechnung hinterlegen" das Rechnungsdatum / Rechnungsdatum +Frist oder tatsächliches Zahlungsdatum ein.


    Bei den Eingangsrechnungen scheint das ganze etwas komplizierter zu sein.

    Eingangsrechnung wie gehabt eingeben; aber eben mit dem Eingangsdatum des vergangenen Jahres; in meinem Fall 2016.

    Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse > Neu Ausgabe > Bezahlung Eingangsrechnung > Eingangsrechnung suchen > betreffende Eingangsrechnung auswählen > als "vollständig bezahlt" markieren lassen


    UND !!! Jetzt ganz wichtig!!!


    Das Buchungsdatum ebenfalls ändern in die abgelaufene Periode; also in meinem Fall auf ein Datum 2016 nach Eingang der Rechnung.

    Erst dann läuft das ganze in die Buchhaltung von 2016 mit rein;

    ansonsten eben 20107.


    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    Und das ganze gilt nur für Kleinunternehmer ohne doppelte Buchführung und ohne Vorauszahlungen.


    Wenn mir das einer so noch bestätigen kann, bin ich glücklich.

    Ich hoffe es.


    Und ja, ich weiß, dass ich damit streng genommen in abgelaufene Jahre eingreife.

    Aber mir geht es ausschließlich um die "rückwirkenden" Auswertungsmöglichkeiten von diesem Programm hier der Geschäftsjahre; nicht um die Buchhaltung an sich.

    Die habe ich bis 2015 natürlich schon längst fertig, abgeschlossen, dokumentiert & abgeheftet.

    Wenn ich was nachweisen muss, habe ich dafür die Unterlagen aus dem altem Programm.



    Danke vorab und Gruß


    T.K.

  • UND !!! Jetzt ganz wichtig!!!


    Das Buchungsdatum ebenfalls ändern in die abgelaufene Periode; also in meinem Fall auf ein Datum 2016 nach Eingang der Rechnung.

    Erst dann läuft das ganze in die Buchhaltung von 2016 mit rein;

    Und hier machst du dann einen ganz gravierenden Fehler! In einer Einnahmenüberschussrechnung zählen nur die "echten" Zahlungsströme, nicht die Rechnungen. D.h. wenn du eine Rechnung aus 2016 erst 2017 zahlst, geht diese Rechnung auch erst 2017 in die EÜR ein! Sieh dir hierzu einmal § 11 Abs. 1 EStG an.

    Ausnahme: laufende Zahlungen (wie Miete), die im Zeitraum vom 21.12. bis 10.1. tatsächlich geleistet werden, gehören in das Jahr, für das die Zahlung geleistet wird (also Miete Januar gezahlt am 30.12. geht in das neue Jahr, Miete Dezember gezahlt am 3.1. geht in das alte Jahr).

  • Hallo,


    das ist schon klar.

    Ich möchte/muss nur das Jahr 2016 quasi nachtragen.

    Besagte Rechnungen sind schon 2016 gezahlt worden.

    Ich muss sie nur so buchen, dass sie in 2016 als Ausgabe gebucht werden.

    Und so müsste das dann eigentlich funktionieren.


    Die EÜR 2016 (Finanzen > Rechn.- und Buchhaltungslisten > EÜR) wird ja auch korrekt angezeigt. Mit den in dem Jahr angefallenen Ausgangsrechnungen (Kundenrechnungen) und den Eingangsrechnungen und dem korrekten Wert für Gewinn.

    Unter Einnahmen wird das Konto 8195 "Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d §19 Abs 1 UStG angegeben, unter Ausgabe u.a. 3000 Waren, 4610 werbek. und noch andere.

    Alles passt bis dahin.


    wenn mann bereits vergangene Jahre komplett nachträglich eintragen will; also Eingang und Ausgang muss man darauf achten dass Zahlungen eben auch z.B. 2016 geleistet wurden und nicht quasi "heute", wenn man es einträgt.


    Es geht NICHT darum in 2017 geleistet Zahlungen von Rechnungen aus 2016 zu verbuchen, sondern IN 2016 geleistete Zahlungen zu Rechnungen asus 2016 "heute" (2017) einzutragen und dann auch als bezahlt in 2016 zu verbuchen.

    • Offizieller Beitrag

    wenn mann bereits vergangene Jahre komplett nachträglich eintragen will; also Eingang und Ausgang muss man darauf achten dass Zahlungen eben auch z.B. 2016 geleistet wurden und nicht quasi "heute", wenn man es einträgt.


    Es geht NICHT darum in 2017 geleistet Zahlungen von Rechnungen aus 2016 zu verbuchen, sondern IN 2016 geleistete Zahlungen zu Rechnungen asus 2016 "heute" (2017) einzutragen und dann auch als bezahlt in 2016 zu verbuchen.

    Das stimmt!