Gasverbrauch über Wärmezähler ermitteln

  • Hallo,

    ich habe in einem Zweifamilienhaus einen Gesamtzähler für Gas (Verbrauch in m³), sowie für jede der beiden Wohnungen einen Warmwasserzähler (Verbrauch auch in m³).


    Ich möchte den Gasverbrauch / Anteil der Kosten in WISO Vermieter entsprechend zum Warmwasserverbrauch berechnen lassen.


    Ich hoffe dies ist möglich?



    Vielen Dank


    Stevo

  • Das verstehe ich nicht, was du da wie berechnen willst. Gas sowie Wasser werden am Zähler nach m3 gemessen, die Wärmeenergie aber nach kWh. Bei deiner Gasrechnung stehen als Endsumme der Verbrauch nach kWh.

    Und da gibt es keine Verbindung mit dem Warmwasserzähler. Hättest du einen Wärmemengenzähler, dann sieht das anders aus. Und wie berechnest du die Heizenergie, wie willst du das berechnen, mit welchen Vorgaben / Messstellen?


    Gib uns mal deine Gedankenweg an, damit wir entsprechende Hilfe geben können.

  • Was ist genau an Zähler vorhanden ?

    Für die Abrechnung werden gebraucht:

    1. Wärmemengenzähler am Heizkörpern / Wohnung.

    2. Warmwasserzähler / Wohnung

    3. Kaltwasserzähler / Wohnung

    4. Wärmemengenzähler am Warmwasserspeicher.

    5. Gasrechnung mit kWh Angaben

    ist das vorhanden, lässt sich leicht, mit dem Vermieter eine Heizkostenabrechnung machen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Es gibt pro Wohnung einen Warmwasserzähler der in m³ misst. (Gesamtverbrauch Warmwasser, also Fussbodenheizung und Nutzwasser)


    Leider aber nur einen Gaszähler.


    Daher möchte ich gerne über den Anteil in Prozent am Verbrauch von Warmwasser pro Wohnung bestimmen, wer wieviel Prozent des Gases (kwH oder m³ würde in diesem Fall keine Rolle spielen) verbraucht hat.

    Daran liesen sich dann die Kosten ableiten.


    Die Frage ist, ob und wie ich dies in WISO abbilden kann.

  • Ich möchte den Gasverbrauch / Anteil der Kosten in WISO Vermieter entsprechend zum Warmwasserverbrauch berechnen lassen.


    Ich hoffe dies ist möglich?

    Das ist nicht nur nicht möglich, es würde auch in keiner Weise der Heizkostenverordnung entsprechen.

    Du konstruirst etwas was nicht machbar ist. Man kann doch keinen Gasverbrauch nur in Verbindung mit Warmwasserzähler setzen,

  • Es gibt pro Wohnung einen Warmwasserzähler der in m³ misst. (Gesamtverbrauch Warmwasser, also Fussbodenheizung und Nutzwasser)

    Nach der Heizkostenformel lässt sich der Kostenanteil am Warmwasserverbrauch berechnen.

    Wie wird die Fußbodenheizung abgrechnet ?

    Das ganze geschieht nach § 9 Heizkostenverordnung siehe auch:

    http://www.heizkostenverordnung.de/par9.php

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen