Hallo Forum!
Ich habe bei steuernsparen.de (Buhl.de) einen für mich sehr interessanten Beitrag über Voraussetzungen für die Aufteilung des Pflegepauschbetrages gefunden, der mich in meiner Auffassung im Streit mit dem zuständigen FA bestätigt.
Leider wird auf der Webseite https://www.buhl.de/steuernsparen/mehrere-pflegepersonen/ nur geschrieben, dass der Sachverhalt so von der Finanzverwaltung klargestellt wurde.
Ich müßte wissen, bei welcher Gelegenheit (Urteil, Verfügung?) dieses klargestellt wurde, denn genau diese Meinung der Finanzverwaltung wird vom FA Cuxhaven nicht geteilt.
Ich bin auf Hilfe des Forums angewiesen, da der in dieser Angelegenheit hinzugezogene Steuerberater die Meinung des FA vertritt!
Vielen Dank!