Wo wird die Afa für ETW eingetragen?

  • Hallo,


    grundsätzlich: Habe eine Wohnung (vermietet) Sept. 2016 gekauft, die zum 01.01.2017 in meinen Besitz über ging. Das FA hat mir auch bereits mitgeteilt, das sie über den Kauf informiert wurden. Im Steuerjahr 2016 sollte die ETW aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Damit das FA nicht meckert, hab ich die Wohnung angegeben und als Anschaffungsdatum entsprechend 01.01.2017 angegeben. Die von mir im Dez.2016 gezahlten Zinsen sind zu vernachlässigen. Alle anderen Kosten (Notar, usw. ) zählen ja zu den Anschaffungskosten, sollten also bei der Abschreibung berücksichtigt werden.


    Rein aus Interesse wollte ich dann mal schauen, wie sich die Steuerbelastung ändert, wenn ich Mieteinnahmen usw. eintrage, so wie das im nächsten Jahr relevant wäre. Das "WISO steuer: Sparbuch 2017" bietet zwar u.a. ein Video an, in dem die Abschreibung von Wohnungen/Häusern grob beschrieben wird, aber ich kann das richtige Formular (Anlage) dafür nicht finden. Unter Immobilien / Ausgaben wird mir nur die Abschreibung für Einrichtungsgegenstände angezeigt.


    Danke für eure Hinweise.

    • Offizieller Beitrag

    Die von mir im Dez.2016 gezahlten Zinsen sind zu vernachlässigen.

    Warum verzichtet man freiwillig auf die Geltendmachung vorweggenommener Werbungskosten? Würde ich nicht machen, alleine schon aus Gründen der Nachvollziehbarkeit.


    Die AfA kann maschinell nicht berechnet werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich für 2016 nicht erfüllt sind (Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten 01.01.2017). Also entweder mit fiktiven Daten rechnen oder ein paar Wochen gedulden, bis die 2018er Version für das Steuerjahr 2017 erhältlich ist

  • Danke für die Antwort. Habe dadurch "indirekt" mitbekommen, dass das gesuchte AfA-Formular nicht angezeigt wurde, weil das Datum der Anschaffung im Folgejahr lag. Bei den Mieteinnahmen scheint das WISO Sparbuch diese Abfragelogik aber nicht zu prüfen. Ich habe die Wohnungsgröße angegeben. jetzt meckert die Software rum, dass keine Mieteinnahmen angegeben wurden, obwohl ja das Datum der Anschaffung im Folgejahr liegt.


    Neben den Zinsen (9Euro), habe ich ebenfalls die Notarkosten zur Grundschuldeintragung angeben.


    PS: Kann es sein, dass das Forum ein Problem mit Firefox hat?

    • Offizieller Beitrag

    und tragen diesen Betrag z.B. als V+V Untervermietung an und erläutern dies im Anschreiben!

    Und wozu das, wenn doch alles so eintragbar ist?


    jetzt meckert die Software rum, dass keine Mieteinnahmen angegeben wurden,

    Das Programm kennt auch Prüfhinweise und nicht alles sind Fehlerhinweise. Also prüfen und ggf. als ok makieren ("ignorieren").

    • Offizieller Beitrag

    es ist ja offensichtlich nicht so eintragbea - aber mir ist das egal, ich nutze ein anderes Programm - und habe keine Probleme!

    Es ist eintragbar, ansonsten hätte ich das nicht geschrieben. Und wenn man andere Software nutzt, dann sollte man sich hier hinsichtlich konkreter Tipps zur Programmbedienung vielleicht etwas zurückhaltender äußern. Ich habe eben eine Anlage V mit Kaufvertrag 2016 und Eigentum ab 2017 mit Zinsen sowie Kosten der Grundschuldeintragung, nach Bestätigung des Prüfhinweises des Programms zu den Mieteinnahmen als ok ("ignorieren") problemlos mittels ELSTER-Testversand übermitteln können.

  • Meines Erachtens kann die AfA sowieso nicht vor Besitzübergang eingetragen werden und das ist dann 2017! Vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben - soweit nicht zu den Anschaffungskosten zu rechnen - sind hier natürlich ausgenommen. Die können 2016 schon geltend gemacht werden. Das zeigte ja auch der Test von miwe4.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Erachtens kann die AfA sowieso nicht vor Besitzübergang eingetragen werden und das ist dann 2017!

    Darüber ist sich der TE im Klaren. ;)

  • Hallo Larsn,


    wurden denn deine Daten vom FA akzeptiert ?


    Ich habe das gleiche Problem Datum Kaufvertrag Ende 2017, Datum Anschaffung 2018. Habe keine Ahnung welche Werbungskosten ich in Tax2018 angeben kann.

    Oder kann ich erst in 2019 alles komplett angeben. Mir geht es speziell um die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer etc...) da die Wohnung seit 01.02.18 vermietet ist. Vielleicht hat ja jemand eine Idee...


    Gruß

  • Oder kann ich erst in 2019 alles komplett angeben. Mir geht es speziell um die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer etc...) da die Wohnung seit 01.02.18 vermietet ist. Vielleicht hat ja jemand eine Idee...

    Wei das in Tax geht, können wir dir hier nicht sagen - wir sprechen über das WISO steuer:sparbuch hier.

    Prinzipiell: die Kaufnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten und sind dort zu aktivieren. Auch noch berücksichtigen musst du, dass die Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten aufzuteilen sind in Anteil Grund und Boden (keine AfA) und Anteil Gebühre (AfA im kommenden Jahr).

    • Offizieller Beitrag

    in Tax2018

    Tax-Forum


    Ansonsten sagt Dir Dein Programm alles, was wie und warum in diesem Zusammenhang geht.


    Eine Software ersetzt nie einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Ohne Vorkenntnisse kann man eigentlich nur zu Inanspruchnahme des Profis raten, zumindest im ersten und ggf. zweiten Jahr. Sollte bei den Kosten eines Vermietungsobjekts dann auch noch drin sein.