Liebes Forum,
ich habe mich neu angemeldet und brauche Eure Hilfe.
Ich habe Mitte 2015 die HV von einer in Liquidation gegangenen Vorverwatung übernommen und musste deshalb die Abrechnung für das gesamte Jahr 2015 übernehmen. Zum Jahresende 2015 kam es zu einem Liquidationsengpass, weil im Januar 2016 eine größere Zahlung anstand. Ich habe deshalb anstatt 25.000,-- nur 20.000,-- € Instandhaltungsrücklage umgebucht und die restlichen 5.000 .-- € auf dem Hausgeldkonto belassen. Dies war zwingend erforderlich (Erstprämie Gebäudeversicherung).
In der Versammlung 2016 wurde die Jahresabrechnung 2015 beschlossen. Der Restbetrag von 5.000,-- € sollte für ein Jahr, also bis Frühjahr 2017, auf dem Hausgeldkonto belassen werden. Auf dem Instandhaltungskonto verblieb ein angemessener Rest von 100.000,-- €.
In der Eigentümerversammlung 2017, bei der die Jahresabrechnung 2016 beschlossen werden sollte, wurde festgestellt, dass aufgrund von Fehlern, die der Vorverwaltung zuzuweisen waren, einige Eigentümer bei den Betriebskosten mit Mehrfachabrechnungen belastet waren. Da die Vorverwaltung nicht mehr existent war, habe ich die Jahresabrechnung 2015 korrigiert. Ich hatte, wie vereinbart, wie vereinbart, im März 2017 den Rücklagenfehlbetrag von 5.000,-- € vom Hausgeldkonto auf die Instandhaltungen umgebucht.
Ich habe mit dem Rücklagen-Assistenten gebucht:
- Ausgabe (AUS)
- Datum (31.12.2015)
- Betrag (Anteil der Rücklagen VZ, die noch nicht umgebucht wurde)
- Konto 4600 Zuführung
- Rücklagenkonto.
(vgl. Forum Cowgirl vom 26..02.2013 und28.02.2013)
Wie bekannt entstehen dabei zwei Buchungen. Ich habe die Buchung Konto 4600 AUS auf dem Datum 31.12.2015 belassen. Im zweiten Schritt habe ich lediglich bei der Umbuchung (UM) das Datum geändert und zwar auf den Tag der tatsächlichen Umbuchung:
- Umbuchung
- Datum (aktueller Buchungstag)
- Festgeldkonto Instandhaltung
- Hausgeldkonto
Dies entsprach buchhalterisch einer Abgrenzungsbuchung.
Es führte richtigerweise dazu, dass in der Rücklagenentwicklung des laufenden Jahres 2017 die jeweiligen SOLL- und IST-Endbestände des Instandhaltungskontos (Hausverwalter 2018) identisch und auch identisch mit dem Saldo Instandhaltungsbankkontos waren. Richtigerweise wurde auch ein Fehlbetrag angezeigt, weil noch nicht alle RücklagenVZ 2017 gezahlt sind.
Aber die Konten der Instandhaltungsrücklage (Hausverwalter) wiesen für das Jahr 2015 und 2016 (auch wieder richtigerweise) einen um 5.000,-- € Wert höheren Wert aus, als die Instandhaltungsbank-konten, weil die 5.000,-- zu dieser Zeit bis zur Umbuchung ja noch auf dem Hausgeldkonto waren.
Alle Konten wurden entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen zu den jeweiligen Terminen richtig angezeigt.
Ein Eigentümer legte Anfechtungsklage ein, er gewann. Der Richter vertrat die Meinung, dass die Entwicklung der Rücklage 2015 und 2016 aus sich heraus nicht nachvollziehbar sei. Er führte aus, dass, wenn ein Betrag in 2017 vom Hausgeldkonto umgebucht würde, dieser nicht nachträglich dem IST-Bestand 2015 und 2016 zugeschlagen werden könnte.
Wer hat eine Lösung, wie ich in der neu zu erstellenden Jahresabrechnung 2015 und 2016 diese Buchung rechts- und buchhaltungskonform ausführen könnte, obwohl ich glaube, alles richtig gemacht zu haben?
Vorab danke für Eure Rückmeldungen.