Dienstreise / Reisekosten bei weiterer Betriebsstätte im selben Ort

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage bzgl. einer möglichen Dienstreise bzw. der dafür ansetzbaren Kilometer / Aufwendungen:


    Ausgangssituation:

    - Der Arbeitnehmer wohnt in Ort A und arbeitet in Ort B in der B-Straße.

    - Die Wohnung in Ort A und die regelmäßige Arbeitsstätte in Ort B in der B-Straße liegen 100 Km weit auseinander.

    - Der Arbeitgeber unterhält zusätzlich in Ort B eine weitere Betriebsstätte in der C-Straße - Entfernung zur Wohnung ebenfalls 100 Km.


    Frage:

    - Wenn der Arbeitnehmer jetzt bspw. eine Besprechung in der C-Straße hat, die nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte ist, was kann er dann steuerlich ansetzen?
    (er sucht in dem Fall die regelmäßige Arbeitsstätte in der B-Straße nicht auf, sondern fährt von der Wohnung direkt zur C-Straße und von dort direkt wieder nach Hause)


    Kann er hierfür die vollen 100 Km als Reisekosten geltend machen (100 Km x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 0,30 € / Km = 60,00 €?

    Obwohl er eigentlich eh einen Arbeitsweg von 100 Km hätte, für die er aber nur 100 Km x 0,30 € / Km = 30,00 € ansetzen kann...


    Sprich: reicht es hier, dass es sich bei der C-Straße nicht um die regelmäßige Arbeitsstätte handelt, um die doppelten Kosten geltend zu machen?

    Ich hadere ein bisschen, da der tatsächliche Aufwand bzw. die zu fahrende Strecke letztlich identisch sind...


    Danke und viele Grüße

  • Wie immer: du musst es dem Finanzamt glaubhaft machen, dass du nicht die regelmäßige Tätigkeitsstätte aufgesucht hast und der Besuch der zweiten Betriebsstätte vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Bei diesen Entfernungen wird das Finanzamt prüfen.

  • Wie immer: du musst es dem Finanzamt glaubhaft machen, dass du nicht die regelmäßige Tätigkeitsstätte aufgesucht hast und der Besuch der zweiten Betriebsstätte vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Bei diesen Entfernungen wird das Finanzamt prüfen.


    Hallo,


    besten Dank für Eure Antworten!


    Da die regelmäßige Arbeitsstätte an den Tagen tatsächlich nicht aufgesucht wurde und sich die Tätigkeiten an der anderen Betriebsstätte belegen lassen und diese vom AG veranlasst / angeordnet wurden, sehe ich einer eventuellen Prüfung gelassen entgegen.


    Mir ging es wirklich lediglich darum, ob ein Ansatz der vollen Km als Reisekosten grundsätzlich zulässig ist, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.


    Wie Du ja selber schreibst, geht es nicht um ein paar Km, sondern bei der Entfernung macht das ja schon einen Unterschied, ob man die einfache oder doppelte Strecke ansetzen kann. Aber es geht ja um das Prinzip - da dürften die konkreten Km ja egal sein...


    Viele Grüße