Hallo zusammen,
folgende Frage bzgl. einer möglichen Dienstreise bzw. der dafür ansetzbaren Kilometer / Aufwendungen:
Ausgangssituation:
- Der Arbeitnehmer wohnt in Ort A und arbeitet in Ort B in der B-Straße.
- Die Wohnung in Ort A und die regelmäßige Arbeitsstätte in Ort B in der B-Straße liegen 100 Km weit auseinander.
- Der Arbeitgeber unterhält zusätzlich in Ort B eine weitere Betriebsstätte in der C-Straße - Entfernung zur Wohnung ebenfalls 100 Km.
Frage:
- Wenn der Arbeitnehmer jetzt bspw. eine Besprechung in der C-Straße hat, die nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte ist, was kann er dann steuerlich ansetzen?
(er sucht in dem Fall die regelmäßige Arbeitsstätte in der B-Straße nicht auf, sondern fährt von der Wohnung direkt zur C-Straße und von dort direkt wieder nach Hause)
Kann er hierfür die vollen 100 Km als Reisekosten geltend machen (100 Km x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 0,30 € / Km = 60,00 €?
Obwohl er eigentlich eh einen Arbeitsweg von 100 Km hätte, für die er aber nur 100 Km x 0,30 € / Km = 30,00 € ansetzen kann...
Sprich: reicht es hier, dass es sich bei der C-Straße nicht um die regelmäßige Arbeitsstätte handelt, um die doppelten Kosten geltend zu machen?
Ich hadere ein bisschen, da der tatsächliche Aufwand bzw. die zu fahrende Strecke letztlich identisch sind...
Danke und viele Grüße