Hallo,
in meiner Anlage EÜR ist die Veräußerung eines Anlagegutes in Zeile 17/Pos.102 enthalten (also Nettobetrag und Umsatzsteuer wurde auch abgeführt). Weiter in der Anlage EÜR die Betriebseinnahmen und die vereinnahmte Umsatzsteuer (in dieser auch die vereinnahmte Umsatzsteuer aus dem Verkauf vonZeile17). Welcher Position muss der Verkauf des Anlagegutes in der Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgen? Eine unentgeltliche Wertabgabe ist es ja nicht. Muss es mit zu den steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen? Vielen Dank für eine Antwort. Wio