Miete wird jährlich im voraus bezahlt

  • Hallo allerseits,

    ich vermiete u.a. Stellplätze für Wohnwagen. Die Mietzahlung erfolgt jährlich im voraus.


    Wenn ich nun die Miete verbuche und den Zeitraum entsprechend eingebe, z.B. 25.04.2017-24.04.2018, kommt der Hinweis, dass der Zeitraum nicht passt lt. Vertrag ...

    Der Vertrag ist richtig eingepflegt: Vertragsbeginn 25.04.2014, Ende offen, Zahlungsweise jährlich.


    Die wirtschaftliche Auswertung stimmt demzufolge auch nicht, wenn der Mietvertrag unterjährig abgeschlossen worden ist.


    Oder muss ich wirklich die Jahreszahlung auf 12 Monate aufteilen und alles einzeln buchen? =O


    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.


    Viele Grüße

    Silke

    3 Mal editiert, zuletzt von LaManga () aus folgendem Grund: Hinzufügen von Infos

  • Die Stellplätze (und Wohnungen?) sind doch einem Objekt zugeordnet, oder nicht?

    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum für dieses Objekt definiert? 01.01.2017 - 31.12.2017? Denkbar ist natürlich auch ein anderer Zeitraum.

    Den Vertrag hast Du richtig eingepflegt. Sobald die Jahresmiete eingeht, buchst Du den Eingang mit Gültigkeitszeitraum "aktuelles Jahr" oder "Nebenkostenabrechnungszeitraum". Das müsste doch allen Beteilgten reichen.

    Mit dem Stellplatzmieter machst Du doch keine Betriebskostenabrechnung, den interessiert der Abrechnungszeitraum überhaupt nicht. Für die Vertragslaufzeit hat der doch einen Vertrag oder Deinen Handschlag (kenne ich so aus eigener Erfahrung).


    Wenn Du allerdings unbedingt für jeden Stellplatz einen individuellen Abrechnungszeitraum bestimmen möchtest, musst Du jeden Stellplatz als eigenes Objekt (Gebäude) anlegen. Reicht dieser Zeitraum in das Folgejahr, benötigst Du dafür auch den WISO-Hausverwalter für das nächste Jahr. Solange dieser noch nicht verfügbar ist, kannst Du zwischenzeitlich den Abrechnungszeitraum nur bis zum 31.12. des laufenden Jahres definieren.

  • ich vermiete u.a. Stellplätze für Wohnwagen. Die Mietzahlung erfolgt jährlich im voraus.

    Hier sehe ich im Moment keinen Sinn, für einen Stellplatz eine Betriebskostenabrechnung zu machen. Da fehlen doch alle möglichen Gründe. Warum tust du dir dies an?

  • Vielleicht ist in den Stammdaten der Zahlungsrhythmus für diese Einheit auch noch auf monatlich oder vierteljährlich gestellt. Grundsätzlich kann man diesen Warnhinweis aber auch ignorieren, wenn man sicher ist, daß die eingebenen Werte stimmig sind, hab ich schon erfolgreich ausprobiert.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Zur Erklärung: ich mache für die Abstellplätze natürlich keine Betriebskostenabrechnung.



    Der Vertrag wurde am 26.04. abgeschlossen und läuft immer 12 Monate, d.h. bis zum 25.04. des Folgejahres.

    Beim Abgleich der Mietforderungen erhalte ich dann obige Auswertung, die mir nicht weiterhilft. Wie/was muss ich einstellen, damit ich auf Knopfdruck weiß, wer bis wann gezahlt hat? In diesem Beispiel hätte ich immer gern den entsprechenden Zeitraum angezeigt (z.B. 26.04.2015 - 25.04.2016; 26.04.2016 -25.04.2017 etc.)


    Muss ich etwa die Gesamtmiete aufteilen und einzeln in die entsprechenden Monate einbuchen??? Das würde mit Excel wesentlich einfacher gehen ...

  • Ich vermiete ja nicht nur Wohnwagenabstellplätze, sondern auch Gewerbeflächen, Werkstätten, Wohnungen und Häuser. Da wollte ich dann alles unter einen Hut bringen.

    Wenn Du dann wirklich mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen arbeiten willst, musst Du entsprechend viele "Gebäude" einrichten.

    Bei den Wohnwagen ist es aber m. E. am einfachsten, eine Excel-Tabelle zu nutzen.

  • Hallo TTF,


    vielen Dank für die Antwort. Nun bin ich schon etwas enttäuscht, das dieses Programm das nicht hergibt.


    Hat jemand eine Idee, welches Verwaltungsprogramm diese unterschiedlichen Aufgaben bewältigen könnte?

  • Wofür dann den Hausverwalter ?

    Mit Excel geht es tatsächlich leichter.

    Ich denke, dass #Blumenmeer die richtige Aussage gemacht hat. Mit einer Exceltabelle lassen sich viele Berechnungen und Auswertungen machen. Die nehme ich in ANspruch, wenn ich Abrechnungen mache, bei denen verschiede Werte erstmals ermittelt werden müssen.

    Für Mietzahlungen eines Stellplatzes denke ich, bekommst du kein Verwalterprogramm.

  • Für Mietzahlungen eines Stellplatzes denke ich, bekommst du kein Verwalterprogramm.

    Doch, Du kannst Wiso prima nutzen, wenn es Sinn macht.

    Ich habe eine Tiefgarage mit vielen Eigentümern und mit vielen Stellplätzen, vergleichbar Wohnmobilplätzen.

    Die Eigentümer bilden eine Eigentümergemeinschaft, für die ich jährlich eine Abrechnung mit dem Programm erstelle (alles nicht umlegbare Betriebskosten).

    LaManga könnte das auch, müsste aber für die Wohnwagenplätze ein eigenes "Gebäude" im Programm aufbauen. Ihr Problem liegt aber wohl darin, wenn ich alles richtig verstanden habe, dass sie für jeden Stellplatz individuelle Gültigkeitszeiträume (Abrechnungszeiträume) einrichten will. Falls ja, müsste sie für die verschiedenen Zeiträume jeweils ein "Gebäude" einrichten, und diesem die in Frage kommenden Stellplätze zuordnen. Macht aber für die Stellplätze m. E. keinen Sinn, da keine Abrechnung mit den Mietern erfolgt.

    Wie Du und auch Blumenmeer richtig schreiben, reicht bei ihr eine Excel-Tabelle völlig aus.

  • Man kann viel machen, nur ist es sinnvoll? Alleine nur für jeden Stellplatz anlegen zu können (Gebäude) braucht man ja fast die Lizenz "nach oben offen", da ist eine Exceltabelle einfacher!

  • Ob man jetzt ein Gebäude mit 50 Stellplätzen oder 50 Gebäude mit je einem Stellplatz anlegt, macht aber für die Lizenz keinen Unterschied.


    Im vorliegenden Fall würd ich aber in meine Garagenmietverträge reinschreiben, daß der Mietzins kalendermonatlich fällig ist und für Rumpftage dann eben eine kleinere Summe mit dem entsprechenden Gültigkeitszeitraum buchen. Erleichtert wahrscheinlich die Buchung und läuft dann analog zur Wohnraumvermietung.

  • Ob man jetzt ein Gebäude mit 50 Stellplätzen oder 50 Gebäude mit je einem Stellplatz anlegt, macht aber für die Lizenz keinen Unterschied.

    Ab 11 Wohneinheiten (Gebäude) brauchst Du (leider) das Programm WISO-Professionell und das kostet mehr.

  • Ob man jetzt ein Gebäude mit 50 Stellplätzen oder 50 Gebäude mit je einem Stellplatz anlegt, macht aber für die Lizenz keinen Unterschied.

    Das ist richtig, doch siehe mal die 5. Antwort an, was sonst noch abgerechnet wird

    Stimmt, wenn es tatsächlich nur um die Mieteingangskontrolle geht und gar keine Betriebskosten abgerechnet werden, kann man auch einfach eine separate Liste führen.

  • Stimmt, wenn es tatsächlich nur um die Mieteingangskontrolle geht und gar keine Betriebskosten abgerechnet werden, kann man auch einfach eine separate Liste führen.

    Das hatte ich doch gesagt, ist deshalb eine weitere Meinung unbedingt notwendig dies hier nocheinmal kund zu tun?

  • Vielen Dank euch allen. Mit Excel ist es sicherlich möglich, ich wollte aber Wiso noch benutzen, um Rechnungen, Briefe etc. zu schreiben. Das geht zwar mit Excel in Verbindung mit Word auch, ist aber umständlicher ... :wacko: